Unterschied A 25kW und A 35kW?

  • Hallo
    Ich habe im Jahre 1999 die A Prüfung gemacht und später (2007) mit dem Kreditkartenausweis offenbar 25kW erhalten!
    Jetzt könnte ich entweder den Lernfahrausweis für A unbeschränkt und die unbeschränkte Prüfung machen oder ein Motorrad mit Drosselung fahren!
    Und da ist mir die Sachlage nicht klar. Muss das Motorrad auf 25kW oder auf 35kW gedrosselt sein?


    Danke für eure Antwort

  • du musst gar keinen LFA machen, du kannst einfach den offenen ausweis beantragen und jedes motorrad fahren

  • War das im 1999 die A1 oder die A Prüfung? Wenn es die A Prüfung war, hättest Du bei der Kreditkarte bereits A unbeschränkt erhalten sollen. Wenn es die A1 (125 ccm) war, dann hast Du eben A beschränkt erhalten. In diesem Fall kannst Du entweder auf A 35kW umschreiben lassen oder den LFA für A unbeschränkt lösen. Sollte hier wirklich fälschlicherweise die A 25kW eingetragen worden sein, da du effektiv im 1999 die A Prüfung absolviert hattest, dann ab zum StVA um diesen Fehler korrigieren zu lassen


    Gemäss Übergangsregelung von 2002 erhielten alle Inhaber des Ausweises A1 den A beschränkt auf 25kW, da einige 125er mehr als die 11 kW Leistung hatten. Allerdings muss in diesem Fall für A unbeschränkt in jedem Fall noch eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden. Mit der Anpassung aus diesem Jahr wurde die A beschränkt auf 35kW angehoben, jeder Inhaber von A 25kW kann nun die Umschreibung auf A 35kW verlangen.


    Du darfst ein Motorrad mit 35kW fahren, sobald der Ausweis umgeschrieben ist.


    Gruss Lüku

  • Vielleicht meint er einen "geschenkten" 25kw-Führerschein auf Grund einer alten 125er-Prüfung (A1). Hat mein Freund auch. So einen Führerschein kann man meines Wissens jetzt auf 35 kw umschreiben lassen - für den A unbeschränkt muss man einen LFA lösen und die Prüfung machen, aber keine Kurse absolvieren.


    Am besten einfach schnell beim SVTA anrufen und fragen. Die wissen alles und sind sehr nett und speditiv, jedenfalls beim STVA Winterthur.

  • Hallo
    Vielen Dank für eure Antworten
    Ich hatte damals die 125ccm gemacht und dann die 25kW "geschenkt" bekommen.
    Ich werde jetzt mal den Ausweis einsenden für die Umschreibung auf 35kW! Das ist ja kein Problem so wie ihr das geschrieben habt.
    Später werde ich dann den Lehrfahrausweis für die unbeschränkte Kategorie beantragen!
    Weiss jemand zufälligerweise was ungefähr eine Drosselung für ein BMW c600 Sport oder ähnl. kostet?
    Wenn ich jetzt ein Motorrad mit 35kW fahre und dieses dann später entdrossle, muss ich dann auch den Lehrfahrausweis beantragen und eine Prüfung absolvieren? Es handelt sich doch um das gleiche Fahrzeug, einfach mit mehr kW?

    Einmal editiert, zuletzt von cocoda74 ()

  • Was eine Drosselung kostet, frage Deinen BMW Händler, alles andere ist Vermutung und Nachplappern. Dürfte zudem wie vieles von Mech zu Mech unterschiedlich sein.


    Töffs mit und ohne Drosselung haben eine unterschiedliche Typengenehmigung. Wenn Du mit einem ungedrosselten Töff fährst, dann ist das Fahren ohne Ausweis, kann dann zum Entzug der bisherigen Fahrausweise für eine bestimmte Dauer führen plus Sperrung für den LFA für A unbeschränkt während zwei Jahren. Im Falle eines Unfalles haben dann die Versicherungen gute Gründe um Leistungen an Dich zu verweigern oder auf Dich Regress zu nehmen, mir wäre dieses Risiko viel zu gross, kann das ganze Leben versauen.


    Gruss Lüku

  • Danke, ich werde zuerst mal mein Ausweis umschreiben lassen! Braucht es dafür noch ein neues Passfoto?