Prüfung für Kat. A (offen) mit Automatik

  • Man könnte auch einfach die Enschränkung machen, dass der Lexikonbeitrag nicht für das Prüfungsverfahren im Kanton Basel-Landschaft gilt.

    Der Kommentar/Hinweis bezieht sich aber schon auf Basel. SkyBeam waren aber wohl leider auch nicht alle Details bekannt. In der Vergangenheit konnte jeder einen Lexikon Eintrag bearbeiten. Mit dem letzten Forumsupdate ist es leider nicht mehr möglich. Richtiger wäre etwas in der Art:


    Bei der Manöverprüfung beider Basel erfolgt eine Bremsung am Hang. Bei dieser wird man gegebenenfalls aufgefordert den Motor mittels Kill-Switch auszuschalten. Die Zündung bleibt jedoch an. Dies hat in der Regel keinen Einfluss auf das ABS! Das ABS regelt, sofern die minimale nötige Geschwindigkeit erreicht ist, mit eingeschalteter Zündung aber mittels Kill-Switch abgeschaltetem Motor normal und wie gewohnt. Sollte das bei deinem Motorrad nicht der Fall sein (was die grosse Ausnahme wäre) so kann man den Prüfer auf diesen sehr aussergewöhnlichen Umstand hinweisen. In Basel darf man die Manöverprüfung explizit mit aktiven ABS absolvieren.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich habe mir sagen lassen, im Aargau keine Slalomfahrten. Und 8en frei fahren. Das erste Mal froh im Aargau zuhause zu sein!

  • Heute ist mir kurz das Herz in die Hose gerutscht.......

    Ich hatte ja extra ein Gefährt ausgesucht, ohne Kupplung & Fussschaltung, u.a. deswegen wurde es ja der Honda Forza 750. Ich mache ja Kategorie A, und der Honda hat 44 kW, somit über das Minimum von 35kW, passt also. Gekauft, und tippitoppi. Manöverprüfung habe ich in ca. 2 Wochen.


    Heute mache ich nochmal um sicherer zu werden einen Kurs bei einer Fahrschule. Fahrlehrer schaut sich den Fahrzeugausweis an, und erklärt mir mit zerknirschtem Gesicht: "Ist als Prüfungsfahrzeug für Kat. A nicht zugelassen", weil er zwar über 35kW hat, aber nur ein Leistungsgewicht von 0.18 kW/kg statt der verlangten mindestens 0.2 kW/kg. Ach du Sch.........


    Dann schauen wir nochmal auf eine Webseite, wo er mir das zeigen wollte. Und da steht dann "......über 35 kW oder mindestens 0.2 kW/kg....". Puh....., also doch für die Prüfung zugelassen, wegen des Wörtchens "oder".


    Meine Fresse hätte mich das genervt, wenn es wegen 0.02 kW/kg nicht geklappt hätte. Das heisst, dem Honda hätten lächerliche 4 kW gefehlt, bzw., er hätte 15kg zu viel auf den Rippen gehabt. Schwein gehabt....

  • Fahrlehrer schaut sich den Fahrzeugausweis an, und erklärt mir mit zerknirschtem Gesicht: "Ist als Prüfungsfahrzeug für Kat. A nicht zugelassen", weil er zwar über 35kW hat, aber nur ein Leistungsgewicht von 0.18 kW/kg statt der verlangten mindestens 0.2 kW/kg. Ach du Sch.........

    Ach Du heilige Pneu-Fee. Da kann man nur hoffen, das der Fahrlehrer sonst wenigstens Ahnung von der Materie hat. Hast Du den auf Wish gefunden?

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Hast Du den auf Wish gefunden?

    Also, den muss ich an dieser Stelle echt in Schutz nehmen. Er hatte dieses Problem mit einem Fahrschület tatsächlich vor ein paar Jahren gehabt. Da gab es irgendein Übersetzungsfehler vom französischem Originalgesetztext. Hatte es nicht ganz verstanden auf die Schnelle. Und damals stand da "über 35 kW und mindestens 0.2 kW/kg".


    Jedenfalls gibt es tatsächlich Diskrepanzen, ich sehe gerade dass es auf der MFP Seite nur noch "über 35 kW" heisst, Leistungsgewicht egal. Aber auf der Seite der asa (fuehrerausweis.ch) noch das Leistungsgewicht optional herangezogen werden kann.


    Nene, nix wish, der Fahrlehrer war super, würde ich jederzeit wieder nehmen.