Drosselung BMW R 850 C

  • Hallo

    Ich habe eine BMW R850 C und möchte sie drosseln auf 35KW oder 25KW. Nach bereits erfolgten abklärungen soll 35KW nicht funktionere. Aber die 25KW sollten möglich sein. Welches Strassen Verkehrsamt in der Schweiz mimmt mir das Motorrad ab mir einem Reduzierungssatz mit TÜV Bescheinigung.

    Freu mich auf euer Feedback.

  • Welches Strassen Verkehrsamt in der Schweiz mimmt mir das Motorrad ab mir einem Reduzierungssatz mit TÜV Bescheinigung.

    Sehr wahrscheinlich gar keins. Siehe dazu das ASA Richtlinie 2b. Ein TÜV-Papier ist eine Stufe über WC-Papier. Für Leistungsänderunge braucht es jedoch ein Papier einer viel höheren Hierarchiestufe. So weit mir bekannt müsste eine solche Drosselung mit TÜV-Papier welche es für wenig Geld z.B. von Alphatechnik gibt zuerst noch von einer APS (FAKT bzw. DTC) abgenommen werden.


    Die Leistungsreduzierte R850 C hat die Typengenehmigung 6BA322 und genau dieser muss sie entsprechen. D.h. man muss den offiziellen BMW Drosselsatz einbauen und den Einbau von einem anerkannten Garagenbetrieb bestätigen lassen. Oft gibt es die Bestätigung nur dann wenn der Garagenbetrieb auch den Einbau selbst vorgenommen hat.


    Geändert werden müssen unter anderem die Luftleitrohre und evtl. noch andere Teile. Mindestens die Rohre kostennicht alle Welt.

    https://www.leebmann24.de/bmw-…21&og=01&hg=13&bt=13_0620

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Noch eine Frage

    Wie bist du zur der Typenschein Nr. Gekommen. Nach diversen Recherchen ist mir mitgeteilt worden das der Reduzierungssatz in der Schweiz nie zugelassen wurde.

    Wenn du diesen typenschein hast muss es ja mal abgenommen worden sein, oder liege ich da falsch.

  • Die Typendatatenbank ist OpenData.
    Dieser hier http://www.motoriker.info hat das ganze aufbereitet und durchsuchbar gemacht.

    Einfach nach BMW R 850 suchen und dann bei der Typenliste unten auf "Mehr" klicken.


    Hier der link zur 6BA322

    Da das inoffiziell ist, kann es sein dass es Fehler hat.


    Ich sehe aber das Problem. 6BA322 bezieht sich auf das Euro 1 Modell mit 25 kW und ist nur gültig ab Fahrgestell-Nr. ........ZC74505


    Die R 850 C wurde aber damals im Jahr 1999 noch mit Nationaler Zulassung (Typengenehmigung 6BA313) gemäss der alten FAV 3 und nicht nach der neueren TAFV 3 und EG/EU-Typengenehmigung homologiert. (Siehe auch Import).


    Das wäre also nicht nur eine Leistungsänderung sondern eine Umtypisierung nach anderem Recht und Vorschriften.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!