Egal ist der Speed Index anscheinend nur dann, wenn neben M+S auch noch eine Schneeflocke drauf ist?
Bei uns auch jetzt auch =O ? Dachte das gilt nur für Motorräder mit Kuchenblechschilder aus dem grossen Kanton (§36 StVZO) aber nicht für Töff.
3 Winterreifen, die sich nicht für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs eignen, müssen:
[...]
b. bei Motorrädern, Klein- oder dreirädrigen Motorfahrzeugen: die Zusatzbezeichnung M+S tragen und für mindestens 130 km/h geeignet sein.2
Phuu. Immer noch alles beim alten . M+S alleine genügt bei Töff :thumbup: (Bei Autos etc. braucht es das Schneeflockenzeichen. Das ist im weggelassen Buchstaben a. geregelt)
Nachtrag zum grossen Kanton:
Gemäss ADAC gilt für in Deutschland zugelassene Motorräder folgendes
Zitat
• Auf Motorrädern, die über eine nationale [Deutsche] Betriebserlaubnis aber keine EG-Betriebserlaubnis (gilt für serienmäßig gefertigten Motorräder bis ungefähr Mitte 1999) verfügen, dürfen nur noch M+S-Reifen gefahren werden, die bis zum Jahresende 2017 (vor dem 1.1.2018)gefertigt werden bzw. wurden.
• Für serienmäßig gefertigte Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis (ab ungefähr Mitte 1999) ist die Verwendung von Reifen mit M+S-Kennzeichnung und geringerem Speed-Index in den angewendeten EU-Richtlinien und EU-Vorschriften grundsätzlich erlaubt (Richtlinie 97/24/EG u. VO (EU) 3/2014). Für diese Motorräder regeln übergeordnete Vorschriften die Verwendung von M+S-Reifen mit niedrigerem Speed-Index. Die Änderungen in der StVZO § 36 greifen nicht.
https://www.adac.de/-/media/pd…chnung-motorradreifen.pdf
Dank an X_FISH und siri. Ersterer hat dies im vom letzteren zitierten Faden verlinkt.