Wie ist das in .ch mit der Bereifung (Speedindex)?

  • Der Deutsche schleicht sich mal wieder ins Forum und hat eine Frage. Vielleicht eine etwas konfuse Frage, aber immerhin eine Frage. :winking_face:


    Also: Ich weiß das es in .ch keine »Reifenfabrikatsbindung« gibt. Sowas können sich nur Deutsche einfallen lassen (und unbehelligt davonkommen).


    Aber wie ist das eigentlich mit dem Speedindex? Ich habe nach bestimmten Reifen für meine BMW gesucht und dabei auch Beiträge aus der Schweiz gefunden. Bei meiner BMW sind Reifen mit Speedindex V vorgeschrieben (240 km/h). Laut Papieren soll sie an guten Tagen 195 km/h schaffen.


    Der von vielen empfohlene und genutzte Reifen ist aber nur bis Speedindex T zulässig (190 km/h).


    Konkret die Frage:


    Was gibt es in der Schweiz für Regelungen wenn der Reifen vom Speedindex her nicht zu der Höchstgeschwindigkeit vom Fahrzeug (Motorrad) »passt«?


    Das 80 bzw. 120 km/h Vmax in .ch gesetzlich auf den Straßen einzuhalten sind ist ein anderes Kapitel.


    Merci vorab für Aufklärung,


    Martin

  • na ja... beim auto hat man mir seinerzeit nen zettel an die schaltung gehängt mit dem max-speed hinweis...
    das war aber der mech und betraf winterreifen...
    so nach dem motto wenn schneller unterwegs bist biste selber schuld...
    (ist aber schon ein paar Jährchen her)


    wie du bereits erwähntest... hier ist eh speedlimit... von daher nur relevant wenn du irgenwo bist wo die Geschwindigkeit auch fahren kannst
    :smiling_face_with_halo:


    an deiner Stelle würd ich schon schauen das der speedindex zu dem max speed vom töff passt... bist sorgenfreier unterwegs :grinning_squinting_face:

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • Also der Speedindex muss mindestens der Höchstgeschwindigkeit des Töffs entsprechen, ansonsten kannst Du Schwierigkeiten bekommen resp. bei der MFK (analog dem deutschen TÜV) nicht bestehen. Ich atte erst gerade vor kurzem eine Frage wegen Reifen und Index beim STVA gestellt, da wurde mir das mit dem Index so mitgeteilt / bestätigt.

  • Art. 52 Abs 2 VTS https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19950165/index.html#a58

    Zitat

    Reifen müssen sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs eignen. Ausgenommen sind Winterreifen nach Artikel 59 Absätze 3 und 4


    Art 59 VTS


    Minimale Tragkraft, Speedindex, Dimension etc. ist in der Typengenehmigung des Fahrzeugs aufgeführt. Ein Auszug aus der Typengenehmigung-Datenbank mit den relevanten Daten bekommst du von deinem Reifenhändler des Vertrauens wenn du einen TARGA-Tyre Auszug verlangst. Also in der Schweiz :winking_face: Ich glaube bei euch in DE sind die Angaben auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu finden.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Merci für die schnellen Antworten.


    Hintergrund meiner Frage: In Deutschland war es bis zum 01.01.2018 erlaubt einen mit »M+S« gekennzeichneten Pneu mit niedrigerem Speedindex aufzuziehen. Musste eben ein Aufkleber gut sichtbar platziert werden von wegen »maximal 190 km/h« (bei Index T).


    Die Reifen waren (und sind) beliebt, waren es doch die Stollenreifen bzw. für lange Touren ausgelegten Reifen für schwere Reiseenduros (welche auch bzw. gerade auf Asphalt sehr, sehr hohe Laufleistungen erreichen können - im Vergleich zu reinen Straßenreifen). Mit Stollen bzw. dem groben Profil fährt i.d.R. sowieso keiner allzu schnell -> wird unangenehm bei hohen Geschwindigkeiten.


    Da die Gesetzesänderung das Thema in den Foren überkochen lässt kam auch die Frage auf »Wie ist das eigentlich im EU-Ausland - und in der Schweiz? Wenn ich da mit meiner Reifenfreigabe vom Reifenhersteller fahre: Wird das dann überhaupt anerkannt?«.


    Grüße, Martin

  • Hintergrund meiner Frage: In Deutschland war es bis zum 01.01.2018 erlaubt einen mit »M+S« gekennzeichneten Pneu mit niedrigerem Speedindex aufzuziehen. Musste eben ein Aufkleber gut sichtbar platziert werden von wegen »maximal 190 km/h« (bei Index T).

    Habe das mit dem Aufkleber oben nachgetragen. Das ist in der Schweiz so Gummiweich, dass ich es nicht für erwähnenswert hielt.


    Früher gab es mal noch die Vorschrift, das der Speedindex des vorderen und hinteren Reifen gleich sein müssen. Dies ist aber weggefallen.


    Ja in Deutschland haben sie es ja bei der Änderung der StVZO kolossal verkackt. Ein kleinerer Speedindex als in der Typengenehmigung ist nur noch dann erlaubt wenn es sich um einen Winterreifen handelt.
    Dabei ist Winterreifen gemäss Verordnung wenn das Schneeflocken-und-Berg-Symbol hat. M+S alleine reicht dazu nicht. (§ 36 StVZO Bereifung und Laufflächen https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html)


    Keine Ahnung ob Heidenau die Winterreifen nun schon mit Schneeflocken-und-Berg-Symbol versehen.


    In Österreich findet man die Vorschriften in §4 KDV Reifen und Schneeketten
    http://www.ris.bka.gv.at/Gelte…n&Gesetzesnummer=10011385

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Ja in Deutschland haben sie es ja bei der Änderung der StVZO kolossal verkackt. Ein kleinerer Speedindex als in der Typengenehmigung ist nur noch dann erlaubt wenn es sich um einen Winterreifen handelt.

    Schlimmer noch: Wenn der Winterreifen noch 2017 produziert wurde (DOT xx17) ist er erlaubt. Ist er erst 2018 aus der Maschine gehüpft, ist er mit niedrigerem Speedindex nicht mehr als Winterreifen zulässig (so die Meinung auf einigen Seiten - andere Seiten sehen es anders). Begründung: Es fehlt die Kennzeichnung (»Alpine«-Symbol, Schneeflocke im Bergmotiv).


    Die situative Winterreifenpflicht für einspurige Fahrzeuge ist in Deutschland schon Mitte 2017 entfallen. Daher hilft vermutlich nicht mal ein Reifen mit Alpine-Symbol weiter wenn er einen niedrigeren Speedindex hat - weil man ja keinen Winterreifen braucht.


    Das keiner den Reifen mit Index T mit 190 km/h über die verschneite deutsche Autobahn prügeln will ist eigentlich klar. Man will ja »nur« den Grobstoller (welcher i.d.R. eine längere Laufleistung hat und somit für lange Touren besser (?) geeignet ist nutzen dürfen).


    Mit dem groben Profil fährt vermutlich sowieso niemand allzu schnell, es »rubbelt und schüttelt« ja schon deutlich bevor Vmax auch nur ansatzweise erreicht wird.


    Immerhin ist in Österreich die EG-Richtlinie (2006/27/EG) benannt. Die schaue ich mir jetzt mal genauer an.


    Grüße, Martin

  • Ich verstehe dein Problem nicht ganz. Deutschland hat z.Z. die strengsten Vorschriften bezüglich Speedindex, die umliegenden Ländern jedoch meist Ausnahmen bezüglich M+S Reifen. Das Problem besteht also eher, wenn Töfffahrer aus dem Ausland in Deutschland fahren und in eine Kontrolle geraten. Was dann?


    Immerhin ist in Österreich die EG-Richtlinie (2006/27/EG) benannt. Die schaue ich mir jetzt mal genauer an.

    In der Schweiz wäre es: Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen, ABl. L 226 vom 18.8.1997, S. 1; zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/60/EU, ABl. L 329 vom 10.12.2013, S. 15.


    Links zu den EU-Verordnungen und Regularien betreffend Motorrädern: https://ec.europa.eu/growth/se…otorbikes-trikes-quads_de


    Des weiteren gibt es noch UNECE-Reglement Nr. 75
    Dieses und die anderen UNECE Reglemente findest du hier: https://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs61-80.html

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich verstehe dein Problem nicht ganz. Deutschland hat z.Z. die strengsten Vorschriften bezüglich Speedindex, die umliegenden Ländern jedoch meist Ausnahmen bezüglich M+S Reifen. Das Problem besteht also eher, wenn Töfffahrer aus dem Ausland in Deutschland fahren und in eine Kontrolle geraten. Was dann?

    Die haben Glück, die können sich entspannen:


    § 36 StVZO betrifft nur in Deutschland zugelassene Fahrzeuge (»Zulassungsverordnung«). Nach StVZO kann kein Fahrzeug aus dem Ausland zugelassen werden, es ist ja dort zugelassen bzw. eingelöst.


    Ein Fahrzeug, das in der Europäischen Union oder einem Land des europäischen Wirtschaftsraumes zugelassen ist, muss nicht den deutschen Vorschriften über das Zulassungsverfahren und den Beschaffenheits- und Ausrüstungsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.


    In § 2 StVO ist lediglich die Winterreifenpflicht entfallen. Da gibt es kein Problem mit dem Speedindex (bzw. dort bestand nie eins).


    Daher ist für Fahrer aus dem Ausland alles in Ordnung. Die dürfen dann auch noch M+S in Deutschland mit Aufkleber (bei niedrigerem Speedindex) fahren weil das in ihrem Heimatland auch so erlaubt ist. In anderen Ländern gibt es das Problem gar nicht da die M+S Reifen den Speedindex der Sommerbereifung erfüllen müssten -> die Kameraden ziehen sich also sowieso nur passende Pneu auf.
    _____


    Für in Deutschland zugelassene Motorräder gibt es nun folgende Szenarien (welche heiß diskutiert werden - teilweise sehr emotional) und bislang ist keine wirklich bestätigt/widerlegt:


    Variante #1:


    Fahrzeuge mit Zulassung nach StVZO (also etwa vor 1999 auf den Markt gekommen) dürfen keine M+S Bereifung mit niedrigerem Speedindex fahren welche nach dem Stichtag produziert wurden. Durch die Änderung vom § 36 StVZO geht dies also nur noch bei Reifen, welche 2017 produziert wurden. Ist er 2018 produziert wurden darf er nicht mehr aufgezogen werden.


    Gleichzeitig sei es aber Fahrzeugen mit EG-Zulassung (ab ca. 1999 auf den Markt gekommen) erlaubt weiterhin M+S Reifen mit EG-Gutachten (Reifenfreigabe des Herstellers) aufzuziehen - auch wenn diese 2018 produziert wurden. Denn dafür gibt es ja die Gutachten vom Hersteller mit Bezug auf die EG-Zulassung von Reifen und Fahrzeug.


    Diese Variante wurde auch vom ADAC so bekanntgegeben.


    Variante #2:


    Für kein Motorrad ist es zulässig einen Reifen mit niedrigerem Speedindex aufzuziehen wenn der Reifen 2018 produziert wurde. Reifen mit M+S Kennung und niedrigerem Speedindex können trotz Herstellerfreigabe und Aufkleber im Sichtbereich nicht legal gefahren werden.


    Reifen mit DOT von 2017 oder älter dürfen noch bis 2024 genutzt werden.


    Dies ist der aktuelle Panikmache-Stand, daher versuchen viele noch Reifen von 2017 zu kaufen und zu bunkern damit sie sie irgendwann 2018 aufziehen können.


    Variante #3:


    Was im CoC erlaubt ist, gilt auch weiterhin da EG-Recht das nationale Recht in diesem Fall bricht. So <i>sei</i> (ich habe kein Original gesehen) z.B. bei einer R 1200 GS (luftgekühlt) mit Vmax von 215 km/h im CoC oder der EU-Betriebserlaubis (weiß ich nicht genau da ich es selbst nie gesehen habe) vermerkt, dass bestimmte M+S Reifen auch mit Speedindex Q (160 km/h) zulässig sind.


    Leider steht das nicht in der Zulassungsbescheinigung sondern eventuell im CoC (was nur zwei Seiten hat) oder gar nur in der EU-Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (bis zu 140 Seiten).


    Wie das dann bei einer Kontrolle überprüft werden soll sei fraglich - schließlich steht den Beamten evtl. digital das CoC zur Verfügung, nicht aber die EU-Betriebserlaubnis bzw. bis sie die dann durchgeackert haben...


    Das zusätzliche Problem: Ich weiß das bei meiner R 1150 GS das CoC und die EU-Betriebserlaubnis u.U. gar nicht den aktuellen Standards genügen können. Denn die wurden erst 2005 wohl genau festgelegt. Meine GS hatte ihre EZ in 2000...


    Grüße, Martin

  • Variante #4
    Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 5. Mai 2012 gilt die aktuelle Version der StVZO nicht.
    §72 StvZO https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__72.html


    [ Töfffahrer aus dem Ausland in Deutschland] Die haben Glück, die können sich entspannen:

    Da bin ich mir nicht so sicher und bin schon seit langem an Zweifeln. Art. 39 des Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19680244/index.html#a39 hat den Satz "Sie müssen ferner betriebssicher sein." Im Grunde ist die StVZO, dass was das KBA bzw. die Deutschen Behörden als "Betriebssicher" ansehen. Ich kann mich sicher um § 35h StVZO drücken (Erste-Hilfe-Material im Auto) da dies nicht die Betriebssicherheit beeinflusst und ich gemäss Schweizer VTS keine Erste Hilfe Material mitführen muss. Aber auch bei den Reifen? Kann ich wirklich mit 140 km/h (Speedindex N) M+S Reifen und ohne Kleber im Sichtfeld mit dem Töff in Deutschland rumkurven?


    PS: Seit meinen Erfahrung mit dem TKC 70 habe ich eine klare Meinung was Reifenbindung und Freigaben anbelangt: Ein totaler Quatsch und Blödsinn der falsche Sicherheit vorgaukelt, sondern im Gegenteil sau-gefährlich ist. Wenn das Ding eine Freigabe hat, dann erwarte ich kein Shimmy. Weder bei der maximalen Geschwindigkeit des Reifens noch mehr als 100 km/h darunter!

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Wenn Variante #4 tatsächlich funktionieren würde -> da hätten die Hersteller bestimmt schon lange darauf verwiesen. Ich bin skeptisch.


    Habe am Freitag mit der Dekra in Deutschland telefoniert. Diese waren überrascht davon das ich einen M+S Reifen eintragen möchte. Auch bzw. gerade mit dem Hinweis darauf das man im europäischen Ausland sowieso den Speedindex nicht ausreizen kann da man davor vermutlich (je nach Reiseland) einen Teil von seinem Jahresgehalt abgeben darf.
    _____


    Mit ausländischer Zulassung in Deutschland fahren -> § 20 FZV (unter anderem).


    http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170014.htm


    Zitat

    (3) Ausländische Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland nur teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind.


    Es ist nicht weiter definiert was das ist. Im Zweifelsfall also klagen? Das ist auch keine Lösung. Wenn sie im EU-Raum oder europäischen Wirtschaftsraum (also inkl. .ch) zugelassen/eingelöst sind:



    Zitat

    (1) In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. [...]


    Die Zulassung passt ja. Aber da ist dann nicht automatisch abgedeckt das die Bereifung auch in Ordnung ist. Hm... Oje... Noch mehr Fragen. :frowning_face:
    _____


    Bezüglich der trügerischen Sicherheit von Freigaben »von geprüften Reifen« -> da schließe ich mich dir an. Aber das ist ja auch der Punkt beim Speedindex der Grobstollen-Winterreifen. Niemand fährt damit vermutlich freiwillig bis an den Speedindex... Den Speedindex der Reifen von meinem PKW erreiche ich auch nicht. :grinning_squinting_face:


    Grüße, Martin

  • Mit ausländischer Zulassung in Deutschland fahren -> § 20 FZV (unter anderem).

    Danke, das habe ich gesucht und in der StVZO nicht gefunden. Könnt ihr nicht eure Gesetze https://www.gesetze-im-internet.de thematisch Ordnen wie es andere Länder das können ? Scheint so als würde man den Bürger absichtlich möglichst dumm behalten. :winking_face:


    Bei Buzer ist es wenigstens ein bisschen Ordnung. Was einem da aber für Abgründe auftun, all diese Ausnahmeverordnungen :huh:
    http://www.buzer.de/fna/9232-Zulassung%20zum%20Straßenverkehr.htm


    Wenn Variante #4 tatsächlich funktionieren würde -> da hätten die Hersteller bestimmt schon lange darauf verwiesen. Ich bin skeptisch.

    Gewisse Sachen übersieht man halt manchmal. Evtl. mal beim BMVI oder KBA nachfragen wie die das mit dem von mir gefunden Paragraphen sehen.
    https://www.bmvi.de/DE/Meta/Kontakt/kontakt.html
    Wobei, Entschuldigung meine Wortwahl, ihr mit eurem Rechtsdienstleistungsgesetzes (ein alter Nazi-Zopf der noch immer nicht abgeschnitten wurde) echt einer an der Waffel hat.
    In der Schweiz kann ich beim entsprechenden Bundesamt oder Departement eine Anfrage machen und erhalte dann dank dem Treu und Glauben Prinzip eine rechtssichere Auskunft.
    Scheint wirklich so, als möchte man den Bürger möglichst dumm und unwissend behalten.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Früher konnte man einen Führerschein machen. Da stand dann drauf was man machen darf - und was nicht.


    Heute braucht man ein abgeschlossenes Jurastudium um zu wissen ob man bei 5°C und blau-weißem Himmel überhaupt mit dem Motorrad auf die Straße darf. Zumindest in Deutschland. :grinning_squinting_face:


    Grüße, Martin

  • So, hier mal eine so richtig gute Antwort vom ADAC zur Auslegung/zum Verständnis des § 72 StVZO (Abs. 1 Satz 1):


    http://www.w311.info/viewtopic.php?t=16787


    Wenn ich das bei einer Verkehrskontrolle als Ausdruck zücke... Der kontrollierende Beamte nimmt mich doch gleich hopps von wegen Beamtenbeleidigung wenn ich ihn Frage ob er mir das erklären kann weil ich zu doof dafür bin. Unterstelle ich ihm doch nicht genügend Verstand für die Formulierung zu haben?


    Sprich: Ich sage ihm ich bin zu doof das zu verstehen und wenn er das auch nicht verstehen kann, dann ist er so schlau wie ich (also doof == Beleidigung). :grinning_squinting_face:


    Grüße, Martin