Geschwindigkeitsschilder wann nötig?

  • Moin zsm.


    Ich habe meiner Mutter einen Aprillia SR 50 Water gekauft. Dieser ist ein 45km/h Roller den sie auch mit dem B Führerschein fahren darf, falls sie kurz in die Stadt will o.Ä


    Nun habe ich zwei Fragen dazu :


    Die erste Frage klingt evtl. ein wenig dumm aber der Verkäufer sagte, er würde bis 60km/h fahren. Ist das nun ein Problem also muss ich ihn drosseln? Er ist bei der alten Versicherung als 45km/h eingetragen ausserdem hat er auch ein gelbes Nummernschild.


    Die zweite Frage wäre, ob ich so ein Geschwindigkeitsschild benötige, z.B mein Kumpel dem sein Roller hat ein 70km/h Schild. Benötige ich ein 45km/h Schild oder brauche ich das nicht? bzw. bei welcher Rechtsgrundlage wird ein Geschwindigkeitsschild benötigt?


    Lg und Danke schonmal im Voraus :grinning_squinting_face:


    Joel

  • Roller, bzw. sogenannte Kleinmotorrädern (Art. 14 Lit. b VTS), mit dem gelben Nummerschild (Art. 82 Abs. 1 Lit. e  VZV) dürfen bauartbedingt maximal 45 km/h fahren. D.h. auf flacher Ebene ohne Rückenwind. Bei Föhnsturm den Schallenberg runter kann der auch 60 km /h "laufen" man sollte aber dennoch nur 45 km/h damit fahren.


    Da das gelbe Nummerschild schon von weiten sagt "Achtung Fahrzeug mit max 45 km/h" braucht es kein zusätzliches Geschwindigkeitsschildchen. Roller/Motorräder mit weissen Schildern brauchen eine Geschwindigkeitsschildchen falls ihre bauartbedinge Höchsgeschwindigkeit (siehe Fahrzeugauswes) kleiner als 80 km/h ist. Art. 144 Abs. 7 VTS.


    Damit man auf der Autobahn fahren darf muss das Motorrad MEHR als 50 ccm MEHR als 4 kW haben UND mindestens 80 km/h fahren (gemäss Ausweiss/Typengenehmigung) Art.  35 Abs 1 VRV.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Roller, bzw. sogenannte Kleinmotorrädern (Art. 14 Lit. b VTS), mit dem gelben Nummerschild (Art. 82 Abs. 1 Lit. e  VZV) dürfen bauartbedingt maximal 45 km/h fahren. D.h. auf flacher Ebene ohne Rückenwind. Bei Föhnsturm den Schallenberg runter kann der auch 60 km /h "laufen" man sollte aber dennoch nur 45 km/h damit fahren.


    Da das gelbe Nummerschild schon von weiten sagt "Achtung Fahrzeug mit max 45 km/h" braucht es kein zusätzliches Geschwindigkeitsschildchen. Roller/Motorräder mit weissen Schildern brauchen eine Geschwindigkeitsschildchen falls ihre bauartbedinge Höchsgeschwindigkeit (siehe Fahrzeugauswes) kleiner als 80 km/h ist. Art. 144 Abs. 7 VTS.


    Damit man auf der Autobahn fahren darf muss das Motorrad MEHR als 50 ccm MEHR als 4 kW haben UND mindestens 80 km/h fahren (gemäss Ausweiss/Typengenehmigung) Art.  35 Abs 1 VRV.

    Wie immer ausführlich und verständlich erklärt :grinning_squinting_face:

    Vielen Dank Rebelfazer.


    Wünsche noch ein angenehmes Wochenende.


    Lg Joel