Möchte mein Heckschutzblech kürzen auf ein Minimum. Kennt jemand die aktuelle Gesetzueslage?
Hab lange gegoogelt und nichts wirklich eindeutiges gefunden.
mal heisst es es braucht gar keins, dann wieder es muss bis über die radmitte reichen...
gemäss SR 741.41 hab ich eigentlich nur das gefunden:
2 Führer, Führerinnen, Mitfahrer und
Mitfahrerinnen müssen gegen eine Berührung mit den Rädern geschützt
sein. Der Aufbau bzw. die Kotflügel müssen bei Geradeausfahrt die ganze
Breite der Reifenlauffläche oben und nach hinten bis 0,10 m über die
Höhe der Achsmitte decken.
ist das so?