3. Lernfahrausweis verweigert.

  • Hallo Zäme.


    Hamer im September 2019 e wunderschöni und lang erwünschti R6 zuche dah u derzue direkt der Lernfahruswis bsteut. Da mer warschinlech aui z problem kenne dasme im winter die grundkürs nid würk cha mache hani mi bim strasseverkehrsamt gmoude und gfragt wasi söu mache. Die Dame am Telefon hedmer gseit i chöng doch eifach im Januar wener ablouft e nöie bsteue.

    Ize hanimer letzt wuche wider eine bsteut. Am samsti hani es schribe becho dases der 3. sigi. Wiui im 2016 no e A1 lernfahruswis ha gha und ha la usloufe. (Isch bewusst gsi wiui ha gwüsst i bruche ne nid meh aus es jahr).

    Jetze hani e sperri vo 2 jahr zum lernfahruswise füre töff z bsteue.


    Si bezieh sech i ihrem schribe ufs VZV; SR 741.51 Art. 16 Abs. 4.

    I dem gsetzestext steit weder öppis vonere sperri, no steit öppis was passiert weni e 3. bsteue. Es steit nur dasme e 2. cha bsteue weme d prüefigsmöglechkeite nid usgschöpft het.

    (hani sicher nid wiu i bi nie ane praktischi prüefig.)


    Mini Frag ize: Het öpper jemaus öppis ähnlechs oder evtl. sogar e gliche fau erlebt oder mitbecho?


    Ha mau e brief gschribe und se nach me infos gfragt wie sech die straf zemesetzt wiusi i mine ouge kei sinn macht. gibe gern updates wenns eis würd geh.


    Bi chli am verzwifle..


    Merci im Vorus u Grüessli

  • Das ist gängige Praxis, dass nach dem zweiten LFA zwei JAhre Sperre verhängt werden. Damit soll verhindert werden, dass sich jemand dauernd vor der Prüfung drückt und einfach so auf der Strasse rumfährt.

    Und wenn Du im September 19 den LFA bestellt hast, dann hättest Du ja wissen sollen, dass Du innert 4 Monaten die Grundkurse besuchen musst. Es gibt sicher auch in Deiner Gegend Fahrlehrer, die im Oktober noch Grundkurse angeboten haben.


    Sorry, für Dein Jammern habe ich jetzt kein Verständnis.

  • Man könnte auch Thurgauer-Deutsch schreiben, dann wäre es verständlicher. :upside_down_face:


    Verstehe ich das richtig, Du hast noch gar kein Permis, also nicht einmal B? Den Grundkurs für A1 hast Du aber gemacht?

    Wann lief der A1 Löli aus und wann hast Du den A Löli bestellt, sind da mehr als 2 Jahre dazwischen?


    Wenn die VZV keinen 3. Löli erwähnt so gibt es auch keinen. Der Sinn dass es nur zwei gibt, ist dass man nicht Jahrelang einfach so ohne Prüfung oder Grundkurs rumfährt.


    Eine Strafe gibt es nicht. Nur Umstände, Wartefristen und allenfalls ein Besuch bei der Psycho-Tante oder Onkel. Dass nach mehr 2 Jahre Pause (falls es so ist) zwischen dem ersten und dem zweiten Töff-Löli der Zähler nicht auf Null gesetzt wurde, irritiert mich. Dies könnte ein Ansatz sein um ohne Verkehrspychologen an den neuen Löli zu kommen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Jep, war genau gleich Faul wie du und war in der gleichen Situation.


    habe dann weil ich meine z750 damals schon hatte mich dazu entschieden einen A1 beschränkt? 25kw Ausweis zu bestellen und die z750 zu drosseln..

    Damit ich wenigstens töff fahren konnte.

  • SERVER

    Verstehe nicht genau wie das geht..Habe ja den beschränkten lernfahrausweis bestellt (A35kW). Meine R6 ist bereits auf 35kW gedrosselt. Der 1. Lernfahrausweis war A1 (50/125ccm).

    Der 2. (gültig von Sep.2019-Jan.2020)

    war ein A35kW.)


    Wurde vom strassenverkehrsamt auch darauf hingewiesen, dass diese wartezeit jegliche motorrad kategorien beinhaltet.

    Erinnerst du dich noch wann du das so lösen konntest?

    Einmal editiert, zuletzt von A.Basso ()

  • Blöd gelaufen, das hättest du aber besser wissen und vor allem tun können.

    Aber ist eine absolute Sauerei dass sie dir den A1 auch noch dazurechnen. Aber genau da kannst du prozessieren. Bleib dran!

  • michiSV

    Klar. Das dies rein durch meine Faulheit/Dummheit entstanden ist ist Fakt.

    Rechtlich dagegen vor zu gehen will ich möglichst meiden. Wegen dem Kostenrisiko usw. Dazu kommt noch das der ganze Prozess womöglich genauso lange wie die Wartezeit dauert.

    Im Moment warte ich auf Antwort des Amtes und erhoffe mir Kontakt zur zuständigen Person aufnehmen zu können.

    Genau weil der A1 Lernfahrausweis ca. 2 Jahre her ist (weiss nicht genau wann der abgelaufen ist, hab den nich zuhause und werde dies am Abend überprüfen)

    verstehe ich nicht wieso der noch gezählt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von A.Basso ()

  • RebelFazer

    Habe Kat. B soweit abgeschlossen. Fehlen nur noch die WAB kürse.

    Für den A1 dazumal habe ich die beiden Grundkurse gemacht. Ob da wirklich 2 Jahre dazwischen sind werde ich am Abend nachforschen. Ich weiss, dass ich den A1 Löli noch zuhause rumliegen habe.

  • Such dir jemanden, der dich aufklärt. Evtl. einen Polizisten oder sowas aus dem Bekanntenkreis. Geh zur Polizei oder zum STVA und frag nach. Auch wenn das dein Schicksal nicht ändert, es tut immer gut, wirklich zu wissen, was Sache ist. Das ist das blöde an der Schweiz, bei rechtlichen Angelegenheiten wird man miserabel informiert, ausser wenn man die Sache selbst in die Hand nimmt.

  • Evtl. einen Polizisten

    Einen Polizisten :roflmao: Der hat von Verwaltungsrecht nicht sehr viel Ahnung. Mit dem StVA ist er ja schon in Kontakt


    Habe Kat. B soweit abgeschlossen.

    O.k. Wenn Du den alten A1 Löli gefunden hats, sag bitte wann der Löli abgelaufen ist und wann Du die praktische B Prüfung bestanden hast.

    Wenn Du die B Prüfung vor dem Ablauf des A1-Löli bestanden hast, gibt es noch eine einfachere Variante wie Du aus dem Schlamassel rauskommst.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Kleines Update:


    Habe durch einen Mitarbeiter erfahren, dass seine Tochter die Möglichkeit hatte an einen 3. Lernfahrausweis zu gelangen (Kategorie B, Kanton Bern).

    Genau so wie es im ZH StVA geschrieben ist, nämlich durch eine Verkehrspsychologische Abklärung.

    Habe nun Kontakt mit einem Verkehrspsychologen in Bern aufgenommen und ihn gefragt ob er mir die Möglichkeit bei meinem Fall bestätigen kann.

    Bin bewusst nicht direkt zum SVA da ich bei ihnen immer noch auf Antwort warte.


    Grüessli

  • Gut beliebst Du dran und bist schon mal am schauen was sonst noch geht.


    Nächste Frage:

    hani mi bim strasseverkehrsamt gmoude und gfragt wasi söu mache. Die Dame am Telefon hedmer gseit i chöng doch eifach im Januar wener ablouft e nöie bsteue.

    Hast Du dir den Name der Dame notiert, evtl. das Datum an dem Du nachgefragt hast, und ganz wichtig hast Du dich allgemein informiert oder spezifisch auf deinen Fall bezogen? D.h. hast Du Angaben zu deiner Person gemacht, evtl. Lernfahrausweis- oder Fahrausweisnummer angegeben so dass die dein Dossier aufrufen konnten, oder hast Du evtl. erwähnt, dass Du schon einen A1 Löli hattest der auslief?

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • RebelFazer

    Leider nicht. Bin deswegen auch garnicht näher darauf eingegangen. Habe weder Datum, noch Name oder irgendetwas.


    Angaben zu meiner Person habe ich gemacht. Kann mir auch gut vorstellen, wieso die Dame es nicht auf den ersten Blick gesehen hat, dass es der 3. wäre.

    Habe nämlich den A1 beantragt, als ich noch bei den Eltern wohnte. Sprich: Da sie nur meine aktuelle Adresse kannte, hat sie wahrscheinlich nicht gesehen, dass ich unter einer anderen bereits einen beantragt habe.


    Momentan sehe ich die Sache mit dem Verkehrspsychologen als einzige Möglichkeit mit verkraftbaren Wartezeiten & Kosten.


    Ein weiterer interessanter Fakt ist:

    Als ich Montags beim StVA angerufen habe, wurde ich nach einer Referenz Nummer des Schreibens gefragt.

    Komischerweise gibt es auf dem Schreiben keine.

    Bedeutet für mich höchstens, dass das Schreiben offiziell garnicht gültig ist.

    Sehe da aber keine Möglichkeit, da sie mir höchstwahrscheinlich einfach ein neues zukommen lassen würden.