Hi
Ist ja eigentlich alles schon gesagt worden.
Alle Maschinen mit CH-ABE (also CH-Typenschein) müssen mit Teilen ausgestattet sein welche in der Schweiz auch zugelassen sind. Soweit wohl logisch. Problem sind hier Maschinen mit EU-Zulassung (und somit Typenschein X). Eigentlich dürfte man hier alles EU-Material anbauen (auch Töpfe), aber das funktioniert dann eben nicht. Der Grund ist einfach: es gibt keine Bescheinigungen (oder EU-ABE) für Maschinen mit Typenschein X
Durch das ECE-Abkommen der Schweiz mit der EU werden allgemeine Betriebserlaubnisse (aufgepasst, das sind Bestätigungen VOM HERSTELLER und nicht irgend welche Tüv-Zertifikate von Prüfstellen) in der Regel auch akzeptiert. Diese Teile müssen bei der MFK jedoch gezeigt werden (Anbau-Bescheinigung des Prüfers) und werden teilweise auch eingetragen. Im Gegensatz zu Deutschland nur teilweise, weil beispielsweise Verkleidungsteile in der Schweiz keiner besonderen Anbaugenehmigung erfolgen wie im Ausland (hier mal ein Vorteil der CH-Regelungen). Ebenfalls ist bei uns eine Abweichung von 8% bei der Übersetzung noch "in der Tolerenaz", während in den EU-Ländern schon beim Wechsel des Ritzels die Betriebserlaubnis erlöscht.
Soweit auch noch halbwegs verständlich?
Dann könnte man ja beim Topf .. - nö, leider nicht
Weil: in den Vorschriften der MFK heisst es, dass es dem Prüfer überlassen ist die Auspuffanlage zu akzeptieren - und er den Stempel verweigern kann, wenn der Ton als zu laut oder störend empfunden wird. Da in der Schweiz KEIN Abweichen von der Lautstärke gemäss Typenschein möglich ist (EU-Raum ist bis 3 DBA als Messtoleranz drin - welche natürlich voll ausgenutzt werden) ist bei so gut wie allen Anlagen anzunehmen, dass die schlicht zu laut sind.
Also wurde wieder mal ein Kompromiss gefunden: bestätigt der CH-Importeur, dass die Anlage DEN CH-VORSCHRIFTEN entspricht, dann muss der Prüfer davon ausgehen, dass dem auch so ist. Bei Extremfällen kann er übrigens trotzdem eine Überprüfung der Lauststärke anorden - weshalb in der Regel selbst die Importerue empfehlen beim MFK-Termin die Originalanlage zu montieren.
Also gilt (eigentlich) die EU-ABE, aber es scheitert daran, dass die Prüfer hier es schlicht nicht überprüfen können und aufgrund der Verordnung (..im Ermessen des Prüfers) ein CH-Zertifikat verlangen. Und da dieses Vorgehen von der schweizer Zulassungsstelle ASA (Formular lässt sich auf den meisten Homepages runterlagen) vorgeschlagen wird, wird sich kaum ein Prüfer finden lassen, der das anders handhaben will.
Durch die neuen EU-Regelungen (Stufenführerschein, neue Einsteigerregelungen usw) und die neusten Abgasvorschriften (im EU-Raum ist bereits Abgastest für Motorräder vorgeschrieben!) werden Kontrollen nach Lautstärke und nicht zugelassenem Material sicherlich zunehmen. Klar - man kann Glück haben und Jahrzehnte lang nie in eine Kontrolle kommen, aber wenn man erwischt wird, dann wird das schmerzhaft fürs den Kontostand. Nochmal in aller Deutlichkeit: in Italien werden illegale Maschinen eingezogen und im Extremfall verschrottet! Da nützt es wenig, wenn die Ducatisti und Harley-Fahrer mit brutalen Tüten unterwegs sind, aber die Touristen abgezokkt werden. Diverse Rechtsfälle haben (noch) keine andere Handhabung erwirkt und die Bussen liegen bei mehreren tausend Euro. Wer unbedingt ne andere Tüte haben will, sollte deshalb wirklich schauen, dass er die nötigen Papiere dafür hat - auch, und besonders, wenn er auch mal in Italien unterwegs ist.
Marc
Kleine Anmerkung: gemäss neusten Aussagen von einem Suzuki-Händler werden Auspuffanlagen in der Schweiz nicht mehr im Ausweis eingetragen! Es muss also immer ein Beiblatt vorgewiesen werden. Und da hapert es in der Regel schon nur daran, dass viele EU-ABE Anlagen schon gar keine Papiere mehr haben welche man zeigen könnte (nur E-Nummer).