Quad mit Wechselnummernschild?

  • Hallo,


    ich wollte mir evt. auch mal ein Quad besorgen.

    Fuhr früher ab und zu die SMC eines Kollegen. Ist noch ganz lustig zwischendurch.

    Und da ich bald am Fusse eines Berges wohne, find ich die Idee eigentlich ganz "nice".


    Soweit ich weiss, gilt das Quad in der Schweiz aber weder als Auto, noch als Motorrad.

    Deshalb würde meines Erachtens, ein Wechselnummernschild nicht gehen.


    Ein anderer Kollege meinte aber das geht.

    Das Netz sagt natürlich was anderes, aber auch nicht ganz eindeutig.

    Weiss jemand bescheid :?:


    Lg MOThOR

  • Ich meinte Wechselkennzeichen sind nur in der gleichen Kategorie möglich. Sonst müsste es ja auch möglich sein das vom Auto am Motorrad zu haben etc.


    Ein Berg allein bringt dir nicht viel, meist sind die schönen Strecken mit einem Fahrverbot belegt. (Muss nicht gekennzeichnet sein, kann kantonal geregelt sein).

    So besteht z.B. schweizweit ein generelles Fahrverbot auf Waldstrassen mit ausnahmen für die Bewirtschaftung.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Nach einigen Einträgen im Netz sollen die Quads unter der selben Kategorie wie Motorräder behandelt werden.

    Auf dem Büro PC fand ich einen Eintrag. (Würde ihn ja posten, aber das Google Zuhause findet nicht die gleichen Sachen).


    Wer redet den von Waldstrassen? Will ja ein Wechselnummernschild! Dachte es war selbsterklärend, das der Berg auch eine Bergstrasse hat! ^^' ^^' ^^'

  • Ist Leider Heute und Morgen geschlossen.

    Willst Du dir Morgen einen Quad besorgen und via vorläufige Verkehrsberechtigung auf Wechselschild zulassen ?

    Achtung: Eröffnung eines neuen Wechselschild mittels vorläufiger Verkehrsberechtigung ist nicht in allen Kantonen möglich. Darum das entsprechende Formular genau lesen.

    Wenn nein, kannst Du Gwunderfitz es auch am Montag abklären. :winking_face:


    Ansonsten einfach mal einen Blick in die Einschlägigen Verordnung werfen: https://www.fedlex.admin.ch/de/cc/internal-law/74#741


    Soweit ich weiss, gilt das Quad in der Schweiz aber weder als Auto, noch als Motorrad.

    Ein Quad ist ein Kleinmotorfahrzeug Art. 15 VTS und es bekommt die gleiche Schildergrösse und Farbe wie ein Motorrad Art. 82 VZV.

    Welche Fahrzeuge man unter dem selben Wechselschild einlösen kann ist in Art. 13 Abs. 3 VVV geregelt. Dort steht geschrieben:

    Zitat


    Ein Wechselschild oder Wechselschilderpaar wird nur für Motor­fahrzeuge unter sich und für Anhänger unter sich abgegeben; die Fahr­zeuge müssen überdies gleichartige Kontrollschilder tragen können.

    Da ein Töff ein Motor­fahrzeug ist und auch eine Quad eine Motor­fahrzeug ist und beide die gleichartigen Kontrollschilder haben kann man also eine Quad und ein Töff auf einem Wechselschild einlösen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Das nenne ich mal eine hilfreiche Antwort!

    Ich wollte mir evt. Heute eins anschauen gehen.

    Wollte einfach gerne wissen was auf mich zukommt bevor, ich MEINE und SEINE Zeit verschwende.

    Habe bereits 5 Fahrzeuge (3 Motorräder, 1 Auto, 1 Camper) und die Jährlichen Versicherungen und Steuern fressen halt schon was weg.

    Vielen Dank!

  • Das Thema ist zwar schon Uralt; aber da ich meinen gerade eingelöst habe, möchte ich noch kurz meinen Senf dazu abgeben:


    Meinen Quad (als Traktor eingelöst) konnte ich für 80.- zusätzlich auf Wechselnummer auf meine Auto-Nr. einlösen.

    Ausserdem läuft mein Auto unter Teilkasko und mein neuer Quad unter Vollkasko (unter der gleichen Nummer). Das geht also auch!

  • Das nenne ich mal eine hilfreiche Antwort!

    Ich wollte mir evt. Heute eins anschauen gehen.

    Wollte einfach gerne wissen was auf mich zukommt bevor, ich MEINE und SEINE Zeit verschwende.

    Habe bereits 5 Fahrzeuge (3 Motorräder, 1 Auto, 1 Camper) und die Jährlichen Versicherungen und Steuern fressen halt schon was weg.

    Vielen Dank!

    Den Camper nehme ich Dir sofort ab, sogar gratis!