Entdrosselung

  • Guten Abend meine lieben Roller-Cracks
    Erstens mal muss ich sagen, dass ein absoluter Roller-Neuling bin.[Blockierte Grafik: http://www.apriliaforum.de/images/smilies/icon_lol.gif]
    Ich bin interessiert demnächst einen Roller zu kaufen, genauer gesagt interessiere ich mich für die Aprilia SR 50. Nun habe ich gehört diese Roller haben eine Art 'Kindersicherung' drinnen, die das "das Überschreiten der Geschwindigkeit" von 50km/h verhindern. Die Entfernung solcher Sicherungen nennt man Entdrosseln. Nun zu meiner Frage: Ist das Entdrosseln in der Schweiz legal, und wird die Versicherung immer noch bezahlen, obwohl das Fahrzeug nicht mehr in Originalzustand ist? Beziehungsweise: Sind die in die Schweiz gelieferten Roller bereits gedrosselt?
    Ich danke Euch schonmal im Voraus und bin gespannt auf Eure Antwort.
    Mit liebem Gruss Marco

  • Seit 2003 dürfen die 50er Roller offen fahren, also ungedrosselt. Vmax ist dann normalerweise 80-90km/h
    Wenn du was Neues kaufst, kannst du den direkt entdrosselt kaufen und so einlösen.
    Was gedrosselt ist, musst du nach dem Entdrosseln vorführen, und je nach Modell und Jahrgang (eben die meisten älteren als 2003) daf man das eh nicht.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das bedeutet also, dass wir in der Schweiz nicht die gleiche Aprilia geliefert bekommen, wie die in Deutschland. Weil dort ist ja alles gedrosselt?

  • Keine Ahnung wie das Zeug geliefert wird. In der CH gibts die Neuen jedenfalls ungedrosselt. Frag aber zur Sicherheit den Händler.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Gedrosselt --> 45 km/h gelbes Kontroll-Schild (Rheoretische Prüfung, keine Praktische Prüfung nur Grundkurs notwendig)


    Gibt es nicht mehr bzw es werden keine neuen Roller mehr so zugelassen und der Fahrausweis kann nicht mehr beantragt werden.
    Gibt in der Schweiz nur noch die "offenen" 50er Roller mit denn weissen Nummerschildern neu verkauft.
    ACHTUNG :!: : bei occasionen unbedingt nachfragen besonders bei älteren modellen.

  • Nun zu meiner Frage: Ist das Entdrosseln in der Schweiz legal, und wird die Versicherung immer noch bezahlen, obwohl das Fahrzeug nicht mehr in Originalzustand ist?

    jo ist legal. ist es im schwabenland ja auch, man muss das ding dan einfach frisch vorführen und umschreiben lassen.