Beschlagnahmung der Helmkamera und Veröffentlichung der Videos

  • Hallo Leute


    Gehen wir mal davon aus jemand fährt kreuz und quer durch die Stadt. Also Fussgängerwege, Treppen, Brücken etc. Dabei läuft seine Helmkamera stets mit. Jetzt wird derjenige bei einer Aktion erwischt und angehalten und für diese eine Aktion gebüsst. Die Polizei bemerkt die Kamera, vorauf sich natürlich noch viel mehr dieser Aktionen befinden. Aufgrund dieser würde das Strafmass natürlich ansteigen.


    Darf die Polizei die Kamera sofort vor Ort beschlagnahmen?? Oder brauchts dafür eine Art "Durchsuchungsbefehl"?



    Zweite Frage:
    Besagte Videos werden veröffentlicht. Darauf sieht man natürlich kein Nummernschild. Jedoch ist die Marke und das Model des Motorrad erkennbar. Und aufgrund der Umgebung würde sich auch auf den Wohnort des Fahrers schliessen lassen. Für die Behörden wäre es ja dann nicht besonders schwierig den Fahrer ausfindig zu machen. Dürfen die einem büssen aufgrund der veröfentlichten Videos?
    Man sollte noch sagen das auf den Videos ganz klar die Bekleidung des Fahrer zu sehen ist. Besteht Gefahr das man wiedererkennt wird und dann bestraft??


    Danke schon jetzt für eure Hilfe


    Mfg
    Sieger P

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  • Ich denke die können diese beschlagnahmen wieso auch nicht?! Das geht unter Beweismaterial das sie dir wegnehmen können.


    Die Würden sicher bemerken das dass, auf den anderen videos die Öffentlich sind der selbe Fahrer ist. gleiche kleidung gleicher Fahrstil gleiche gegend, was spricht also dagen?!


    am besten unterlässt du solche Aktionen bleiben :smiling_face_with_horns:


    Gruess

  • Nei ich hab keinen Verkehrsrechtsschutz :mad: Wusste gar nicht das es sowas gibt :confused_face:
    Hast du denn einen?


    @Milkman


    Wenn man mal Blut gerochen hat kann man nicht einfach so aufhören :grinning_squinting_face: Es macht einfach zuviel Spass :face_with_tongue:

  • ja klar, für alles was im strassenverkehr passiert!!


    genau für solche dinge, dann hette man vorort im beisein der polizei den rechtsschutz angerufen und die hätten dir dann schon gesagt was die polizei darf

  • Ja wenn das so ist :grinning_squinting_face: Könntest du bei den netten Herren nicht mal anrufen und für mich fragen???:top:

  • Wenn du Videos öffentlich machts... dann auch für die Polizei...sprich ja die dürfen die Videos als Beweismaterial benutzen. Und wenn sie dich finden, was durchaus möglich ist, dürfen sie dich auch zur Kasse bitten.

  • Die kann man noch nicht anschauen. :smiling_face_with_horns: Bin dabei so ein nettes Filmchen zu machen. Aber wenn di mich dran kriegen können...Weiss nicht ob ich das veröffentlichen sollte


    Aber eigentlich glaube ich ja das die Polizei besseres zu tun hat als im Internet aus millionen Videos eins zu suchen wo si den Wohnort ausfindig machen können und mich bestrafen.


    Also irgendwie wäre das doch realitäts fremd!!

    Einmal editiert, zuletzt von Sieger P ()

  • Zitat

    Original von Sieger P
    Aber eigentlich glaube ich ja das die Polizei besseres zu tun hat als im Internet aus millionen Videos eins zu suchen wo si den Wohnort ausfindig machen können und mich bestrafen.


    Also irgendwie wäre das doch realitäts fremd!!


    Denkst du! Die haben vorallem in letzter Zeit ettliche Leute über solche Vids auf Youtube drangekriegt.
    Ich persönlich würds lassen...


    z.B.:
    http://www.polizeibericht.ch/g…auf_Youtube_gestellt.html


    http://www.polizeibericht.ch/g…en_8_Raser_angezeigt.html

    Take a walk on da house side!

    Einmal editiert, zuletzt von MikeRR ()

  • blut geleckt??


    ich würd mal ehrer sagen, wenn du heutzutage noch solche streifen online stellst, wird eher mal ganz schnell blut gerochen :winking_face:


    und überhaupt was gibt dir das, wenn du die veröffentlichst, du kannst dafür ja nicht mal die lorbeeren einsammeln geschweige kriegst du kohle dafür wie der ghosty..


    hatte letzthin ein interessanntes gespräch mit einem schulpfleger, der der Meinung war, dass das fernsehen oder gamen zu illegalen oder gar gewalttätigen machenschaften führen soll..


    Nach unserem Gespräch war er seiner Meinung nicht mehr so sicher.. doch wenn ich das hier lese, bin ich meiner nicht mehr sicher......


    What ever bin ja selbt auch kein unschuldslamm


    In diesem Sinne: Semper fidelis

    -=[CARPE NOCTEM]=-

  • Ich würde das mit dem Onlinestellen der Videos lassen. Wir haben einige Polizeistellen bei uns als Kunde (Informatik). Es war bei allen Polizeistellen der Wunsch da das Facebook, Youtube, und sonstige Videoportale freigeschaltet werden. Ist noch nicht lange her da wurden einige Raser in der Umgebung genau mit solchen Videos drangekriegt :winking_face: