Lenkerumbau.....Vorführen oder nicht ????

  • Guten Morgäähn.......


    Hab mal ne Frage. Ich habe auf meiner CBR einen SuperBikelenker montiert, welcher auch im FA eingetragen ist. Jetzt nach langer Zeit möchte ich wieder den
    Originallenker montieren (sämtliche Originalteile vorhanden). Ich geh mal davon aus, dass ich die Maschine nach dem Um- resp. Rückbau wieder Vorführen (letzte MFK 08.11) muss oder sollte. Würdet Ihr eine neue MFK machen oder nicht ?????? :öm:
    Ich frag mich nur, was die Rennleitung sagt/unternimmt, wenn Sie mich bei ner Kontrolle drauf ansprechen, mit was müsste ich da im schlimmsten rechnen ?



    Danke für eure Antworten


    Gruss Hausi

    Der perfekte Bikertag: Aufstehen-->Bike putzen / Frühstück-->biken / Mittagessen-->biken / Abendessen-->schlafen--> von Bikes traümen. :whistling:

  • Salü ruf doch einfach am Stva verlange den Technischen Dienst und schon weisst du ob du dein Töff Zeigen musst :confused_face::thumbsup:

  • Hab mich soeben bei einem Kollegen (Fahrlehrer) shlau gemacht. Muss die Maschine frisch vorführen. Ich frag mich wass die Rennleitung anstellt, wenn ich den Originallenker montiere und die MFK nicht mache.....

    Der perfekte Bikertag: Aufstehen-->Bike putzen / Frühstück-->biken / Mittagessen-->biken / Abendessen-->schlafen--> von Bikes traümen. :whistling:

  • Musste meine Z vorführen vor ca 4 Wochen inkl. eintragung diverser Teile. Laut Expertin vom Stva Winterthur können Originalteile einfach so wieder montiert werden, vorführen also laut ihrer Aussage nicht notwendig!
    :smiling_face:

  • Wenn ich mich nicht täusche, kann man einen Lenkerumbau "wahlweise" eintragen lassen (wie KTM, die haben im Typenschein in der Regel bei den Enduros 21/18 Zoll wie auch 17/17 Zoll schon ab Werk eingetragen).


    Das Problem bei Umbauten ist nicht nur der Lenker, meist müssen auch Aufnahmen (manchmal sogar ganze Gabelbrücken), andere Bremsleitungen (verlängert für hochgesetzte Lenker) oder sogar andere Armaturen eingesetzt werden. Beim Rückbau wird dann zwar wieder Original eingesetzt, was keine Probleme mit der Eintragung gibt, aber wenn die Sachen nicht korrekt verbaut werden, dann kann das gefährlich werden (so sieht es jedenfalls die MFK, deshalb auch eine Einbau-Prüfung für Umbauten).


    Wenn im Ausweis etwas eingetragen ist, dann hat die Maschine diesen Eintragungen zu entsprechen. Dies der Grund, wieso mein Honda-Händler mir empfohlen hat Nachrüst-Endtöpfe nie eintragen zu lassen (werden eben fast immer fix eingetragen und nicht wahlweise), auch wenn's mühsam ist, die Bescheinigungen immer mitzuführen.


    Um sicher zu gehen bleibt deshalb wirklich nur die "heimische" MFK anzufragen, die haben interne Weisungen und sind die einzigen welche rechtsverbindliche Auskunft geben können (mal kurz telefonisch anfragen ist ja einfach, eventuell wird ja eine schriftliche Anfrage verlangt).


    Marc

  • So, jetzt bin ich aber ganz perplex. :verrueckt:


    STVA sagt vorführen, da mich die Polizei bei einer Kontrolle verwarnen kann. Die Polizei sagt, sie sehen eher ein Problem, wenn ich einen Umbau (Superbikelenker) mache und nicht eintragen lasse. In meinem Fall sieht das die Polizei das ganze nicht so eng, da ich ja wieder den Originalzustand herstelle (Originalteile müssen nachweisbar sein). Wenn es ganz dumm laufen würde bekäme ich eine Verwarnung.


    Marc
    Auspufftöpfe müssen nicht eingetragen werden, lediglich das Beiblatt mitführen.


    Stahlflexleitungen sind seit dem 01.01.2012 nicht mehr Eintragungspflichtig, wenn das Fahzeug kein ABS hat, oder wenn die Leitung vor dem ABS-Regler montiert resp. ersetzt wird. Wird die Leitung nach dem Regler eingebaut/ersetzt muss man die Maschinen neu Vorführen.


    Gruss Hausi

    Der perfekte Bikertag: Aufstehen-->Bike putzen / Frühstück-->biken / Mittagessen-->biken / Abendessen-->schlafen--> von Bikes traümen. :whistling:

  • Die von Dir genannten Angaben der Polizei decken sich mit meinen Erfahrungen:
    Interessant ist, was nicht dem Original entspricht. Ein Rückbau auf Original wird den normalen Verkehrspolizisten kaum kümmern. Im Normalfall wird er anmerken, dass die Eintragung halt wieder gelöscht werden muss und nur wenn es ganz dumm läuft, wird er eine Meldung an das StVA schreiben zwecks Nachkontrolle und Änderung im Fahrzeug-Ausweis.


    Auspuff: Auspuffanlagen können (müssen teilweise sogar) sehr wohl eingetragen werden, wird einfach etwas unterschiedlich gehandhabt :winking_face:
    Auszug aus meinem Beiblatt, erstellt am 22.6.2011:
    'Hiermit bestätig die Firma Moto Mader in Ihrer Eigenschaft als Importeur von Jama-Laser Schalldämpfer-Nachbauten, dass die von uns gelieferten Schalldämpfer dem Original-Schalldämpfer entsprechen.
    Somit können die Schalldämpfer nach VTS Art. 53 Abs. 2, gem. Erläuterungen und Weisungen des EJPD vom 29. Sept. 1995 (Seite 5, Artikel 3a) und VSA Richtlinien Nr. 2B vom 22. Nov. 1996 (Seite 19, Ziff. 520a), nach Erfüllung einer Standmessung, geprüft und zugelassen werden.'


    Sinnigerweise steht auf dem Zertikfikt (EG-Betriebserlaubnis) der Firma Jama-Laser, dass keine Eintragung zu erfolgen hat und das Beiblatt auf Verlangen einfach vorgezeigt werden muss. DIES betrifft aber den EU-Raum.... nicht die Schweiz :grinning_squinting_face:


    Ich verzichtete bis dato einfach darauf, da ich die FJ dieses Jahre eh zur MFK bringen muss und dann die Standmessung gemacht werden kann. War bei der alten Seca genau das selbe Spiel :winking_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Wollte keine Diskussion betreffend Töpfen auslösen, hatte meinen Händler nur gefragt, weil es mir zu blöd Papieren mitzuführen (eventuell sogar mehrere, wenn diverse Teile vorhanden, aber nicht eingetragen werden müssen). Hätte bei einem Prüftermin grad alles eingetragen werden können, dann hätte man die Beiblätter nicht mehr gebaucht. Dass es normalerweise (bei nach EWG-Richtlinien zugelassenen Maschinen, d.h. Maschinen ab etwa 1998 ) reicht, wenn man eine CH-Bescheinigung vom Importeur für den Topf hat ist unbestritten, dann kann man auch nach Belieben den Endtopf (sind meist Slip-On und in paar Minuten gewechselt) wechseln. Allerdings, wie Eric schon schreibt, bleibt es dem Lieferanten überlassen wie er die CH-Prüfung gemacht hat, je nachdem kann durchaus eine Anbauprüfung vorgeschrieben sein. Wie man einen Slip-On falsch anbauen kann, weiss ich zwar nicht, aber die MFK hat auch schon gegen Stahlflex-Leitungen reklamiert, weil sie Angst haben, dass die Gabel mit den erhöhten Bremskräften nicht klar kommt. Was an Stahlflex mehr Bremsleistung bringen soll, bleibt zwar ein wohlgehütetes Geheimnis, aber den Gegenbeweis mittels technischem Gutachten kann man ja auch nicht beibringen (dass Stahlflex ein besseres Bremsgefühl bringen kann, ist klar, aber auch Stahlflex macht nichts anderes als Öl von der Bremsarmatur zu den Bremssätteln befördern - da gibt's keinen Einfluss auf die Bremsleistung selber welche vorwiegend von Bremsscheibe und Bremsbelägen bzw. letzten Endes vom Reifengripp abhängt ).


    Allerdings sehe ich (gerade bei Bremsen) durchaus einen Sinn das durch einen Fachmann prüfen zu lassen, denn Selbstversuche können da auch für andere Verkehrsteilnehmer unangenehme Folgen haben - wenn sie nicht richtig funktionieren. Schön wäre es natürlich, wenn Händler "Selbstabnahmen" machen könnten, dann könnte man sich den zeitraubenden Gang zur MFK sparen. Einige Händler haben da anscheinend schon ein Geschäft gewittert, bei http://www.baerenmotos.ch/ (unter Neu: Nachkontrolle...) sieht man, dass ein Anfang schon mal gemacht ist und zumindest Nachkontrollen schon mal durch die Händler erlerdigt werden können.


    Marc

  • Also mein Scorpion Aufpuff ist (zumindest im Kanton Glarus) nicht Eintragungspflichtig, habe Ihn so vorgeführt und der Experte wollte nur das Beiblatt sehen.
    Hatte auch bei den Kontollen nie Probleme.


    Das Gesetz betreffend der Bremsleitungen ist wie erwähnt seit dem 01.01.2012 in Kraft. Habe vor ca. einem Monat bei uns den Chefexperten gefragt, bevor ich die neue Leitung montiert habe. :thumbsup:


    Gruss

    Der perfekte Bikertag: Aufstehen-->Bike putzen / Frühstück-->biken / Mittagessen-->biken / Abendessen-->schlafen--> von Bikes traümen. :whistling: