Motoerradgrundkurs Wiederholen

  • Hoi zämme


    Ich habe letztes Jahr den Lernfahrausweis A1 bestellt und den Grundkurs gemacht, damit wäre der LFA bis September gültig gewesen.

    Ursprünglich hätte ich dann am 04. April 2020 meine Autoprüfung gehabt, diese wurde aber wegen Corona verschoben. Ich hätte dann direkt die Kategorie A1 eintragen lassen.


    Da sich die Autoprüfung verschoben hat habe ich den LFA für die Kategorie A bestellt, damit ich mit meinem neuen Töff ein wenig rumfahren kann. Als ich dann letzten Samsatg den Grundkurs 2a absolvieren wollte, habe ich erfahren dass mein Grundkurs, welchen ich letzten September für die Kat. A1 gemacht habe, nicht mehr gültig ist. Es kann doch nicht sein dass ich jetzt nochmal den genau gleichen Kurs absolvieren muss und wieder 8 Stunden und einige hundert Franken in den Sand setze? Wieso ist der Grundkurs an den Lerfahrausweis gebunden, gibt es dafür irgend einen logischen Grund?

  • ... und wieder 8 Stunden und einige hundert Franken in den Sand setze?

    Wieso wieder?

    Wann genau hast du den Grundkurs 2019 beendet gehabt?

    Und wie alt warst du da?

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Ich habe letztes Jahr den Lernfahrausweis A1 bestellt und den Grundkurs gemacht, damit wäre der LFA bis September gültig gewesen.

    Wiso wäre? Wenn du den Grundkurs September 2019 gmacht hast, dann ist der LFA A1 bis mindestens September 2020 gültig. Jetzt ist Juli 2020, der LFA A1 sollte immer noch gültig sein.


    Da sich die Autoprüfung verschoben hat habe ich den LFA für die Kategorie A bestellt, damit ich mit meinem neuen Töff ein wenig rumfahren kann.

    Gut. Einen LFA A und einen LFA A1 kann man evtl nicht zur selben Zeit haben.


    Als ich dann letzten Samsatg den Grundkurs 2a absolvieren wollte, habe ich erfahren dass mein Grundkurs, welchen ich letzten September für die Kat. A1 gemacht habe, nicht mehr gültig ist. Es kann doch nicht sein dass ich jetzt nochmal den genau gleichen Kurs absolvieren muss und wieder 8 Stunden und einige hundert Franken in den Sand setze?

    Mmm evtl. knn das doch sein. Die Verkehrszulassungsverordnung ist in jener Hinsicht eindeutig:

    3 Die praktische Grundschulung dauert für den Erwerb:

    a. des Führerausweises der Kategorie A: zwölf Stunden;

    b. des Führerausweises der Unterkategorie A1: acht Stunden;

    c. des Führerausweis der Kategorie A, sofern der Gesuchsteller den Führerausweis der Unterkategorie A1 besitzt: sechs Stunden.

    Du hast keinen Führerausweis der Unterkategorie A1 (LFA gilt nicht) ergo dauert der Grundkurs für Kategorie A zwölf Stunden.


    Warum kann man dann dennoch nicht den früheren Kurs anrechen? Die Antwort findet man im Absatz 2 des Artikel 19.

    Zitat


    2 In der praktischen Grundschulung soll der Fahrschüler sich das für das Fahren im Verkehr erforderliche Grundverständnis der Fahrdynamik und die Blicktechnik aneignen und lernen, das Fahrzeug richtig zu bedienen. Die Grundschulung soll zudem zu einer defensiven, verantwortungsbewussten und energiesparenden Fahrweise motivieren. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.

    Im September des letzten Jahres hast Du den Grundkurs mit einem Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolviert, ergo gilt dieser Kursteil nicht für Kategorie A.


    Mögliche Lösungen: Du machst möglichst schnell die Kat. B Prüfung und lässt mit den Nachweis des absolvierten Grundkurs A1 zusäztlich das A1 eintragen.


    Du fragst nach ob du den LFA A wieder auf A1 umschreiben kannst, bzw. den alten reaktivieren. Machst die A1 Prüfung, dann beantragst Du wieder den LFA A. (Abklären ob das so möglich ist).


    Du fragst nach ob Du A1 Prüfung ohne das ganze obige Umschreibe Procedere absolvieren kannst.


    Was hättest Du mach können? Die Verordnung lesen. Ist jetzt nicht so, dass die ganz zuunterst, in einem verschlossenen Aktenschrank, in einem unbenutzten Klo, an dessen Tür stand: Vorsicht, bissiger Leopard! zu finden war.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Wieso wieder?

    Wann genau hast du den Grundkurs 2019 beendet gehabt?

    Und wie alt warst du da?

    Weil ich den Grundkurs eben schon einmal besucht habe. Das war im September 2019 und da war ich 17 Jahre alt.

  • Danke vielmals für deine ausführliche Antwort. Die Verordnung habe ich gelesen (auch wenn sie bei weitem nicht so spannend ist wie Per Anhalter durch die Galaxis :winking_face: ), allerdings finde ich nicht dass aus dem zitierten Ausschnitt abzuleiten ist dass der Grundkurs an den LFA gebunden ist und auch mit diesem abläuft. Die Kategorie B habe ich wie erwähnt am 6. Juli bekommen.


    Ich habe nun nochmal mit dem STVA telefoniert und hatte diesmal eine hilfreichere Sachbearbeiterin am Apparat. Nun wird mir die Kategorie A1 nachträglich im Führerausweis eingetragen, ohne praktische Prüfung.

    Ich bin sehr froh darüber, da das bedeutet dass ich nicht 10 Stunden und 360.- Franken für nichts investiert habe.

  • Die Kategorie B habe ich wie erwähnt am 6. Juli bekommen.

    Das ging wohl vergessen. Du hast nur geschrieben, dass sie verschoben wurde aber nicht auf wann und auch nicht dass Du bestanden hats. In dem Fall noch Gratulation zur bestandenen Prüfung. Da Du A1 eben nicht hattest, nahm ich an, dass die Autoprüfung noch nicht stattfand oder dann nicht bestanden wurde.


    Ich habe nun nochmal mit dem STVA telefoniert und hatte diesmal eine hilfreichere Sachbearbeiterin am Apparat. Nun wird mir die Kategorie A1 nachträglich im Führerausweis eingetragen, ohne praktische Prüfung.

    Perfekt :emojiSmiley-106: Etwas anders habe ich auch nicht erwartet. Damit also nur noch 6 Stunden Grundkurs.


    dass der Grundkurs an den LFA gebunden ist und auch mit diesem abläuft.

    Explizit steht es nicht. Jedoch implizit, da man innerhalb von vier Monaten nach Erteilung des LFA den Grundkurs machen muss. Mit der Neuregelung ab 1.1.2021 fällt das weg, der Grundkurs ist immer gültig. Man muss aber, wenn ich das richtig verstehe dafür für den A1 und auch den A jeweils 12 Stunden Grundkurs machen. Einen verkürzten Kurs für den Aufstieg von A1 auf A wird es nicht mehr geben.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!