Bei welchen Veränderungen muss man MFK machen?

  • Hallo zusammen


    Gibt es eine Regel (oder entsprechende Quelle), welche Veränderungen am Motorrad man eintragen lassen muss, oder sogar die MFK machen muss, und welche ohne Strassenverkehrsamt zugelassen sind?


    Ich studiere an einer Windschutzscheibe herum. Hat dort ein paar Gutachten und so: ABE, Amnahmebestätigung, Materialgutachten


    Wie kann ich sicher sein, dass das in CH zugealssen ist und ob ich den Anbau prüfen/eintragen lassen muss?


    Danke & Gruss - Kermit

  • Hallo Kermit
    Ich denke, dass es sich beim Anbringen einer Windschutzscheibe nicht um einen Eingriff handelt, welcher die Sicherheit eines Motorrades betrifft (wie bei Stahlflex-Bremsleitungen, anderen Bremsscheiben, Federbein, SB-Lenker etc), so dass da erheblicher Spielraum vorhanden ist. Rizoma-Griffe werden ja auch nicht eingetragen :winking_face:
    Frag doch kurz bei Moto-Mader nach. Die liefern selbst fast alles und sind - so meine Erfahrung wenigstens - kaum wesentlich teurer als der Import aus Deutschland und liefern, falls nötig, auch das notwendige Beiblatt zum Mitführen!
    Grues Eric

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


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    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Sali Eric


    Merci erstmal für den Tipp. Wird wohl das Gescheiteste sein.


    Gruss - Kermit

  • Hier die Merkblätter für Sachen welche man auf jeden Fall eintragen lassen muss (je nach Ausführung/Bescheinigung, kann auch das Mitführen der Importeursbescheinigungen reichen): http://www.asa.ch/de/index.php?page=319


    Weiter sind in der Regel prüfungspflichtig alle Änderungen betreffend Gewicht und Ausmass der Fahrzeuge, wobei es hier "Standardabweichungen" gibt bis zu welchem Eintragungen nicht nötig sind (da gehört unter anderem ein anderes Windschild oder Sturzpads und so Sachen dazu). Etwas heikler sind Modifikationen welche das Fahrzeug erleichtern (weil: da wird ja irgendwas weggenommen, was bei der Typenbescheinigung dran war!), wobei es natürlich auch da nicht aufs Gramm ankommt (etwas kleinere und leichtere Spiegel kann keiner bemängeln, solange die notwenigen E-Nummern drauf sind).


    A propos E-Nummer: Sollte auch auf der Nachrüst-Windschutzscheibe drauf sein (sonst Beiblatt mitführen), denn einfaches Fensterglas wäre ja auch nicht gerade Sicherheitsförnernd. Die Sache ist allerdings wir immer die, dass die MFK das schon mal merken muss, meine PanEuropean (mit Spezial-Spoilerscheibe aus den USA) wurde nie bemängelt, dabei weiss ja jeder, dass USA-Kram (zumindest bei Direktimport) mangels EU-Zertifizierung nie zulassungsfähig wäre. Hier kommt wieder die MFK bzw. der Prüfer ins Spiel - der manchmel mehr oder weniger formalistisch sein kann (bei mir war wichtiger, dass der Kantenschutz montiert war als eine E-Nummer, aber das kann beim nächsten MFK-Termin schn wieder anders aussehen).


    Wenn Du die Sachen bei einem CH-Händler kaufst, dann sollte entweder angegeben sein, dass die Sachen nicht zulässig sind (nur Rennsport) oder aber ein gültiges Zertifikat mitgeleidert werden. Ausser bei oben erwähnten Sachen (insbesondere Abgasanlagen, Bremsen und Räder) sind Ausstauschteile mit E-Nummern nicht Eintragungspflichtig, ausser sie wurden bei der Typenprüfung explizit eingetragen. Bei aerodynamischen Teilen drückt die MFK auch schon mal ein Auge zu, wer die genauen Vorschriften wissen will, kann sich das (kostenpflichtige) Merkblatt bestellen.


    Kurz: für eine Nachrüstscheibe ist (in der Regel) keine MFK-Prüfung nötig, mit E-Nummer nicht mal das mitführen eines Beiblattes. Bitte beachten, dass bei wesentlichen Abweichungen zum Original Spezialvorschriften kommen können, so steht irgendwo geschrieben, dass ein Scheibenwischer nötig werden kann, wenn man nicht über den Rand der Scheibe sehen kann (Beispiel hierzu: BMW C-Modell). Aber wie gesagt: das wären dann schon mehr als Standardabweichungen bei einem "normalen" Motorrad :grinning_squinting_face:


    Marc

  • Vielen Dank, Marc, für die ausführlichen Erklärungen. Gruss - Kermit

  • bei den spiegel muss ich mark leider einwenig korrigieren :whistling: , denn:


    Ein Rückspiegel muss keine E-Homolation oder sonstige Nummer besitzen um in der Schweiz homologiert zu sein. Die zwei wichtigsten Punkte sind unten aufgelistet.
    Art. 112
    Es ist wenigstens ein Rückspiegel mit einer Fläche von mindestens 50 cm2 links aussen erforderlich. Bezüglich Bau, Anbringung und Sichtwinkel gilt Artikel 112.
    http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a143.html


    bei den beleuchtungsmitteln (blinker/rückstrahler, besonder wenn getönt) muss du eine e-nummer drauf haben und sonst wie markt beschrieben hat! :thumbsup:

  • Mit den Zulassungen ist es so eine Sache, denn wie üblich gibt (gab) es mehrere Möglichkeiten zur Zulassung. Neurere Motorräder welche eine EU-Zulassung haben (ECE-Übereinstimmungsdocumente, auch COC genannt) müssen dem entsprechen: http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.414.de.pdf - und da wird explizit auf die EU-Regelung verwiesen. Und die ECE-Regel (ECE-R81) sagt klar, dass eine E-Nummer sein muss auf den Rückspiegeln, die EU-Regelung findet sich hier.


    Irgendwie haben also alle Recht, es kommt nur darauf an für welches Motorrrad, für welche Teile und vor allem wo bzw. wie die Zulassung gemacht wurde. Wenn eine Zulassung nach ECE-Reichtlinien vorhanden ist, dann muss die auch eingehalten werden, wenn nur CH-Zulassung, dann eben nicht - dafür hat man mit (teiwlesie unmöglichen) CH-Vorschriften zu kämpfen.


    Tja, es erklärt sich vielleicht langsam, wieso gewisse Sachen in der Schweiz "etwas" teuer als im Ausland sind und die MFK lieber einmal zu viel eine Importeursbescheinigung verlangt. Aber wie schon beschrieben: kein Problem bei Nachrüst-Windschutzscheiben, die von den grossen Herstellern haben sowieso alle ABE.


    Marc

  • Hallo Zusammen!


    Ich war gestern an der Swiss Moto in Zürich und habe einige Umbau-Ideen gesehen.
    Nun stellt sich mir die Frage was darf man, was darf man nicht?!


    Vielleicht noch ein paar Worte zu mir:
    Ich heisse David, komme aus St. Gallen und fahre seit August 2011 Motorrad. (habe somit noch ein L, hoffe aber nicht mehr lange!)
    Habe mich damals für die Yamaha FZ8 N entschieden, woran ich wirklich sehr viel Spass habe!


    Als ich mein Motorrad gekauft habe, hat der Händler gleich einen Devil-Auspuff und Sturzpads angebracht.


    Nachträglich habe ich ein anderer Nummernschild-Halter angebracht und so steht die FZ8 zurzeit im Keller.


    Nun, nach dem Besuch bei der Swiss Moto in Zürich habe ich wirklich schöne Sachen gesehen, welche ich auch haben möchte.
    War vorhin ein paar Stunden im Internet und habe mir ein paar schöne Komponenten zusammengestellt:


    - Kellermann Rhombus LED Blinker (welche nicht so ein grosses Problem sein sollten, sofern sie den richtigen Abstand zueinander haben, gemäss admin.ch
    - CNC Tomok Rear Side Mirrors Yamaha FZ8 Rückspiegel, welche mir optisch super gefallen, mir aber nicht sicher bin ob ich sie einfach so montieren darf??
    - Bremshebel von ebay: Folding Foldable Extendable Levers for Yamaha FZ8 2011 (http://www.ebay.com/itm/280728…_trksid=p3984.m1497.l2649), bei welchen ich mir ebenfalls unsicher bin ob ich diese montieren darf?
    - Rizoma Pro Fussrasten würde ich mir ebenfalls gerne montieren, darf man das?


    So, das sind die Komponenten, welche ich gerne an meine FZ8 montieren möchte. Kann mir nun jemand helfen, ob ich diese ohne weiteres ans Motorrad machen kann?


    Herzlichen Dank für eure Antworten.


    Liebe Grüsse
    David
    :smiling_face:



    Jetzt habe ich in ebay einige Komponenten gesehen, welche ich mir gerne leisten würde und ans Motorrad anbringen möchte.

  • links aussen ist ein Rückspiegel Vorschrift, welcher eine Fläche von 50cm2 aufweisen muss (deswegen sind die Original-Spiegel ja immer relativ klobig). Wenn ich mir die Bilder des von Dir gewählten Produktes ansehe, bezweifle ich diese Fläche........
    Blinker und Fussrasten sind sicher kein Problem :winking_face:
    würde aber mit den kosmetischen Änderungen warten, bis Du die Prüfung geschafft hast. So einige Experten haben eine einfache Denkweise.....: Aufgemotztes Motorrad, STRENGER PRÜFEN!!!
    Kommt natürlich sehr auf den Experten an.... ist ja menschlich..... einige sind selber begeistert von solchen Zubehör-Produkten, andere finden dies gänzlich unnötig..... also wähle 'Nr Sicher' und warte noch ein klein wenig ab. Reicht schon, dass er 'Devil' anlässlich der Prüfungsfahrt sieht..... :grinning_squinting_face:


    Im Zweifelsfall frage Deinen Fachhändler, der weiss genau, was zulässig ist und was nicht. Je nach Kanton ist ein StVA auch mal etwas toleranter, das gleiche gilt für die Rennleitung auf der Strasse.
    Gruss Eric

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


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    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Danke für die rasche Antwort!


    Werde dann wohl abwarten müssen...


    Bezüglich "Devil" mach ich mir an der Prüfung sowieso wieder den Standard-Auspuff hin. Der ist anscheinend ziemlich an der Grenze von Legal-Illegal...


    Liebe Grüsse
    David