Probefahrt - Haftung

  • Ich danke euch schonmal für die offene Kommunikation!


    Mal abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass jemand 6kw nicht von 50kw unterscheiden kann, werde ich dies jedem Interessenten offen sagen.

    (Man fliegt damit ja schon fast, da kann man einfach nur noch grinsen. über 0,35kW/kg trocken ^^. Meine Kawa hat 0.18 im Ausweis stehn.)

    Es gibt genügend Leute, die ebensolche (meistens) Enduros herumfahren

    (oder gott weiss was sonst für illegale Modifikationen mitfahren.) Ich muss nicht lügen.

    Es ist ein offenes Geheimnis sag ich mal.


    Den Liebhaber, der mir die Maschine ohne Probefahrt abkauft will ich sehen, Matti. Immer her damit.


    Händler wäre erst die Notlösung.

    Es sei denn jemand hat eine Empfehlung der mir einen fairen Preis macht.

    Level: Gitzi

    :motorrad7:

  • Wer eine Husaberg kauft wird schon nur um den Zustand abzuschätzen Probefahren wollen.

    Daher ist es schon ein heikles Thema...


    Falls es doch die Händler Lösung sein muss, empfehle ich dir Sport Bike Säuberli in Turgi.

    Andi ist ein Husqvarna Händler bzw. ehemalige Husaberg Vertretung, er könnte dir sicher auch beim Drosseln helfen, falls du sie im Legalen Zustand verkaufen willst.


    Ob er dir ein für dich faires Angebot machen kann weiss ich nicht. Aber er wird einen ehrlichen Preis bieten und auch sagen das du beim Privatverkauf mehr bekommst.


  • Hab einen (zwar nur ganz kurz per Mail) guten Eindruck von ihm bekommen - habe gefragt ob er eine Drossel hätte für den Fall, dass ich eine auftreiben müsste.

    Hab ihn schon gefragt, ob er sie für mich verkauft rsp. abkauft - er hat zwar nein gesagt, aber gemeint für den richtigen Preis krieg ich sie privat los.

    Level: Gitzi

    :motorrad7:

  • Habe ein Update:


    Habe eine müdliche Zusage zum Kauf. Yay!

    Probefahrt war in der Tiefgarage. (Die ist zum Glück sehr gross)

    Das Gespräch war wunderbar und offen. Hab alle Infos über die Drosselung offen gelegt.


    Sie ist halt schon ein tolles Teil und super in Schuss.


    Trage ich nach dem Verkauf noch irgend eine Restverantwortung, wenn der neue Besitzer damit erwischt werden würde?

    Wenn ich selber erwischt worden wäre, wäre ich zumindest 100% selber Schuld gewesen und trüge die Konsquenzen...

    Ich hoffe natürlich dass mich das nicht in den A**** beisst, dass ich sie besessen habe und nun ungedrosselt verkaufen werde.


    Irgendwelche Bestätigungen dazu?


    Hab gedacht ich fülle diesen Kaufvertrag aus:

    https://www.moto-adventure.ch/downloads/Kaufvertrag.pdf


    Was schreibe ich dann unter Leistung rein?

    6kw? ca.50kW? oder beides?


    (Sagts nicht, ich bin ein Schisser - und eine Mimimi :emojiSmiley-33:)

    Level: Gitzi

    :motorrad7:

  • Meiner Meinung nach hast du keine Verantwortung mehr, wenn du das Fahrzeug verkauft hast und dem Käufer sämtliche Informationen offengelegt hast.


    Die Vorlage sieht grundsätzlich schonmal gut aus. Ich würde als Leistung diejenige aus dem Fahrzeugausweis eintragen. Füge dem Vertrag jedoch noch einen Abschnitt hinzu, wo du die Leistungsveränderung erwähnst. Irgendwie etwas wie "Der Käufer wurde informiert, dass das Fahrzeug eine gesteigerte Leistung (ca. x kW) aufweist und somit ohne technische Prüfung nicht im öffentlichen Strassenverkehr verwendet werden darf."


    Dann würde ich auch noch sicherheitshalber eine Bemerkung zur Garantie ("Es handelt sich um einen Privatverkauf und sämtliche Rückgabe und Garantie sind ausgeschlossen") hinzufügen. Kann dir später einmal Ärger ersparen.



    Mach sicher ne Kopie vom Ausweiss des Käufers und lasse dir das Motorrad in Bar oder durch Vorauskasse bezahlen.
    (So als allgemeiner Tipp für einen Verkauf).


    Lg

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer


  • Wunderschön formuliert! Ich Danke dir Vielmals.

    Level: Gitzi

    :motorrad7:

  • Schreib bei Leistung "6kW gemäss Fahrzeugausweis, ist jedoch entdrosselt und hat daher deutlich mehr Leistung"


    Unter besondere Bestimmungen würde ich aufnehmen:

    1. Es handelt sich um einen Gebrauchtkauf und die Gewährleistung wird soweit gesetzlich zulässig vollständig wegbedungen.

    2. Der Käufer ist sich bewusst, dass das Motorrad entdrosselt ist und eine deutlich höhere Leistung als im Fahrzeugausweis eingetragen hat. Das Risiko, ob das Motorrad damit legal im Strassenverkehr bewegt werden darf, trägt ausschlieslich der Käufer.


    Beim Verkauf, geh am Tag des Verkaufs zum Strassenverkehrsamt und löse das Motorrad aus. Sollte dies wegen Corona nicht möglich sein, behale das Schild und den FZ-Ausweis ein und sende das dann zum Strassenverkehrsamt. Du erhälst dann den abgestempelten Ausweis zurück und kannst den dann an den Käufer senden (oder Du machst das ein paar Tage vor Übergabe, dann kannst du den abgestempelten Ausweis mitübergeben).

  • Ich würde, unabhängig ob Käufer oder Probefahrer, ein Kurzes schreiben mit Briefkopf (Käufer, Verkäufer und Motorrad mit Rahmennummer) aufsetzten indem dir die Person bestätigt, dass das Fahrzeug aufgrund der Technischen Änderung nicht Verkehrstauglich ist.

    So bist du bezüglich diesem Punkt fein raus, nicht, dass einer dir dann Betrug anhängen will.

    Ansonsten hast du, wenn ich mich nicht irre, bei Privatverkauf 6 Monate Gewährleistung zu geben (kann man glaube ich schriftlich ausschliessen im Kaufvertrag)

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten