Was ist das für ein Blitzer? (DRINGEND!!)

  • :popcorn: Dann erklär doch bitte mal wie OBV No. 311 auf den geschilderten Fall zutrifft und angewendet werden kann.

    Was heisst wie es angewandt wird?! Wenn ich den Bullen dies erkläre, ist es Aussage gegen Aussage. Also geht dies nur wenn die Bullen selbst dies sehen.
    Dass das Stva dies entscheidet ist korrekt. Jedoch kann dies nur dann entschieden werden, wenn es zu einer Anzeige kommt. Dies ist nicht der Fall. Die Polizei alleine entscheidet Vorort. Bei Unfällen etc. eben dass es zu einer Anzeige kommt, sieht es ganz anders aus.



    Auch in der Schweiz kann es einen Ausweientzug geben, das entscheidet aber die Administrativbehörde und nicht der Richter.
    Danke für die Klärung des Begriffs "Dummheit", trotzdem stimme ich nicht mit Dir überein, dass diese nichts auf diesem Planeten verloren haben, sonst könnten wir uns ja nicht über sie ärgern :face_with_tongue:


    Aber in den Augen anderer Leute sind wir dumm, da wir trotz de sKlimawandels immer noch zu unserer eigenen Freude Töff fahren, deren Begründung ist genau so gut wie Deine und wir kommen wieder dahin, dass unsere Erde wohl nahezu ohne Menschen wäre, was aber gut für den Planeten wäre Evil_Smiley

    Hast ja recht. Aber ein paar weniger könnten es dann doch noch sein, wenn ich tagtäglich sehe, was auf der Strasse rumfährt.
    Klimawandel ist nach meinen Erkenntnissen sowieso der Einfluss der Sonne und nicht des Menschen. Aber das ist ein anderes Thema und zeigt wiedereinmal dass sich der Kries der Dummen schliesst. Hauptsache Lemmings aber nicht selber Informieren. Also nicht du Lüku, sondern die die dies vertreten, ohne jegliche Kenntnisse über Physik usw..

    Fehlende PS werden durch WAHNSINN ersetzt ! :devil:

  • Was heisst wie es angewandt wird?!

    1. Lesen was in OBV No. 311 steht.
    2. Schauen ob was in OBV No. 311 steht, auf den beschriebenen Sachverhalt zutreffen kann.
    3. Dann mal OBV No. 311 mit Art. 3 VRV und Art. 31 Abs. 1 SVG vergleichen.
    4. Wenn nicht OBV No. 311 zutrifft, gibt es allenfalls eine andere OBV Nummer welche passt?
    5. Wenn keine passt dann mal Art. 2 OBG genau studieren.
    6. Dann Art. 16 Abs. 2, Art. 16b und Art. 90 SVG lesen.
    7. Hier Antworten.


    Damit es ein bisschen einfacher geht:
    VRV https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19620246/index.html
    SVG https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19580266/index.html
    OBV https://www.admin.ch/opc/de/cl…/19960142/index.html#app1
    OBG https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19700138/index.html

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • also meiner Meinung nach, hat ein Straßenverkehrsamt gar nix zu entscheiden, zumindest nichts was mit der Bestrafung des Verkehrsteilnehmers zu tun hat. Kann ja nicht sein das das Stadthalteramt und dann noch das STVA urteilt.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • also meiner Meinung nach, hat ein Straßenverkehrsamt gar nix zu entscheiden, zumindest nichts was mit der Bestrafung des Verkehrsteilnehmers zu tun hat.

    Hat es auch nicht. Es ist aber tortztdem nicht der Statthalter sondern das Amt für Administrativmassnahmen, oder wie das Ding auch immer im Wohnkanton des Deliquenten heisst, welches über den Fahrausweisentzug entscheidet. Vielfach ist das entsprechende Amt aber beim Strassenverkehrsamt angegliedert (Ausnahme z.B. Basel Stadt wo es Teil der Polizei ist). Der separate Führerausweisentzug ist übrigens keine Strafe (Ist Semantik nicht toll?) sondern eben eine Administrativmassnahme und EGMR Konform https://www.humanrights.ch/de/…gmr/ch-faelle/rivard-2016

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • ... läck mir, isch das kompliziert :verrueckt:


    Und das alles nur wegeme Blitzer, wo wohrschinlich gär nie blitzt hed :evil2:

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.

  • ... läck mir, isch das kompliziert :verrueckt:

    eigentlich nicht ... wenn mans mal begriffen hat.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Hat es auch nicht. Es ist aber tortztdem nicht der Statthalter sondern das Amt für Administrativmassnahmen, oder wie das Ding auch immer im Wohnkanton des Deliquenten heisst, welches über den Fahrausweisentzug entscheidet. Vielfach ist das entsprechende Amt aber beim Strassenverkehrsamt angegliedert (Ausnahme z.B. Basel Stadt wo es Teil der Polizei ist). Der separate Führerausweisentzug ist übrigens keine Strafe (Ist Semantik nicht toll?) sondern eben eine Administrativmassnahme und EGMR Konform https://www.humanrights.ch/de/…gmr/ch-faelle/rivard-2016

    korrekt. Administrativeverfahren ist einer im Strassenverkehrsamt zuständig. Nehmen wir an du hast Grobfahrlässig gehandelt. Staatsanwalt kamm in den meisten Fällen nur auf Leichte oder Grobewiederhandlung plädieren jedoch auf Admin eben kann es auch eine Mittlere geben. D.h. wenn du gewinnst und es auf eine leichte Wiederhandlung gestuft wird oder gar der Richter dies entscheidet, kann der Herr welches für das Administrativeverfahren zuständig ist, immer noch auf Grobfahrlässig plädieren.


    auf was willst du genau hinaus? Du kennst ja die Antwort.

    Fehlende PS werden durch WAHNSINN ersetzt ! :devil:

  • D.h. wenn du gewinnst und es auf eine leichte Wiederhandlung gestuft wird oder gar der Richter dies entscheidet, kann der Herr welches für das Administrativeverfahren zuständig ist, immer noch auf Grobfahrlässig plädieren.

    Nein, kann er nicht.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • ich sehe nur das der Entzug oder die Busse eben bei Härteren Fällen wie mit Drogen oder Unfällen der Entzug wie auch Knast zur Folge hat. Weiss immer noch nicht was du damit sagen willst. Ich sehe nur dass das was ich bereits erwähnte...nur bei Anzeige Entzug...ansonsten 100.-. Also wenn mich einer überfährt mit dem Bike, weil er am Mobile ist...Toll...das nützt sehr viel wenn ich tot bin

    Fehlende PS werden durch WAHNSINN ersetzt ! :devil:

  • a. Man muss auch nicht jeden Fehlentscheid schlucken.
    b. Strafmässig wird zwischer einfacher und grober Verkehrsregelverletzung unterschieden
    c. administrativ zwischen leichter, mittleren und schweren Wiederhandlung.


    Der Richter entscheidet also im Regelfall nach oben lit. b und nicht c, was der Administrativmassnahmebehörde ermöglich, lit. c voll anzuwenden. Wenn man den Richter dazu bringt, zusätzlich zwischen leichter, mittlerer oder schweren Widerhandlung zu entscheiden und sein Entscheid im Rahmen der Rechtssprechung dazu liegt, kann die Administrativmassnahmebehörde nicht mehr davon abweichen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von Langtourer ()

  • Die Admin kann nach oben aber nicht nach unten korrigieren. Meist jedoch stützen sie sich auf das Urteil. Fab aber auch schon Fälle das Sie es als Grobe und nicht wie der Richter auf einfach verurteilt haben. Der Richter setzt lediglich das Strafmaß und die Busse fest, jedoch nicht das Admin

    Fehlende PS werden durch WAHNSINN ersetzt ! :devil:

  • Hast Du nicht gelesen? Das Admas kann und darf gar nicht in Kategorien einfacher oder grober Verkehrsregelverletzung entscheiden. Und es darf auch nicht verschärfen. Wenn der Strafrichter eine einfache Verkehrsregelverletzung festgestellt hat, kann das Admas nicht auf schwere Widerhandlung gehen.


    Was möglich ist, ist dass das Admas vor dem Strafrichter entscheidet. Dann ist es natürlich nicht an den nachträglichen Entscheid des Strafrichters gebunden.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • doch kann er...weiss ich aus eigener Erfahrung...zmind im Kanton Luzern ist es so

    Ist LU wieder im Sonderbund? , denn soweit ich weiss ist im Rest der Eidgenossenschaft BGE 1C_356/2009 http://www.polyreg.ch/d/inform…1C_2009/1C.356__2009.html immer noch die geltende Rechtssprechung.


    PS: Was ich eigentlich will. Dass Du gopferdammi nomal endlich erklärst wie TV gaffen am Steuer (wortwörtlich!!) auf dem Handy zu einer Busse von hundert Stutz und nicht zu einer Verzweigung und möglichem Entzug führt.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • keine Ahnung...hab gestern nachgefragt...Vielleicht hatte der Polizist keine Ahnung...also schön ruhig bleiben...wollte dir nicht zu nahe tretten. Man verlässt sich auch auf einer Aussage der Polizei.
    Vermutlich weil man es nicht beweisen kann am ende ob er/sie am Sms oder Filmschauen war.


    Ein Freund von mir hat ein Verfahren am Hals...deshalb weiss ich das laut Anwalt dies so sein kann. Ansonsten hat der Anwalt gelogen und die Admin mehr macht als der Richter. Ich hab die Akte gelesen. Kann auch nicht mehr sagen als was ich erlebt und gelesen habe...

    Fehlende PS werden durch WAHNSINN ersetzt ! :devil: