Beiträge von remix10

    Hallo zusammen


    Ich stelle mich kurz vor:


    Bin 31 Jährig aus Bern und bisher nur Roller (mit 16) und Auto gefahren.


    Da Motorradfahren schon immer mein Traum wahr, konnte ich ein Angebot letzten September nicht wiederstehen und mir somit meine "geliebte" R6 schwarz-gold geholt in Liechtenstein.


    Zu meinem Führerausweis: der ist noch nach ALT sprich ich habe die A1 bis 45KM/H eingetragen und alles andere + B.


    Muss ich nun 6 oder 12H machen, dass konnte mir bisher kein Fahrlerer beantworten..


    Meine Motorrad erfahrung:
    Bevor ich mir die R6 geholt habe war ich an einem Schnupperkurs, da konnte ich die verschiedenen Modelle Probefahren. Kuppeln und selbständig im gesperrten Areal war im Schnupperkurs dabei und das ging bei mir ohne Probleme (will nicht protzen).


    So das schicke Stück steht seit September in meiner Garage mit ausgebauter Batterie und ich kann es nicht mehr erwarten :grinning_squinting_face:


    Meine Idee wäre per 1.3.2016 der LFA zu bestellen somit hätte ich Zeit bis am 1.7 die Grundkurse zu machen. Was meint Ihr, soll ich besser auf mitte oder ende März warten bis zum bestellen, wegen dem Wetter?


    Wie gut sollte man bereits im Grundkurs seine Machine beherrschen?


    Ganz ehrlich wäre ich nur ein "schön Wetter Fahrer" ich nehme an, an den Grundkurse wird immer gefahren egal welches Wetter?



    Momentan ist mein Motorrad in der Einstellhalle auf Schaden und Raub ohne Nummern versichert. Macht etwa 20FR pro Monat aus jedoch wird der Betrag von der Versicherung danach abgezogen (nehme Vollkasko, sicher ist sicher).


    Vielen Dank für eure Inputs


    Wink_Smiley

    Sali zäme


    Ich werde mich dieses Jahr für die A unbeschränkt Anmelden (Lehrfahrausweis). Nun wen man den Lehrfahrausweis vor April bestellt, läuft alles noch nach altem System.


    Hier meine Fragen und unten die Antwort/Bestätigung einer Juristin bei der Astra:


    [font='&quot']Sehr
    geehrte Damen und Herren[/font]



    [font='&quot'] [/font]



    [font='&quot']Ich
    besitze nun ein Motorrad mit 599ccm und 95Kw. Dieses Jahr wollte ich nun den
    Lehrfahrausweis bestellen um A unbeschränkt zu machen da ich schon 31 Jahre alt
    bin. Nun bin ich auf diesen Artikel gekommen: [/font]


    Bisherige Lernfahrausweise gelten bis zu Ihrem
    Ablaufdatum. Ausbildung und Führerprüfung bleiben bis und mit Prüfung nach
    bisherigem Recht.
    Prüfungsfahrzeug:
    Motorrad (ohne Seitenwagen) mit einem Hubraum
    von mindestens 600 ccm und einer Motorleistung von mindestens 40 kW
    und
    zwei Sitzplätze.


    [font='&quot']Was
    heisst das genau für mich? [/font]



    [font='&quot'] [/font]



    - [font='&quot']Kann ich um
    diese 1ccm die Prüfung nicht mit meinem Motorrad absolvieren? Oder geht es
    doch? [/font]


    - [font='&quot']Oder muss ich
    den Lehrfahrausweiss vor April bestellen damit ich im „alten* System wäre und
    somit die Prüfung mit meinem Motorrad machen könnte? [/font]

    [font='&quot']
    [/font]

    [font='&quot']Und hier die Antwort: [/font]
    [font='&quot']
    [/font]

    Sehr
    geehrter XXX


    Besten Dank für Ihre Anfrage.




    Wenn Sie den Lernfahrausweise noch vor dem 1. April
    2016 erwerben, können Sie die Prüfung noch mit Ihrem Motorrad ablegen, das den
    heutigen Anforderungen entspricht.









    [font='&quot'] [/font]