X-NUMMER im Fahrzeugausweis / 24. Typengenehmigung, Tracker Umbau BMW K100

  • Hallo Zusammen und schön das es dieses Forum gibt !
    Ich bin der Michael und lebe in Aarburg.


    ich habe mir vor kurzem eine BMW K100 gekauft die ich gerne zum Tracker/Srambler umbauen möchte.
    Da ich aus Deutschland komme und das mein erstes Motorrad im Bergland ist
    Kenne ich mich mit den CH-Gesetzen noch nicht so gut aus und bräuchte euren Rat zu folgenden Thema.


    Die K100 hat unter Punkt 24. Typengenehmigung im Fahrzeugausweis folgendes stehen:
    Typengenehmigung: 6B4009 X
    Die Frage ist was bedeutet das X genau ?


    Ich lade euch den Fahrzeugausweis und ein Fahrzeugdaten Infoblatt hoch


    Im Infoblatt steht:
    Verkaufsland CH
    Verkaufshändler 00206


    Unter Sonderausstattung-Infoblatt steht:
    0731 Schweiz-Export
    Wie darf ich das Verstehen ?


    Was beutet das für meine geplanten Umbauten ?


    Der Freundliche Herr aus der Werkstatt meinte das X im Fahrzeugausweis kann mir Probleme bei der MFK machen
    evtl. darf ich an der Maschine garkeine Änderungen Vornehmen...


    Über Hilfestellung bei meinen Fragen wäre ich sehr Froh.


    Liebe Grüsse aus Aarburg


    Michael

  • https://www.stva.sg.ch/home/st…export_import/import.html


    Das X hast Du, weil das Fahrzeug von einem Privaten (für sich) in die Schweiz eingeführt wurde.


    Wenn Du Dich mit Umbauten an so alten Kisten mit Sonderzulassung beschäftigen willst, rate ich dringend dazu sich die Hilfe eines Spezialisten einzukaufen (brauchst Du sowieso früher oder später weil eine Einzelabnahme nötig ist und dafür für jedes Teil eine Importeurs-Bescheinigung vorliegen muss), hier z.B. einer der sich schon mal mit einer K100 beschäftigt hat https://sumally.com/p/1952648 (der Link zum Custum-Umbauer https://www.vtr-customs.com/)


    Generell sollte Dir klar sein, dass bei Neumaschinen in der Schweiz relativ grosse Spielräume betreffend Umbauten vorhanden sind (wir müssten nicht für jeden Mist zum Tüv, z.B. sind Reifen frei soweit sie Geschwindigkeits- und Lastindex einhalten), aber sobald es um Abgas- oder Geräuschvorschriften (auch Bremsen) geht, müssen Importeursbescheinigungen her - kaufen im Ausland geht da nicht (und der Papierkram zeigt dann auch, wieso die CH-Preise z.B. bei Endtöpfen sich deutlich von denen im Ausland abheben - und diverse Fabrikate mangels offiziellem Importeur schon gar nicht legal zugelassen werden können).


    Viele Anbauteile sind auch da weil sie das Motorgeräusch dämpfen, einfach mal Verschalungsteile abbauen ist ein heikles Unterfangen. Wie in DE müssen zudem natürlich Zusatzeile (wie Tanks, Lenker, Bremsarmaturen und -Leitungen) eine ABE und Prüfbericht haben, je nach MFK wird da auch schon mal eine zusätzliche CH-Bescheinigung verlangt (meist zu Unrecht, aber ich lass Dir den Spass das mit dem Prüfer und dem Lieferanten auszudiskutieren).


    Ob es Sinn macht alte Kisten umzubauen hat ja keiner gefragt (ich persönlich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass aus der bleischweren Kiste irgendwann was vernünftiges wird) - und immerhin bist Du einer der vorher fragt und nicht erst nachdem tausende (von Franken und/oder Arbeitsstunden) in die Kiste gesteckt wurden, was ich schon mal gut finde.


    Das X im Typenschein könnte vorwiegend ein Problem sein, wenn's um Motor/Übersetzung bzw. Abgassachen geht (weil: bekommst keine ABE mit Typenschein X - und wenn auch nur ein Koma nicht übereinstimmt, kannst Du das Papier gleich wegschmeissen), für vieles andere dürfte da aber weitgehend problemlos sein, da die Bescheinigungen (z.B. Lenker) nicht unbedingt Typenabhängig ausgestellt werden. Um ganz sicher zu gehen bitte vorher abklären was du genau machen willst und dann (eventuell eben über einen Umbauer, das macht schon einen seriösen Eindruck) zur MFK um im Voraus abzuklären ob das vom Prüfer dann mit den passenden Belegen akzeptiert wird. Allzu oft werden die aber dann sagen Du sollst dann kommen, wenn du die Bescheinigungen hast - was schon ein gewisses Risiko birgt (musst ja erst kaufen und kannst erst dann prüfen lassen).


    Viel Erfolg bei den Abklärungen - und natürlich bei den Umbauten und der Zulassung.

  • Hallo Michael,


    Gleich vorweg, ich kann dir mit deiner Frage nicht direkt weiterhelfen.
    An deiner Stelle würde ich mich an die technische Auskunft des Strassenverkehrsamts wenden, oder direkt bei der Prüfstelle, bei der du den Umbau abnehmen lassen willst, nachfragen. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass du hier jemanden findest, der dir deine Fragen mit Sicherheit beantworten kann. Manchmal wird auch ein Auge zugedrückt bei der Abnahme. -> Nur weil bei XY das so abgenommen wurde heisst das leider nicht, dass es bei dir auch problemlos funktioniert. Bei solchen Grauzonen hast du bestimmt bessere Chancen, wenn du das über einen Umbauer/Werkstatt machst, der die Leute von der MFK kennt. Grundsätzlich finde ich aber, dass das nicht unbedingt notwendig ist. Es ist schwierig, sich selbst über die Details zu informieren, was Umbau und Zulassung angeht. (Ich rede jetzt nicht von anderen Blinkern, sondern von Rädern, tragende Struktur, Bremsen, Motor/Auspuffanlage...) Darum ist es nichts als fair, wenn einem die Prüfstelle im Voraus erklärt, welche Dokumente, Bescheinigungen, Eignungserklärungen oder was auch immer man braucht.


    @Yam660
    Ich nehme an, es geht bei diesem Umbau in erster Linie um den Umbau selbst und das Unikat, das entsteht. Damit werden sicher keine Streckenrekorde gebrochen, aber zum Schraube sind die alten Kisten viel angenehmer. Stahl statt Plastikkram, Schrauben statt Plastiknieten, überschaubare Elektronik und simple Mechanik, wo man schneller durchblickt :top: