Neue Reifen - Geringfügig andere Dimension

  • Hallo Leute


    Mein Motorrad brauchte neue Reifen. Original waren Reifen mit folgenden Dimensionen verbaut:


    Vorne: 80/100/18 Tubeless (CST)
    Hinten: 90/90/18 Tubeless (CST)


    Neu wurden diese Reifen aufgezogen:


    Vorne: 90/90/18 Schlauchreifen mit Tubelessventil (Michelin)
    Hinten:100/90/18 Schlauchreifen mit Tubelessventil (Michelin)


    Nun meine Frage, ob das so zulässig ist. Ich habe schon mitbekommen, dass das irgendwie im Typenschein geregelt ist, nur hab ich keine Möglichkeit gefunden, nachzuschauen was da eingetragen ist. Leider bin ich noch nicht so bewandert auf diesem Gebiet.


    Beste Grüsse,


    Stephan

    Honda CB125F

  • Hoi Stephan
    In der Schweiz sind die Reifen nicht nach Hersteller und Grösse vorgeschreiben. Eingetragen im Fahrzeugschein ist nichts wegen der Reifen.


    gardy64

  • Solange der REifenumfang nicht mehr als 8% von der Originalbereifung abweicht, ist die erste Voraussetzung erfüllt (siehe ASA 2b, Ziff. 4.5.1.1


    Sollten diese neuen Reifen auch in der Typengenehmigung oder dem COC aufgeführt sein, alles in Ordnung. Nachfragen kannst Du das beim STVA.


    Sollten die Reifen nicht der Typengenehmigung oder dem COC entsprechen, also dort nicht aufgeführt sein, so müssen die Reifen auf die Felge passen, hier ist insbesondere zu beachten, dass die Felge nicht zu schmal oder zu breit sein darf, da dies eben dann die Lauffläche negativ beeinflussen würde oder bei zu breiter Felge der Reifen zu wenig an das Felgenhorn gepresst werden könnte mit dem Risiko bei Schräglage, dass der REifen abgedrückt wird und die Luft entweicht.


    Bei Deiner Kombination sollte die Kombination von Felge und Reifen aber passen, das kannst Du aber überprüfen, wenn Du die Felgenmasse nimmst und bei den Reifen im Internet suchst, auf welche Felgen die passen.

  • Besten Dank, dann werde ich das morgen mal abklären... Möchte halt einfach keine Probleme wegen sowas bekommen... :smiling_face:

    Honda CB125F

  • Ich habe heute die technische Auskunft des STVA Zürich kontaktiert, und mir wurde bescheinigt, dass beide Reifen montiert werden können. Besten Dank für eure Hilfe.

    Honda CB125F

  • ... Sollten diese neuen Reifen auch in der Typengenehmigung oder dem COC aufgeführt sein, alles in Ordnung. Nachfragen kannst Du das beim STVA. ...

    Mach das aber nicht telefonisch sondern unbedingt schriftlich! Telefonierst du, wirst so viele unterschiedliche Antworten kriegen, wie du Leute fragst. :wacko: Hab das mal erlebt.

    Firmware Update 2.5 :emojiSmiley-41:

  • tl;dr; Grösstwahrscheinlich alles o.k. und kein Problem


    Hoi Stephan
    In der Schweiz sind die Reifen nicht nach Hersteller und Grösse vorgeschreiben. Eingetragen im Fahrzeugschein ist nichts wegen der Reifen.

    Nicht nach Hersteller aber nach Grösse. Die erlaubten Dimensionen findet man nicht im Fahrzeugausweis sondern in der Typengenemigung um im ETRTO Handbuch.


    Den relevanten Teil der Typengenehminug bekommt man von einem Reifenhändler in dem man undter Angabe der Typengenehmiungsnummer des Fahrzeuges (Eintrag No. 24 auf dem Fahrzeugausweis) nach dem TARGA-Tyre Auszug fragt. Darauf sind die Original Reifengrössen, sowie die Felgen Dimensionen vermerkt. Vorallem findet man fast nur dort den mindest Speed- und Lastindex den man einhalten muss.




    Im ETRTO Handbuch stehen alle Reifendimensionen, die auf diese Felgengrösse passen.
    In der linken Spalte ist die Reifenbreite.



    Sofern der Umfang nicht um mehr als +/- 8 % ändert (falls original Ritzel/Kettenblatt) und die Abstände zu Bremsen (2mm), Schwinge, Gabel, Dämpfer (4mm), Rest (6mm) (Siehe ASA 2b Seite 46 https://asa.ch/wp-content/uplo…_D/mobile/index.html#p=46). eingehalten sind, hat man die freie Wahl.



    Ohne Garantie auf Richtigkeit, hast Du an der CB 125 F folgende original Felgengrössen:

    Felgengrösse vorne 18M/C MT1.85
    Felgengrösse hinten 18M/C MT2.15



    Gemäss ETRTO Tabelle sind die verbauten Reifen bedenkenlos, sofern es sich nicht um Radialreifen handelt. Radialreifen erkennt man am R in der Reifenbezeichnung. Z.b. 90/90 R18.


    Ich nehme an es wurde der MICHELIN Pilot Street verwendet. Dieser hat die Dimension 90/90 - 18 bzw 100/90 - 18 und ist somit, erkennbar am "-", ein Diagonalreifen.


    Und am Schluss

    Schlauchreifen

    Die meisten MICHELIN Pilot Street sind TL/TT Reifen. Also Reifen, die sowohl mit Schlauch (TT == Tube Type) bei einer Drahtspeichenfelge, wie auch ohne Schlau (TL == Tube Less) bei einer Alufelge wie der CB125F verwendet werden können.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • Es handelt sich um Michelin City Pro...

    Hmm, immer noch Diagonalreifen aber nun in der Tat, in den verbauten Dimensionen, ein reiner TT.


    Soviel mir bekannt, ich könnte mich auch irren:
    - TT-Reifen ohne Schlauch ist nicht erlaubt.
    - Ein Schlauch auf einer schlauchlosen MT-Felge ist nicht erlaubt.
    - Was erlaubt ist, ist ein TL-Reifen mit Schlauch auf einer TT-Felge.


    Ich würde Michelin und MFK/StVA anfragen wie sie das sehen.
    Also:
    - Darf man einen reinen TT-Reifen ohne Schlauch auf einer schlauchlosen MT1.85 bzw. MT2.15 Felge verwenden?
    - Darf man einen reinen TT-Reifen mit Schlauch auf einer schlauchlosen MT1.85 bzw. MT2.15 Felge verwenden?


    Das ganze schriftlich. Also e-mail oder Brief, damit man ein Beweis hat und beim Händler allenfalls Nachbesserung verlangen kann.


    Michelin selber empfiehlt für deine CB125F
    vorne
    PILOT ACTIV 90/90 - 18
    und hinten entweder
    PILOT STREET 90/90 - 18 Reinforced
    oder
    PILOT STREET 100/90 - 18
    Das sind alles Reifen die TL tauglich sind.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich wollte nur kurz nachtragen, dass ich in der MFK war, und die neuen Reifen problemlos abgenommen wurden. Strassenverkehrsamt Zürich Albisgüetli.

    Honda CB125F