Zoll und Gebühren!?

  • Salüü mitenand


    Ich han mal welä fröge ob eine da ine weiss, wie das gnau mitem Zoll funktioniert wenn mer öpis usem Dütsche bstellt. Ich han bis jetzt nume 2 Sache usem Dütsche bstellt (sind glaub m ax. öppe 150fr. gsi) und han no nie müse öpis zahle wägem verzolle oder so.


    Jetzt mini konkreti frag: Ab weläm Betrag mumer sini bstellti war verzolle lah und zahle, und wie vill isch das öppe? Falls ich falsch ligge (dases nöd je nach betrag isch) wie funktioniert das genau?


    Danke eu scho im vorus!

  • nei 139euro ischmer definitiv ztür für spiegel :mad:


    aber merci für d info ich luegs mal ah!

  • aso wo ich und de simi bim kai (ninjahagen) bstellt hend hend mer ca CHF 70.- zahlt fuer de zoll... bstellwert ca 550euro


    aso magsch guet use mit de 16% wos der soelled abzieh bim verchaufspriis... will das ja dutschland verlaht...


    aso mfg BAUER

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  • Hi zusammen
    Bei Bestellungen im Ausland ist alles zu verzollen (Warentransit). Es wird, aus betriebsökonomischen Überlegungen bei Kleinstbeträgen (i.d.R. unter CHF 5.--) kein Zoll verlangt.


    Bezahlen muss man:
    1. Versandgebühren (logisch :face_with_tongue: ) - ist teuer von EU nach nicht-EU und umgekehrt
    2. Zolltaxe (um 15.-- Minimal für die Abfertigung). Gibt Anbieter welche da extrem viel mehr verlangen (DPD, UPS und wie sie alle heissen machen die Verzollung selber und können darum auch selber Ihre Kosten festlegen.
    3. CH-Mehrwertsteuer (i.d.R. 7.6% auf dem Gesamtwert inkl. Versandkosten)


    dafür müssten die 16% (Deutschland) bzw. 19% (Frankreich) oder eben die sonst betreffende Landessteuer entfallen (Export).


    Dies betrifft erst mal die Mehrwertsteuer, Zoll ist etwas anderes. Zoll wird bei EU-Fremden Produkten verlangt (z.B. Amerika) oder wenn der EU-Ursprungsnachweis fehlt, sowie bei diversen speziellen Produkten welche (zumindest eventuell) auch in der Schweiz hergestellt werden. Sind sozusagen Strafsteuern um den schweizer Markt abzuschotten (nicht aus EU, denn mit den ECE-Abkommen sind Handelshemmnisse aus EU-Ländern verboten).


    Zoll wird immer nach Kilogramm berechnet, meist in 100 Kilo Schritten. 100 Kilo japanisches Motorrad kostet rund 40.--, habe für meine 125 Kilo schwere WR (Import aus Deutschland, also kein EU-Ursprungsnachweis) also rund 50.-- an Zoll bezahlt. Auch hier: Kleinstmengen werden in der Regel nicht mit Zoll belegt.


    Bei Bestellungen in D (wird wohl eher die Regel sein) also gut durchrechnen ob sich die höheren Versandgebühren (rund 16 Euro statt 5-6), die Zolltaxe (CHF 15.--) und der schweizer Zoll (7.6%) lohnt. In der Regel nicht, wenn der Verkäufer die deutsche Steuer nicht zurückerstattet (gibt kein Gesetz welches das verlangt, ist nur ein Recht des Verkäufers).


    Beim Abholen sind zwar die Kilometer nicht ganz günstig, dafür kann man die Ware am Zoll "abstempeln" lassen. Hier wird der Warenverkehr dann plötzlich zum Transitverkehr (mitgeführte Waren) - und somit wird bis CHF 300.-- keine Mehrwertsteuer verlangt (Euro-Betrag umrechnen zum Tageskurs, OHNE deutsche Mehrwertsteuer). Funktioniert natürlich nur für Waren, nicht für gesamte Fahrzeuge (die müssen in jedem Fall am Warenzoll verzollt werden - aufgepasst, der ist oft nicht identisch mit dem Personen-Zoll und kann sich ganz wo anders befinden).


    Tabellen über Zolltarife (sind Nummern und dazugehörige Warengruppen) findet man unter der Zollverwaltung, Infoblätter über Personenverkehr und Import von Gegenständen liegen an allen Zollstellen auf (gibt bekanntlich Beschränkungen auch bei Lebensmitteln oder Getränken).


    Hoffe, dass damit alles ein wenig klarer wird.


    Marc

  • aber s typenblatt muemer glich use schwiiz ha oder? well us eg-abe langet ja ide schwiiz glaub ned oder?


    cu charlie

    Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort um Längen...

  • die schwizer-beschinigung musch vom schwizer importeur vode jewilige firma ha... eg-abe bringt der rein gar nichts da ide schwiz...

  • siessdräck. wott ändli en legali alag


    cu charlie

    Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort um Längen...

  • Hi
    EU-ABE reicht in der Regel -
    ausser bei Abgasanlagen (Sonderregelung Schweiz).


    Mit den ECE-Abkommen müssen die CH-Zulassungsstellen die EU-ABE akzeptieren, Problem allenfalls, da viele dieser ABE's ohne Beiblatt ausgeliefert werden (nur die berüchtigten E-Nummern auf den Teilen). Und ohne Beiblatt kein Eintrag :face_with_tongue: (so kann man die CH-Importeure auch reich machen).


    Bei Abgasanlagen reicht übrigens auch eine Original-Bescheinigung vom Hersteller! (nur: die muss man erst mal bekommen, viele sagen sie würden das ja nicht machen müssen weil die E-Nummern auf den Teilen drauf sind). Problem haben hier alle welche Maschinen nach CH-Richtlinien haben (statt mit EU-Zulassung), dort hilft alles nichts. So gibt es auch für meine Africa Twin (1995) keine einzige legale Anlage in der Schweiz X(


    Da (ganz nebenbei) Zusatz-Tüten oft ausser mehr Lärm nicht viel bringen, ist man mit dem Originalkram gar nicht so übel mit dabei. Die Hersteller sind ja auch nicht doof und lassen die Maschinen mit Teilen zu welche schon ein Höchstmass an Leistung und Drehmoment abwerfen. Nur leider bisschen schwer sind die Dinger manchmal - aber ob ein Durchschnittsfahrer die 3-4 Kilo max. Mehrgewicht einer Originalanlage gegen eine Racing-Tüte überhaupt bemerkt?


    Meine Empfehlung: wer nicht weiss was machen, soll sich den Originalkram beschaffen (gibt's massenhaft in Ebay weil alle ja so tolle Zusatzteile beschaffen). Gute Leistung und keine Probleme bei Kontrollen - zudem gibt's nichts so günstig wie gebrauchte Originalteile.


    Marc
    P.S.: Original KTM-Töpfe finden sich doch an jeder Ecke - frag mal im KTM Forum nach.