Aprilia RS 125 offen für A beschränkt tauglich?

  • Hallo ich stehe im Moment vor der Entscheidung, mit welchem Gefährt ich mein 50erli ablösen will.
    Zwar hätte ich gerne einen grösseren Eintopf gekauft, aber da ich mit meinem Lehrlingslohn nicht im Geld schwimme, und ich gerne auch noch ein Auto gekauft hätte, sollte es nicht allzu teuer werden. Somit habe ich mich eigentlich schon ziemlich mit der RS 125 "abgefunden" :grinning_squinting_face: .


    Jetzt habe ich aber gehört, dass man die wegen dem Leistungsgewicht von max. 0.16kW/kG drosseln muss.., das hat mir ganz schön den Tag versaut :thumbdown: .
    Wenn ich schon einen 125er kaufe, dann will ich ihn nicht auch noch abwürgen. Und ich habe auch keinen Bock, mit 30PS schon illegal unterwegs zu sein.


    An einem anderen Ort habe ich aber noch gelesen, dass nur die ganz alten mit 34 PS ein zu hohes Leistungsgewicht haben. Diejenige, die ich ins Auge gefasst habe, hat 29 PS. (Jahrgang 2007)


    Kann mir hier jemand, der selber eine hat, oder es besser weiss, bestätigen oder dementieren, dass eine offene Aprilia RS 125 nicht mehr unter die Kategorie A beschränkt fällt?


    Bzw. welches Gewicht wird da verwendet zum Rechnen, das Leergewicht mit Fahrer wie es im Ausweis steht, oder das fahrfertige Gewicht (wo steht das?)?


    Hoffe jemand kann mir da Licht ins Dunkle bringen. Vielen Dank`!! :thumbsup:

  • Meiner meinung nach darf das notorrad für die kat. A beschränk nicht mehr als 25kw sprich ca. 43 PS haben.
    Demnach ist die Aprilia ein notorrad für die kat. A beschränkt ohne das du da was drosselst;)

  • Bei den 0.16kW/kg gilt beim Gewicht das Fahrzeugleergewicht OHNE Fahrer. Im Fahrzeugausweis steht das Gewicht MIT Fahrer (75kg), davon musst du also noch 75kg abziehen.


    Falls deine 125er 29PS hat, darf sie demnach höchstens 133kg wiegen.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur