Mini Blinker

  • Hey Jungs wüssed ihr ob so mini Blinker erlaubt sind....?? I han nämlich überhaupt kei ahnig...

    The World is yours...

  • Ja, chunnt drufah, die einte sind erlaubt die andere nöd!
    Was fürtig wetsch dänn?

    <center>Wenn eine Frau fünf Minuten nichts sagt, ist es an der Zeit Wiederbelebungsmassnahmen zu ergreifen.

  • [SIZE=2]Jo genau hani nonig umeglueget aber eifach chlini..waisch den wo das mer die chan bstelle..?? Und welli grössi das erlaubt isch??[/SIZE]

    The World is yours...

  • nicht alles was verkauft wird ist erlaubt - aber das ist nichts neues.


    Blinker müssen der EU-Norm entsprechen, also mit einer E-Nummer ausgerüstet sein. Zudem gibt es Richtlinien bei Motorrädern wie weit die Blinker auseinanderstehen müssen und wie die Abstrahlwiinkel sein sollen.


    Aufgepasst wenn die Blinker wirklich "klein" werden (z.B. Kellermann). Es ist auch die Leutkraft geregelt - und die wird teilweise nicht erreicht (die E-Nummer gibt auskunft, in Deutschland nachfragen ob die Blinker "mit ABE", also zugelassen sind).


    Selbst zugelassene Blinker können Probleme bereiten. Wenn die Blinker mit kuriosen Lämpchen (eben: Kellermann) ausgerüstet werden, dann stimmt der Widerstand nicht. Somit stimmt die Blinkfrequenz nicht - auch die ist nämlich vorgeschrieben. Das Problem kann durch einfügen einer Diode (Widerstand) gelöst werden, braucht aber schon gewisse technische Kenntnisse.


    Also: Im Normalfall kein Problem "Miniblinker" zu verwenden, solange die auf dem Glas mit einer E-Nummer versehen sind (wird bei der MFK geprüft).


    A propos "Mini": es werden auch Massenhaft Rückspiegel verkauft (z.B. Acerbis für Offroader und sogenannte F1-Spiegel für Strassenfahrzeuge) welche nciht den Richtlinien entsprechen. Gemäss Strassenverkehrsordnung muss ein Spiegel eine Fläche von 50 mm2 haben und gewisse Tests (Schlagtest, Bruchtest) überstehen. Auch da gilt: alles mit E-Nummern ist zugelassen, alles ohne Nummer gibt meist Probleme.


    Marc


    P.S.: die diversen E-Nummern sind irgendwo im Internet zu finden. Aufgepasst, weil die DOT (Amerikanische Norm) nicht für alle Bauteile in Europa und der Schweiz akzeptiert wird.


    Und: alles was Leistung/Lufteinlass/Auspuff anbelangt ist in der Schweiz speziell geregelt. Also: wer nicht Unmengen von Zeit und Kohle hat soll solche Sachen in der Schweiz über die Händler beziehen wenn sie legal sein sollen. Auslandkäufe, auch mit EU-Zulassung und sonst überall gültigen Papieren, werden hierzulande generell NICHT akzeptiert!

  • spiegel: i ha eismal amene r1 soo e spiegel gseh wo am länkergwicht aagmacht isch gsy.... so e ganz e chliine...... isch dä zueglah??


    spiegel



    genau e söttige isches gsy

  • Es gibt keine Vorschriften WO ein Spiegel angebracht werden muss, sondern nur wie gross er sein muss.


    Beim von Dir angesprochenen Spiegel kannst Du mal davon ausgehen das er NICHT zugelassen war. Die Hersteller bauen zwar meist ein bisschen grössere Spiegel als es unbedingt nötig ist, aber
    1. will man ja damit (meist) auch was sehen
    2. gibt es ausser Europa noch andere Länder


    und in denen gelten teilweise eben andere Vorschriften.


    Es gibt wirklich genug "schöne" Spiegel um nicht auf solche Hässlichkeiten wie an Lenkerenden befestigte Teile ausweichen zu müssen. Zudem wird damit die Maschine breiter und damit die Zerstörungsgefahr von Spiegeln (oder gar Autos wenn man mal -verbotenerweise- in Kolonnen überholt) grösser. Da viele Spiegel doch in den Bereich von mehreren hundert Franken gehen, würde ich mir gut überlegen solchen Quatsch zu machen. Ich lass jedenfalls die Originalen dran und schraube die Teile für Rennstreckentrainings ganz ab (ist eh Vorschrift).


    Marc

  • ja i findne ehh hässlech aber hane scho vermehr gseh..... und me weiss ja nie....... also soooo vil breiter wird das ganze nid, steit ja när gäge unde oder obe ab.... also si das vilicht grad mal 2-3 cm wo da meh abstöhh !!! aber eh egal, la d' spiegle dranne :winking_face:

  • UUUPS - da hab ich mich doch irgendwie verschaut oder falsch in die Tasten gehauen.


    Damit alles seine Richtigkeit hat: gemäss VTS (CH-Verordnung) muss ein Rückspiegel 50 cm2 haben, was einer Bildlich vorstellbaren Fläche von 5x10 Zentimetern entspricht. Die von mir geschriebenen 50mm2 würden nicht mal für einen Mini-Zahnarztspiegel reichen (5x10mm).


    Dies nur so, damit es keinen Reinfall gibt wenn man sich mal so ein Teil zulegen will :winking_face:


    Marc