Hallo miteinander
Ich habe mir unlängst ein "grosses" Motorrad, eine Yamaha TDM850, gekauft.
Ich bin bisher eine 125ccm Gilera gefahren, doch da ich mit dieser nur in der Gegend herum gefurzt bin und wenn dann mal in einen Nachbarskanton Kollegen besuchen, hat sich mir diese Frage, die sich mir nun aufdrängt, nie gestellt.
Zur Besichtigung der Yamaha habe ich einen Bekannten mitgenommen, der selber schon einige Jahrzehnte nebenberuflich an Yamahas schraubt. Besichtigung verlief gut, Motorrad fährt sich gut, technisch sei auch alles okay, nur Pneus 5 und 6 Jahre alt. Verkäufer bot an, deswegen im Preis etwas runter zu gehen, also gezahlt und direkt zum Bekannten gefahren, alte Pneus runter nehmen.
Irgendwie sind wir auf das Thema der Seitenkoffern zu sprechen gekommen - da ich vor habe, Kollegen im Ausland zu besuchen und man bei 400km dann doch anderes Gepäck dabei hat, als bei 50km - und da meinte mein Bekannter, dass ich das mit der Yamaha direkt vergessen könne.
Er meinte, dass die als Gepäck gelten, und dass nicht weiter hinaus ragen dürfe, als die breiteste Stelle welche in der Typisierung erfasst wurde. Ich meinte, dass ich aber schon einige Motorräder sah, bei denen die Koffern breiter als der Lenker waren. Er meinte, dass das dann wohl neuere Modelle gewesen sein müssen, wo die Hersteller die Maschine mit Koffern typisiert hätten. Ich hab das dann mal eben gegoogelt und nichts wirkliches dazu gefunden, wollte das Thema aber auch nicht ausdiskutieren, schliesslich hat er mit mir da gut 480km an einem Tag zurückgelegt sowie die Pneus abgezogen. - Und das alles, weil ich ihm mal das Internet repariert habe. Da will ich nicht über sowas schlechte Stimmung riskieren.
Da ich aber auch im Nachgang noch nichts eindeutiges fand, habe ich mich nun versucht an der VTS, der SVG und der VRV zu orientieren.
Mit der Stichwortsuche fand ich nur in der VRV was relevantes, Art. 73 mein ich.
Aber dort ist, wo es heisst, das die Ladung seitlich nicht überragen darf, stets von mehrspurigen Fahrzeugen die Rede. Normale Motorräder sind damit dann ja nicht gemeint.
Nun meine Frage, ist die Aussage meines Bekannten ins Reich der Mythen zu verbannen oder bin ich zu blöd die Gesetze zu lesen/verstehen?
Hat vielleicht jemand eine Quelle, wo dieses Thema konkret geklärt wird?
Danke schonmal