Hallo ich werde bald 18 und möchte dann den A beschränkt Führerschein machen und eine gedrosselte (25kW) 600er fahren (Ist das überhaupt möglich mit 18?).
Ich habe eine Kawasaki Ninja ZX-6R im Visier im Moment. Diese hat ja über 90kW ungedrosselt. Und was ich gelesen habe ist das maximal erlaubte Leistungsgewicht
0.16 kW / kG. Heisst das, man darf sie gar nicht in ungedrosseltem Zustand fahren in der Schweiz? Ich habe mit dem Leergewicht gerechnet und bin auf über 0,4 kW / kG gekommen bei
der Ninja. Man darf sie also nur mit halber Leistung fahren?! Ich bin gerade etwas verwirrt. Und wenn ja wird das in der Praxis auch eingehalten? Vielen Dank!
Maximales Leistungsgewicht Schweiz
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newrider0 -
17. Oktober 2013 20:45 -
Erledigt
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Ungedrosselt ist das Leistungsgewicht völlig schnuppe… Geht nichts über Vortrieb
Eine "poplige" 600er nur mit halber Leistung zu fahren wäre schade. Die Yamaha vMax
müsste man dann kastrieren UND verstümmelnWas Du mit 0.16 meinst ist die A beschränkt (alias "die Gedrosselte…"). Nach 2 Jahren: auf und davon
Zitat Merkblatt Kt. ZH:
ZitatKategorie A beschränkt: Ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg mit zwei Sitzplätzen, aus- genommen Motorräder der Unterkategorie A1. (Bitte überprüfen Sie die Angaben im Fahrzeugausweis)
p.s. in der Schweiz ist das angegebene sog. Leergewicht gemessen vollgetankt (90% min) und 75kg für den Fahrer definiert
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Ach ich habe mich verlesen bei den Kategorien.
Habe bei A auch gelesen "..von nicht mehr als .." dabei heisst es "...von mehr als..".
Erübrigt sich also. Sorry und danke trotzdem -
A ist mindestens 35kW. Gewisse Kantone haben eine Leistungsgewichts-Untergrenze, wird aber meines Wissens
nach (Fahrlehrer gefragt) nicht angewendet. Zum Glück, sonst könnte ich mit meinem 300kg Stahlross einpacken