Beiträge von Lüku

    Hallo

    früher gab es gpsies.com oder mopedmap.de als online Routenplaner, bei denen konnten auch bereits von anderen Usern gespeicherte Routen eingesehen werden. Das fand ich hilfreich um Routenideen für unbekannte Gebiete zu erhalten. Leider sind diese Websites nicht mehr aktiv, wenn ich darauf zugreifen will, komme ich nur auf Websites für Velo-Routen. -.-


    Natürlich kann ich auf die Routensammlungen von Tourenfahrer.de und ähnlichen Websites zugreifen, ich fand aber die Möglichkeit, in der Karte mir gespeicherte Routen direkt anzeigen zu lassen, sehr hilfreich.


    Kennt jemand noch einen Online-Planer, bei dem auch bereits gespeicherte Routen von anderen Usern angezeigt werden?


    Gruss Lüku

    Lies Dich mal durch die Richtlinie ASA 2b, insbesondere die Ziff. 4.8.4 https://www.google.ch/url?sa=t…Vaw0gIps-jQf0PCocjm17AHrd

    Entweder ist der Auspuff in der Typengenehmigung enthalten (in der Regel nur Originalauspuff) oder Du erhälst vom Händler resp. Importeur des Auspuffes eine Bestätigung, dass der Auspuff für Dein Motorrad genehmigt ist (siehe dazu insbeondere Ziff. 4.8.4.1 lit b und c in Zusammenhang mit Ziff. 4.8.4.2 der ASA 2b).

    Betreffend Geräusch verweise ich auf Ziff. 4.8.1 der ASA 2b, dort steht:

    Änderungen, die das Abgas- und Geräuschverhalten beeinflussen können, erfordern den Nachweis, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung geltenden Abgas- und Geräuschvorschriften weiterhin eingehalten sind.

    Oder mit anderen Worten, der neue Auspuff darf nicht lauter sein als der Originale.

    Für die Pfalz war ich im Gutshof Ziegelhütte in Edenkoben untergebracht, war eine gute Basis für Ausflüge in der Pfalz (hatte da einen einheimischen Guide). Allerdings ist die Ziegelhütte an Auffahrt bereits ausgebucht, aber dort sind noch andere Hotels vorhanden, die ich aber nicht beurteilen kann.

    Ich wünsche Dir viel Vergnügen mit der gelben VFR. In zwei JAhren kannst Du ja dann diese wieder verkaufen und eine offene VFR kaufen.


    Zu den Typengenehmigungen, wenn es eine Typengenehmigung für gedrosselte und ungedrosslte Töffs gibt, dann wird eben nach der Drosselung die andere Typengenehmigung im Fz-Auszweis eingetragen. Ich kaufte eine ungedrosslete ER-6 für meinen Sohn, liess die Drossel einbauen und dann wurde vom STVA eben die andere Typengenehmigung eingetragen. Aber bei der VFR scheint es so zu sein, dass es eben noch weitere Untershciede gab, die ungedrosselte VFR hat zB auch eine andere Auspuffbezeichnung als die gedrosselte VFR.


    Zur MAschine aus Amerkika, wenn die schon mal in der Schweiz angemeldet war, dann sollte es kein PRoblem sein, die wieder einzulösen, aber eben nur ungedrosselt.