LED-Scheinwerfer mit Tagfahrlicht an Honda CBF600 NA PC43 Jg. 2008

  • Oder noch viel einfacher, das TFL über das Abblendlicht plus und nicht über das Standlicht zu nehmen, jedoch vor deinem Schalter.

    Chregu87 Es hat mir jetzt doch keine Ruhe gelassen und ich hab das TFL mal ans Abblendlicht vor den neuen Schalter gehängt. Du hast recht!

    Genauso klappt es! Freude herrscht! Viiieeelen Dank! :emojiSmiley-02: Nur schade, wenn der Scheinwerfer nun doch nicht zugelassen wird. Ich hab die Kennzeichen mal an die Technikabteilug der MFP geschickt. Mal schauen, was die sagen.


    Noch eine Frage: Am Standlichtkabel der Honda würde jetzt ja nichts hängen. Könnte man da nicht ein externes Standlicht anschliessen oder einen andereren Verbraucher wie USB-Steckdose oder dergleichen?


    Hier noch der angepasste Schaltplan:


  • Jetzt stellt sich bei mir gerade noch folgende generelle Frage: In welcher Situation dürfen/sollen Positionslichter überhaupt leuchten? Im Originalscheinwerfer leuchtet das Standlicht ja permanent, sobald die Zündung eingeschaltet ist. Der LED-Scheinwerfer hat ja kein Standlicht, sondern nur Abblend-, Fern- und TFL. Wenn ich jetzt externe Positionslichter montieren und diese mit dem Standlichtanschluss der Honda verbinden würde, würden diese ja auch permanent leuchten. Wär das gesetzlich korrekt? Ich hab gesehen, es gibt auch diese LED-Blinker mit integriertem Standlicht. Ev. wäre das eine Variante. Würde bestimmt chic aussehen. :emojiSmiley-39:

  • Ich empfehle Dir sogar, so etwas zu verbaen. Gemäss Art. 140 Abs. 1 lit. a der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) https://www.admin.ch/opc/de/cl…/19950165/index.html#a140 muss ein Motorrad ein Standlicht haben. Nach Art. 141 VTS dürfen beim Motorrad höchstens zwei Standlichter angebracht sein. Diese sollten dann in der Längsachse im gleichen Abstand angebracht werden.


    Da die Blinker E-geprüft sind, solltest Du diese verwenden können.

  • Leute! Wer hätte das gedacht! Heute Morgen Bescheid vom Verkehrsexperten der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel: Der Scheinwerfer ist zulässig. Ich geh dann mal löten ... :emojiSmiley-01:

    Lüku: Und die Blinker mit Positionslicht bestell ich auch gleich. Freu mich und danke Euch allen für die tolle Unterstützung. :emojiSmiley-106:

  • Cool, stellst du dann mal Fotos rein, wenn du das alles durchgewunken bekommen hast? Würde mich für meine Street auch interessieren. Da ist das Licht kaum heller als eine einzelne Weihnachtskerze.

    • Mehr als 3 Zylinder braucht kein Motorrad
    • Fest ist fester als locker. Fester als fest ist ab. Solange nicht ab und nicht locker ist ist es fest und damit gut.