Autofahrer öffnet Fahrertüre als Motorrad überholt

  • Hallo Forum


    Ich bin neu hier, und hoffe auf ein Paar hilfreiche Tipps und Antworten bezüglich meines Unfalls.


    Ich habe auf dem Heimweg ein Auto auf einer Haupstrasse innerorts zu überholen versucht, dass sehr langsam auf einen Rückstau aufschloss, dass von einem Kreisel 300m weiter vorne verursacht wurde. Ich habe meine Blicke gemacht den Blinker gestellt, es gab keinen Gegenverkehr oder einen Fussgängerstreifen und es gab eine grosse Lücke vor diesem Auto in die ich wollte, es war auch alles sehr übersichtlich. Ich habe mit maximal 30 km/h überholt, als der Fahrer die Autotür öffnete als ich in etwa auf der höhe der hinteren Türe war. Ich hatte keine Zeit mehr zum ausweichen und mein Tank prallte in die äusserste Kante der Tür und ich legte mich auf die rechte Seite wenige Meter weiter vorne.


    Meine Frage ist: Wer trägt wieviel Schuld? Und falls ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe wegen dem Überholen hat der Autofahrer etwas genauso Schlimmes getan oder ist seine Handlung gefährlicher als meine?


    Habe noch keinen Gerichtsentscheid hoffe aber auf hilfreiche Antworten.


    Vielen Dank schon im Voraus!


    PS: Mein Töff hat natürlich einen Totalschaden :frowning_face:

  • Gute Frage - ohne Gewähr aber ich denke mal das Du als überholende Person das zu beachten hast. Würde mich aber sehr interessieren!! Ich drücke Dir die Daumen das alles zu Deinen (positiven) Gunsten ausfällt


  • Danke für die Antwort :smiling_face:


    Das ist mir natürlich bewusst als überholender muss man auf gewisse Dinge achten aber auf alles kann man ja auch nicht achten ^^. Die Polizei sagte, dass der Autofahrer die Sorgfaltspflicht verletzt hatte, weil er nicht nach hinten geschaut hatte vor dem öffnen. Mir wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen nach Art. 47 der SVG (Motorradfahrer müssen platz in der Kolonne beibehalten) war dass denn aber schon eine Kolonne?

    Gute Frage - ohne Gewähr aber ich denke mal das Du als überholende Person das zu beachten hast. Würde mich aber sehr interessieren!! Ich drücke Dir die Daumen das alles zu Deinen (positiven) Gunsten ausfällt

  • Du darfst auf keinen fall eine kolonne überholen, so ist leider gesetzlich..aber wenn denn lieber in gegenfahrbahn solche fälle zu vermeiden. Aber jetzt bist zu 100% schuld.

    „Was nützen 180 PS im Arm, wenn im Kopf die Kupplung
    schleift?“

  • Die Versicherungen gehen von einer geteilten Haftung aus. Ich war auf der Gegenfahrbahn, die Türe wurde demnach in die Gegenfahrbahn geöffnet. Laut Art. 35 Abs. 2 im SVG ist aber das überholen im Kolonnenverkehr erlaubt, wenn man eine Lücke hat (hatte ich) und den Gegenverkehr nicht behindert (hatte keinen Gegenverkehr). Zudem habe ich nur EIN Auto überholt nicht mehrere!

    Du darfst auf keinen fall eine kolonne überholen, so ist leider gesetzlich..aber wenn denn lieber in gegenfahrbahn solche fälle zu vermeiden. Aber jetzt bist zu 100% schuld.

  • Begründung? Mein veegehen dass ich vielleicht begangen habe wird genauso geahndet wie falschparken un da gibts auch kein strafbefehl o.O

    Du wirst höchstwahrscheinlich einen Strafbefehl bekommen. Wenn du damit nicht einverstanden bist, musst du innert 10 Tagen Einsprache erheben.

  • Mit einer äusserst dürftigen Kurzbegründung. Verweis auf die angeblich verletzten Artikel des SVG und der dazugehörigen Verordnung.
    Falschparken gibt eine Ordnungsbusse. Was nicht im Ordnungsbussenkatalog aufgeführt ist, wird an das Bezirksamt/Statthalteramt verzeigt.
    Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, melde denen den Fall. Zumindest die Gebühren müssten sie übernehmen.

  • Verlassen des platzes in der Kolonne als Motorradfahrer ist auch eine ordnungsbusse von 60 franken. Das wurde mir vorgeworfen. Das öffnen einer autotür auf der strasse also nicht parkiert am strassenrand wird hingegen nich im ordnungsbussenkatalog aufgeführt und ist deutlich gefährdender als langsames überholen eines einzigen autos.

    Mit einer äusserst dürftigen Kurzbegründung. Verweis auf die angeblich verletzten Artikel des SVG und der dazugehörigen Verordnung.
    Falschparken gibt eine Ordnungsbusse. Was nicht im Ordnungsbussenkatalog aufgeführt ist, wird an das Bezirksamt/Statthalteramt verzeigt.
    Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, melde denen den Fall. Zumindest die Gebühren müssten sie übernehmen.

  • Da ja ein Unfall passiert ist entscheided das Bezirksgericht wer was für bussen erhält. Ich habe nur gesagt bekommen vom polizist dass seiner meinung nach beide einen fehler gemacht haben. Meiner meinung nach ist mein fehler nicht so schlimm wie der des autofahrers

  • Er hat mir den entsprechenden artikel im ordnungsbussenkatalog gezeigt und gesagt das wäre mein verstoss gewesen. Zahlen musste ich bis jetzt noch nichts