Auspuff anderst als Original, aber nicht laut?

  • Guten Morgen Töffler,


    habe nun mal eine Frage.


    Ich habe ein spezielles Bike, eine Masai DB125H, im Prinzip ein Pitbike mit Strassenzulassung, und habe vor, diverse Modifikationen vorzunehmen.


    Darunter der Auspuff...


    Der Originale sieht ziemlich schlimm aus, da auch der ganze Rest nur knapp Strassenlegal sein soll und gepfuscht von der Fabrik kommt ;P


    Habe nun einen perfekt passenden Slip-On gefunden, mit DB Killer usw, der aber mit Handy-Vergleichsmessung 1 db leiser ist! Der Auspuff sieht wirklich echt geil aus, aber das Problem ist, dass er keine Zulassung hat, also weder Beiblatt noch E-Nummer.


    Das ganze Bike hat weder einen Kat noch sonstige Anforderungen an Abgas ausser Lautstärke, muss ich mir jetzt gross Sorgen machen wenn ich kontrolliert werde? Ich meine, er ist ja wirklich leise und klingt nicht mal annähernd so nervig wie der Originale, schön leise und sieht halt besser aus.


    Das ist ja nicht verursachen unnötigen Lärms, oder? Ist ja leiser.... Was blüht mir da wenn die das checken? Oder hab ich da grössere Chance dass sie mich gehen lassen, wenn er leise bleibt und mit Killer?


    Danke im Voraus,

    finnreyy

  • Also wenn ich richtig verstehe hat der Auspuff keine Zulassung = Illegal


    Wie laut der ist interessiert die nicht wenn du keine E-Nummer oder Beiblatt vorlegen kannst. Das wäre dann erlischen der Betriebserlaubnis und noch ne fette Strafe (meine Kollegen wissen da besser Bescheid über das Ausmaß) aber billig wirds nicht vor allem weil das ganze auch noch vorsätzlich (mit Absicht) gemacht wurde.


    Dich davon abhalten den Auspuff ran zubauen können wir dich nicht, ich rate dir nur dringlichst davon ab!

  • Also wenn ich richtig verstehe hat der Auspuff keine Zulassung = Illegal


    Wie laut der ist interessiert die nicht wenn du keine E-Nummer oder Beiblatt vorlegen kannst. Das wäre dann erlischen der Betriebserlaubnis und noch ne fette Strafe (meine Kollegen wissen da besser Bescheid über das Ausmaß) aber billig wirds nicht vor allem weil das ganze auch noch vorsätzlich (mit Absicht) gemacht wurde.


    Dich davon abhalten den Auspuff ran zubauen können wir dich nicht, ich rate dir nur dringlichst davon ab!

    Die Betriebserlaubnis kann in der Schweiz nicht erlöschen, weil deutsche Gesetze hier nicht gelten.

    Illegal bleibt der Auspuff deswegen trotzdem.

    Einmal editiert, zuletzt von Pausenclown ()

  • Was blüht mir da wenn die das checken? Oder hab ich da grössere Chance dass sie mich gehen lassen, wenn er leise bleibt und mit Killer?

    Eine Verzeigung zuhanden der Staatsanwaltschaft am Tatort und später eine Busse : Art. 93 Abs. 2 SVG in Verbindung mit Art. 219 VTS plus Rechnung über Schreibgebühren Art. 426 StPO und irgendwelche kantonale Gebührenverordnungen bspw. Zürich.


    Dazu, da dies kein OBV Delikt ist, eine Verwarnung oder bei getrübtem Leumund schlimmer, plus Gebührenrechnung vom Amt welches in deinem Wohnkanton für die Administrativmassnahmen zuständig ist: Art. 16 Abs. 2 SVG.


    Welche Möglichkeit bleibt? Durch eine APS eine von der MFK anerkannte Geräusch- und Abgasmessung machen lassen (Siehe dazu auch ASA Richtlinie 2b und ASA Merkblatt 11). Kostet halt ein paar Franken. Man sagt so ca. 1500.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ou stimmt mein Fehler.