Vance & Hines ohne Beiblatt legalisieren?

  • Hallo Bikers. Bin neu hier und möchte gleich meine Sorge schildern. Ich habe vor einigen Tagen eine Harley Sportster xl1200V seventy two jg.2014 mit Vance & Hines Auspuff gekauft.

    Der Sound ist Wahnsinn und möchte ihn nicht missen. Er hat aber kein Beiblatt, also unerlaubt. Gibt es eine Möglichkeit Beiblatt zu besorgen ? Vance & Hines Vertrettung bzw. Händler hier in der Schweiz gibt es nicht. Da ich mich überhaupt nicht auskenne, weiss ich nicht ob man ein Beiblatt aus Deutschland besorgen kann.

    Was habe ich für Möglichkeiten? Was kann ich tun um mein Auspuff legal zu machen? Auf Ausweisentzug desswegen habe ich keine Lust . Habt Ihr Vorschläge ? Ich danke allen im Voraus und wünsche gute Fahrt.

  • Hoi Maxwell


    Ja das Problem kenne ich, wollte damals eine DAM-Anlage für eine V-Max zugelassen bekommen. No Way! Habe die Anlage an einen Kollegen aus Frankreich weiter gegeben, der dort damit legal fahren darf.


    Überprüfe zuerst, ob die Anlage über eine EC-Kennzeichnung verfügt. Wenn nicht, dann wird die V&H nie legalisiert werden können.

    Wenn doch, einfach zuerst bei der MFK anfragen, ob das Gutachten eines Deutschen Lieferanten anerkannt werden würde.

  • Erste Frage: Hat das Ding eine [e] Nummer.

    Wenn nicht hast Du quasi schon verloren.


    Zweite Frage: Gibt es ein Beiblatt vom Hersteller auf dem dein Töff aufgeführt ist? Die EU-Typengenehmigung Nummer des Töffs muss übereinstimmen. Siehe Typenschild am Töff oder über die CH-Typengenehmigung Nummer unter http://www.motoriker.info


    Wenn nicht, hast Du auch wieder verloren.


    Wenn beides mit Ja beantwortet werden kann, dann ist es theoretisch möglich, sofern das Beiblatt des Herstellers alle von der MFK/StVA verlangten Angaben penibel enthält. Es muss nicht zwingend von einem Schweizer Importeur sein.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • RebelFazer  bluemax Jungs danke viel Mal für Eure Infos. Ich werde mal checken ob es eine E-Nummer bzw. EC Numer auf dem Auspuff gibt .

    Eine andere Frage beschäftigt mich und zwar: kann es sein dass man dafür ein Ausweisentzug kassiert ? Manche schreiben, da sei möglich . Wenn ich aber das Bussenkatalog anschaue, heisst es dort " Busse Fr.300.00 aber nichts von Ausweisentzug. Es ganz schon blöd denn ich mache gerade die Ausbildung zum Fahrlehrer und einen Ausweisentzug darf ich mir nicht erlauben. Aber der Sound ist einfach geil 😄 Kann es wirklich einen Ausweisentzug dafür geben ??

  • DER Bussemkatalog ist die OBV (gestützt auf das OBG). Dort gibt es keine passende Busse für das Fahren mit einem nicht zugelassenen Auspuff. Es gibt somit eine Verzeigung und eine Strafe nach "Gutdünken" des Untersuchungsrichter/Statthalter gestützt auf Art. 93 Abs. 2 SVG. D.h. eine Busse gemäss einschlägigen Strafmassempfehlungen in der Höhe von ca. 300 Franken (plus Schreibgebühren von nochmals mindestens 200 Franken). Gegen die Busse kann man Einspruch und ein Gerichtsverfahren am Ttstor zuständigen Bezirksgericht, dann Kantonsgericht und schlussendlich beim Bundesgericht in Lausanne. Wenn man verliert kommen jeweils zusätzlich Gerichtsgebühre dazu.


    Über eine allfälligen Ausweisentzug entscheidet nicht der Untersuchungsrichter/Statthalter sonder darüber entscheidet das Strassenverkehrsamt des Wohnkantones. Dies geschieht aufgrund Art. 16 Abs. 2 SVG

    dieser lautet:

    Zitat

    Nach Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften, bei denen das Verfahren nach dem Ordnungsbussengesetz vom 24. Juni 1970 (OBG) ausgeschlossen ist, wird der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen oder eine Verwarnung ausgesprochen.

    Liess bitte die OBV genau durch, und merke dir was Verboten ist aber darin fehlt! Dies sind all die Sachen bei denen dein Ausweis potentiell in Gefahr ist. Z.b. Überfahren einer Sicherheitslinie ausserorts.


    Standardisierte Entzugsdauern findet man vor allem für Geschwindigkeitsdelikte und FIAZ.

    Bei einer Busse gibt es in der Regel eine Verwarnung (ausser man hat schon eine Verwarnung in den letzten zwei Jahren). In Ausnahmefällen kann gar auch von einer Verwarnung abgesehen werden. Falls man in der Situation ist, dass es eine Verzeigung gab, man ein Busse bekommen hat aber nie was vom Strssenverkehrsamt gehört hat, dann am besten einfach die Füsse stillhalten und nicht schlafende Hunde aufwecken. Bei einer höheren Strafe, wie einer Geldstrafe oder gar Gefägnis, ist die Entzugsdauer in der Regel mindestens 3 Monate oder länger.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • RebelFazer Hey danke viel mal für deine ausführliche Infos. Ich glaub , ich kaufe mir lieben einen zugelassenen Auspuff. Schade für den wunderbaren Sound. Ob die zugelassenen so ein Sound bringen würden ..?? mal schauen. Schönes Weekend euch beiden und danke .