Drosselsatz 35kW für Honda NSA 700 DN01

  • Hallo Zusammen,


    auf was muss ich achten bei solch einem Drosselsatz für die Honda NSA 700 DN01 damit ich die Honda vorgeführt kriege.

    Welche Dokumente muss der Hersteller liefern?


    Vielen Dank für euren Input

    II

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • In Deutschland geht die Drosselung relativ einfach über den TÜV und man kann diese selber machen. Das KBA (bei uns das ASTRA) ist dabei nicht involviert. D.h. ein Deutscher Drosselsatz hat keine ABE sondern nur ein TÜV-Gutachten. Meinen Spruch bezüglich WC-Papier kennst Du ja (Siehe Seite 14 des ASA 2b).

    In der Schweiz ist, soweit ich weiss und es verstehe, jeweils nur ein spezifischer Drosselsatz zugelassen, bzw. das gedrosselte Fahrzeug bekommt jeweils eine neue Typengenehmigungsnummer. Für die NS 700 scheint es bis jetzt nur eine zugelassene Drosseln für 24.5 kW zu geben: https://motoriker.info/de/mode…1c-46ba-b258-5b2334613fe6


    Code
    Leistungsreduktion durch Drosselklappenanschlag. Öffnungswinkel auf 34° begrenzt

    Siehe auch ASA 2b, Kapitel 4.8.7.5 auf Seite 63


    Weiter muss die Drossel, soweit mir bekannt, durch einen anerkannten Garagenbetrieb eingebaut, bzw. mindestens der Einbau durch eine selbige bestätigt werden (was diese oft nur dann machen wenn auch der Umbau durche selbige Erfolgte).


    Es gebe dennoch die Möglichkeit gemäss Kapitel 4.8.7.3 und einem Nachweis einer APS (FAKT, DTC, FH Bern) dass alle relevanten Vorschriften auch nach der Drosselung eingehalten werden und die Leistung tatsäclich max. 35 kW ist. Kosten sind bekanntlich nicht ohne und es besteht das Risiko, dass der Töff/Roller nach der Drosselung 35.2 kW hat. Im Merkblatt vom DTC steht leider nichts über das Thema Leistungsreduktion.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!