Bike offen, Lehrlingausweis für A beschränkt

  • Hi, weiss jemand was für eine strafe mich erwartet, wenn ich mit offenem Motorrad erwischt werde, obwohl ich nur A beschränkt fahren darf, und das mit Lehrlingausweis?
    Busse, oder Führerscheinentzug?

    Ich hab nen wunderschöne Akrapovic komplettanlage, die ich mir unbedingt dranschrauben will. Der Pott ist nur für die offene Version legal.

    Danke für eure Antworten

  • Sagen wir mal so: wenn Du die Kohle für ne Akra Komplettanlage auf einer Lc4 hattest, dann dürften sich die finanziellen Folgen einer Busse nicht weiter interessieren :grinning_squinting_face:

    Bin zwar nicht hunter Prozent sicher, würde aber meinen, dass mit dem L und offenem Mopped der Lehrfahrausweis (auch fürs Auto) für 2 Jahre weg ist :mad: - was dann eher ein Problem sein könnte.

    Der L hat ja eine sehr beschränkte Haltbarkeit, lass es lieber bleiben alle Ausweise aufs Spiel zu setzen. Wenn Du später mit dem normalen, beschränkten, Ausweis rumfährst, dann ist das wieder eine andere Sache, den verliert man nicht so schnell.

    Aber: lies mal bisschen nach, was Lc4-Fahrer über Kontrollen und Akra-Komplettanlagen schreiben :face_with_rolling_eyes: - das sollte zu denken geben. Nicht, dass die Anlage nicht funktioniert (im Gegenteil, hätte ich die Kohle übrig, würde ich mir für den Rallyeeinsatz auch so was gönnen), sondern weil die Anlage eine entsprechende Bedüsung braucht und diese nur mit offenem Luftfilter funktioniert. Umgekehrt: wenn bei Kontrollen irgendwo eine Komplettanlage gesichtet wird, kann man sich eigentich sparen, nach der CH-Zulassung zu fragen. Denn selbst wenn diese vorhanden ist, so ist die Karre, da umbedüst und mit offenem Luftfilterkasten, illegal. Zudem weiss jeder, dass die Akra-Anlage schon im Neuzustand lauter als die Originalanlage ist (wieso die eine CH-Zulassung bekommen hat, weiss keiner), wenn die auch nur einen Hauch lauter wird und genau nachgemessen wird, dann ist man weit vom Eintag bei der Typenprüfung weg - somit ist Kohle fällig!

    Unterschied zwischen mit/ohne CH-Zulassung ist dann noch die Bussenhöhe und ob man weiterfahren darf. Nicht zugelassene Anlagen können zur sofortigen Stillegung führen (da kommen also noch Taxi und Abschleppgebühren dazu um die Karre wieder abzuholen, zusätzlich natürlich eine Nachprüfung ob die Karre wider in Ordnung ist). Wie gesagt: wer so viel Kohle für eine Komplettanlage hat, wird das verschmerzen können.

    Und mit oben geschriebenen ist dann auch klar, dass es eigentlich keine Rolle spielt, ob beschränkt oder nicht - wer ne solche Komplettanlage fährt, ist IMMER illegal unterwegs (die funzt, im Gegensatz zur Slip-On Version welche nur unten und in der Mitte ganz leicht was bringt und leichter ist als der Originaltopf, über den gesamten Drehzahlbereich und vorwiegen Mitte/oben was). Und wer eine Lc4 so jagt (im Sporteinsatz mit Akra Full zusätzlich noch eine schärfere Nocke rein!), der muss mit wesentlich kürzeren Serviceintervallen und verkürztem Motorleben rechnen. Mal abgesehen davon, dass man dann schnell mal Probleme wegen der Geschwindigkeit bekommt - rausgewunken werden in der Regel eher die auffälligen oder "zu schnellen" Maschinen.

    Musst selber wissen, was Du machen willst. Aber mit dem L würde ich dringend empfehlen auf solche Versuche zu verzichten!

    Und nur so: wenn Du mit gedrosseltem Ausweis "offen" fährst, dann solltest Du Dich nicht darauf verlassen, dass die Versicherung bei einem Abflug was zahlt. Die Prämien sind auf die "gedrosselte" Variante gerechnet und wenn du offen fährst, riskiert Du im Extremfall sogar eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug. Muss alles natürlich erst bewiesen und begründet werden, aber so ganz ohne sind solche Spielchen nicht. Schliesslich bezahlen die Fahrer der offenen Maschinen mit Ihren Prämien mit, wenn sich Fahranfänger in die Botanik schiessen - und so scharf auf weitere Prämienerhöhungen sind die ja auch nicht gerade.

    Marc
    und falls Du die Akra Full (mit CH-Zulassung?) verkaufen willst, dann mach mir mal ein Angebot :grinning_squinting_face:

    Einmal editiert, zuletzt von Yam660 (15. Dezember 2007 14:36)

  • Also egal ob L oder nicht... wenn du ein offenes Motorrad fährst obwohl du nur das L oder halt auch den Ausweis für ein beschränktes hast... und man dich erwischt, ist dies fahren ohne gültigen Fahrausweis.
    Der vorhandene Fahrausweis ist weg..wie lange weiss ich nicht, aber kann gut sein bis zu 2 Jahren und ne saftige Strafe... würde es also nicht machen.

  • offen fahren ansich ist schon ein risiko, wenn es auch sehr selten gemerkt wird.

    allerdings mit einer offenen und nicht 100% legalen anlage zu fahren und dann noch nicht gedrosselt ist doch sehr auffällig.

    wenn es etwas gibt auf das die schweizer polizisten sehr genau acht geben, dann sind es auspuffanlagen. deswegen ohne CH-Beiblatt würd ich schon mal gar nichts montieren.

    offen fahren obwohl man noch nicht darf machen sehr viele, doch dann sollte man wenigstens dafür sorgen, dass das motorrad möglichst original und unauffällig ausschaut, so dass man in kontrollen schnell durchgewunken wird.

    bei komplettanlagen und allgemein bei supermoto's werden die polizisten schnell hellhörig und graben mal etwas genauer in der technik der maschine drum. und die haben mitlerweilen sehr nette spielsachen, wie sie lautstärke und diverse andere sachen gleich vor ort messen können. auch werden vorallem zu saisonbeginn öfters mal grosskontrollen zusammen mit leuten von der MFK durchgeführt. wenn du dann in solch eine kommst darfst du länger laufen.

    dazu kommen oben erwähnte probleme mit der versicherung und ob dich dann eine versicherung einfach so wieder nimmt und dein fahrzeug versichert ist auch nicht unbedingt der fall....und ohne versicherung keine zulassung=kein mopped fahren


    ach ja richtig problematisch wirds dann erst wenn jemand durch dich zu schaden kommt....

    ein tag intensivstation kostet in etwa so viel wie die KTM :face_with_rolling_eyes: und ob das dann die versicherung zahlen wird, wenn du illegal unterwegs bist weiss ich nciht.

    denn es ist ja:
    -führen eines fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis
    -Fahren ohne fahrausweis

    also doch eher happige vorwürfe

    SUZUKI - selbst unter zweifelhaften Umständen klappt´s immer
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    SUZUKI - Schnell und zügig um Kurven irren
    SUZUKI - So ungestüm zieht überhaupt kein Italiener

    Einmal editiert, zuletzt von DonBosco (15. Dezember 2007 16:44)

  • Oh Mann, ihr habt mir ganz sch?n die Lust auf den Akra verdorben ... :hmpf:
    Vielen Dank aber dafür, ich h?tte mich glaub ich ganz sch?n in schwierigkeiten gebracht...

    Den Akra (MIT Zulassung CH!!) hab ich beim Gebrauchtkauf meines Moppeds netterweise dazubekommen, hab ich echt Glück gehabt. @ Yamaha 660, ich denke ich werd mir den lieber aufbewahren für bis n einem Jahr und bis dahin offen, aber it Originaltopf fahren.

    Na ja, vielen Dank nochmal für eure nützlichen Kommentare Jungs, auch wenns mir ein wenig positiver lieber gewesen w?r.

    Gruss

  • Also ich hab die Akra Anlage drann auch auf 25kW und hatte nie probleme, auch bei der MFK nicht.... :confused_face:

    Greez

  • in dem fall musst du bei Hostettler, dem importeuer für Akra anlagen nachfragen, ob er ein CH-Beiblatt für die 25KW Version ausstellen kann. Wenn er das macht kannst du die Anlage natürlich ohne Probleme montieren.

    Allerdings ist es irgendwie ein widerspruch eine duetlich leistungssteigernde anlage zuzulassen für ein mopped das gedrosselt sein muss auf 25KW.... :face_with_rolling_eyes:

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  • Die Akrapovic sind auf dem offiziellen Power-Part Katalog von KTM mit drauf - da müsste jeder KTM-Händler (gegen Gebühr, ich hab um die 30.-- für den Slip-On bezahlt) eine CH-Bescheinigung ausstellen können.

    Vielleicht klappt es ja so besser, als über den (offiziellen) Yamaha und Akrapovic Importeur :face_with_tongue:

    Wer ne Akra Full auf einer KTM fährt, muss umbedüsen. Bei Vergasermotoren bekommt die Gemischaufberietung sonst Schwierigkeiten. Ohne Anpassung verliert man Leistung und risikert im Extremfall eine zu starke Abmagerung des Gemisches, d.h. einen Motorenschaden. Weil grössere Düsen rein müssen und dazu mehr Luft sein soll (einfachste Lösung ist der seitlich offene Luftfilterkasten), ist die ganze Geschichte eigentlich immer illegal. Ob's dann jemand merkt, ist ne andere Geschichte. Ich frag mich allerdings, ob die Fahrer welche solche Anlagen im Alltag fahren, was davon haben (ausser Optik, die fetten Titan-Rohre des Krümmers und der Ton sind halt schon was feines).

    Im Sporteinsatz machen solche Sachen Sinn, da man doch einiges rausholt, nicht unbedingt an Spitzenleistung (ohne DB-Killer und mit schärferer Nocke dreht die Karre allerdings auch oben noch brutal weiter), sondern an Drehmoment im mittleren Bereich. Da ist dann aber auch die jeweils passende Übersetzung, neue Reifen und die mit Prüfstand abgestimmte Bedüsung drin - im Sporteinsatz gibt's glücklicherweise keine MFK :grinning_squinting_face:

    Lass einfach die Originalanlage drin, bis die Zeit mit dem L weg ist, dann ist das grösste Risiko schon mal weg. So hast Du auch Zeit Dir mehr Infos zur Lage zu holen und vielleicht schon mal bisschen an der Fahrpraxis zu feilen. Denn: Leistung ist eines - die auf den Boden zu bekommen was anderes. Mit einer Supermoto auf Asphalt ist das zwar einfacher, als mit Stollenreifen auf Schotter, aber auch im normalen Leben gibt es mal Strässchen welche plötzlich mit Split belegt sind. Und da - ist man dann froh, wenn man nicht allzu heftig angeflogen kommt.

    Na dann - viel Spass!
    Marc

    kürzer übersetzugen (Ritzel kostet etwa 35.--) bringt oft mehr, als ne teure Titan-Anlage - und fällt so gut wie gar nicht auf :top: