Die Bemessung einer Busse erfolgt individuell (Einkommwn, Vermögen, Vorstrafen etc.). Im Regelfall kann man von ca. Fr. 400.--ausgehen. Hängt dann natürlich auch noch ein wenig vom Kanton und vom Staatsanwalt ab. Da hilft dann auch ein richtiges Verhalten bei den Einvernahmen etwas.
Beiträge von Langtourer
-
-
Innerorts
- Bis 15 Stundenkilometer (km/h) zu schnell: keine Administrativmassnahme (Ordnungsbusse)
- 16–20 km/h zu schnell: Verwarnung (leichte Widerhandlung)
- 21–24 km/h zu schnell: mindestens 1 Monat Führerausweis-Entzug (mittelschwere Widerhandlung)
- 25 km/h und mehr zu schnell: mindestens 3 Monate Führerausweis-Entzug (schwere Widerhandlung)
Voraussetzung ist natürlich, dass das Strassenverkehrsamt davon Kenntnis erhält.
-
Man kann in Bardoneccia pennen, man muss dann einfach dafür besorgt sein, dass man für die Talfahrt am Abend noch nüchtern ist (wenn man es zur Schlafenszeit altergerecht komfortabel mag)
-
...
Okay, hier schon
-
-
Dann harr ich der Dinge, die da kommen wollen.
-
Kannst Du mir einen Katalog zukommen lassen, damit ich mich mal kundig machen kann?
-
Dass DU das schreiben wirst, erstaunt nun wirklich niemanden. Demnächst wird Server das Gleiche behaupten. Ich sag nur Fake News. Immerhin: Du hast das Zeugs zum amerikanischen Präsidenten. *rofl*
-
Ich versuche es gerade aber nicht so einfach wenn so Kommentare wie eben wieder kommen und ich langsam echt nicht mehr weiss was ich hier drin noch sagen darf.
Alles!
Wer glaubt wird selig.
-
Jetzt haben wirs: SERVER = Bidu
-
also 13'008 seriöse Threads und 1, der Spass macht?
Das Leben ist hart
Ich mache hier nicht die Spielregeln - aber was könnte ich Dir zum Thema Gewaltentrennung schon sagen?
*think* Scheidungsrecht? -> Man trennt mit Gewalt?
-
Dachte Raser wäre man erst bei doppelter Geschwindigkeit? d.H 100 in 50 etc.?
Für die, die es nicht so mit Gesetzesstellen finden haben:
4 Eine besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt vor, wenn diese überschritten wird um:
a. mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;
b. mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;
c. mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;
d. mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.
-
Ich hoffe bloss es gibt nicht noch mehr Schwachköpfe wie ich,
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
-
also 13'008 seriöse Threads und 1, der Spass macht?
(vorausgesetzt Themen = Threads)
-
(in diesem Thread dürfen wir jetzt labbern)
Durften wir schon immer,
aber wenns erlaubt ist, machts nur halb soviel Spass. Mein Dank geht an Sachsi.