Auto mit Anhänger fahren

  • Ich bin in besitz von der Kategorie B (Auto bis 3.5t).


    Nun meine frage:


    Darf ich einen Anhänger ziehen, wenn das Auto 2 tonnen schwer ist und der Anhänger 1.5 tonnen schwer ist, da der Anhänger immer noch leichter als das Zugfahrzeug ist?
    Oder darf ich einen Anhänger von maximal 750 kg mitführen?


    Danke schon mal für die Antworten.

  • Du darfst nur maximal soviel anhängen wie im KFZ-Ausweis steht (anhängelast = leergewicht hänger plus ladung). Du darfst den hänger nur fahren, wenn du auch Kat. BE im ausweis hast (ohne BE glaub ich! max. 750kg)


    Edit: natürlich darf der komplette zug (Auto und hänger) mit BE schwerer als 3.5t sein.


    Falls du ein BE fahrer brauchst -> PN

    2 Mal editiert, zuletzt von nismo ()

  • Mir ist das ganze einfach nicht ganz klar , da auf führerausweise.ch das hier steht:


    Zitat:
    mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.


    Mir ist schon bewusst, das wenn im Fahrzeugausweis die Anhängelast mit 750kg angegeben ist, das ich dan auch nicht mehr mitführen darf.
    Aber wenn da z.b. 1.5t drinnen steht, und das Zugfahrzeug z.b. 1.6t Lehrgewicht hat, darf ich so dann den Anhänger mitführen?

  • ja, leergewicht des hängers plus ladung = max 750kg

  • genau, und mit BE limitiert nur noch die anhängelast im ausweis des zugfahrzeuges.

  • ja, leergewicht des hängers plus ladung = max 750kg

    Das ist dann eigentlich fast nix mehr? da der Hänger ja auch ein eigenen Gewicht haben muss damit er nicht Eiert bei 80kmh.

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

  • Das ist dann eigentlich fast nix mehr? da der Hänger ja auch ein eigenen Gewicht haben muss damit er nicht Eiert bei 80kmh.


    Richtig, da die Kategorie B auch nicht dafür da ist, anhänger zu führen.
    Im Inland kann der BE-Lernfahrausweis beantragt werden und mit L am anhänger ohne begleitperson gefahren werden (dann mit den Angaben der kat. BE)

  • so ein 750kg leiterwagen hat ein leergewicht von 200-300kg

  • Richtig, da die Kategorie B auch nicht dafür da ist, anhänger zu führen.
    Im Inland kann der BE-Lernfahrausweis beantragt werden und mit L am anhänger ohne begleitperson gefahren werden (dann mit den Angaben der kat. BE)

    Also Gesamtgewicht maximal 3500kg. Nur ein Grösserer Anhänger erfordert auch ein grösseres Zugfahrzeug das die deichsellast ausgleichen kann. oder verstehe ich da was falsch? Sprich wenn dann das Auto alleine 1800kg wiegt und der Anhänger 1400kg haben wir wieder das selbe Problem wie wenn man nur mit B fährt oder? Also wär es eigentlich im Sinnvollsten die nächst grössere Prüfung zu machen?

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

  • so genau weiss ich jetzt das auch nicht :grinning_squinting_face:


    ich komm noch aus einer zeit, da hat man das BE noch geschenkt erhalten.

  • @nismo Keine Ahnung was du erzählst.


    Thogar hat es richtig geschrieben. Fals dein Anhänger mit der Ladung mehr als 750Kg wiegen, darf der Anhänger mit Ladung nicht Schwerer sein als das Leergewichts des Autos. Du darfst nix fahren das mehr als 3500Kg wiegt.

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • Das würde dann heissen, das ich mit Kat. B einen Anhänger von 1500kg fahren darf, wenn das Auto auch 1500kg oder schwerer ist.


    Ist das richtig?

  • Die Kat BE ist für Zugfahrzeug der Kat. B (9plätze inkl fahrer max 3.5t) + anhänger von mehr als 750kg wenn das gesamtgewicht höher als 3.5t ist total.
    Bei BE werden Anhänger und Zugfahrzeug separat betrachtet
    Zugfahrzeug bleibt sich identisch, Anhänger wird durch 2 Dinge limitiert: max. Gewicht im Ausweis des Hängers + zuglast im ausweis des zugfahrzeuges, nichts anderem