Zulassung Suzuki VS 1400 Intruder GPL Baujahr 1999 in der Schweiz

  • Hoi :smiling_face:


    Würde gern meine Trude (in Deutschland, aber nicht auf mich eingelöst) in die Schweiz holen und hier zulassen. Ich Blicke durch die ganzen Normen und Vorschriften nicht recht durch. Habe sowohl bei Suzuki Schweiz, als auch beim Strassenverkehrsamt Zürich angefragt - leider jeweils mit Negativbescheid - die Maschine müsste erst noch umgebaut werden, sonst wäre eine Zulassung nicht möglich???!!! Weiss jemand weshalb das so ist?


    Zu meinem Motorrad: Suzuki VS 1400 Intruder GPL Baujahr 1999 - alles original.


    Ich habe von Suzuki Europe eine Übereinstimmungsbescheinigung mit nationaler Geltung (vermutlich auf Deutschland bezogen) erhalten. Jedoch nutzt mir das Dokument bei der Zulassung scheinbar auch nichts, da es nicht den schweizer Abgasnormen (also die Norm entspricht wohl nicht der Norm, die Werte an sich vermutlich schon).


    Habt ihr in diesem Bereich Erfahrungen?


    Danke für eure Unterstützung!!!

  • Wenn du von suzuki Schweiz eine Übereinstimmungserklärung erhälts sollte es kein grosses problem sein die suzuki zuzulassen, sofern wirklich alles original.
    jedoch denke ich auf grund des alters nicht das suzuki dir da eine geben kann. stichwort alte abgas und lärmvorschriften, in dem Fall müsste laut MFK SOlothurn eine Einzelabnahme gemacht werden. wobei es sich bei den dort anfallenden kosten wahrscheinlich lohnen würde die suzuki in DE zu verkaufen und eine von der schweiz zu kaufen.


    In der übereinstimmungserklärung muss stehen dass Suzuki Schweiz bestätig das die in Deutschland zugelassene version in Leistung, Lärm, und Abgase gleich dem schweizermodell ist.

  • Hoi


    Suzuki Schweiz meinte ja es müssten erst Umbauten am Motorrad (ich glaube sie haben irgendwas von Zylinderkopf und 6000 CHFgesagt...) gemacht werden. Sieht also schlecht aus mit einer Schweizer Übereinstimmungsbestätigung.


    Hmmmm.... Verzweiflung... Ist ein Liebhaberstück, das verkauft man nicht einfach so...


    ...und ja!, wenn beim Service keine anderen Teile angeschraubt wurden (ausser Filter, usw... :)), dann ist alles original!

  • :welcome: im forum KaSnow,[
    habe auch eine bmw aus deudschland, und so lange es geht fahr ich mit deutscher nummer,
    der rahmen ist bj.83 und alles andere umgebaut so wie ich es haben wollte. viel hoffnung mache ich mir nicht das ich sie eingeloest bekomme mit wechselnummer.
    gruss thor :smiling_face:

    -
    :thumbsup: Du sollst entweder Gas geben oder bremsen, aber niemals sollst du rollen. :smiling_face_with_sunglasses:

  • danke... um übersiedlungsgut handelt es sich in meinem fall nicht...


    ... meine werkstatt (ch) versucht es nun nochmal bei suzuki schweiz...

  • bisher war es frankonia... konnte aber nicht rausfinden, wer es neu ist... alte nummer ungültig und an der adresse sind die büros leer... mal schauen, was mein netter werkstattherr machen kann...

  • ähm - ich hab bei denen auch mal paar Sachen nachgefragt (wollte mir eine DRZ für Rallyes aufbauen), das bringt nix.
    Die sehen sich einzig und alleine als Importeur und Distributor und verweisen nur auf die Händler (nebenbei: die nationale Zulassung für die Sport-DRZ hat Zachmann gemacht, der Suzuki-Importeur kann hierfür nich mal eine zugelassene Abgasanlage liefern).


    Das grundsätzliche Problem dürfte bei der eingangs erwähnten Frage die nationale Zulassung sein. Die 1999er Modelle hatten teilweise noch nicht die neuen EU-kompatiblen Typenscheine und wurden nach CH-Masstäben (merkt man vorwiegend an den Kw-Zahlen = CH-Zulassungen) in den Verkehr gesetzt. Habe mir das auch mal angeschaut - bei BMW beisst man beispielsweise bei der 100GS auf Granit (nur die 80GS wurde in der Schweiz typengeprüft, die 100er war gemäss CH-Vorschriften jenseits der Grenzwerte).


    Wenn Suzuki Schweiz "nein" sagt, dann - vergiss es. Ohne Übereinstimmungsbescheinigung müsste man eine Einzelabnahme machen, das lohnt sich angesichts der horrenden Kosten einfach nicht. Und wenn es ein in CH zugelassenes Modell gibt welches sich aber durch Umbauten von den ausländischen Modellen abhebt (da ist alles möglich von einfachen Reduktionsbuchsen im Auspuff bis zu anderer Zündung mit anderen Vergasern und anderen Nockenwellen - schon nur ein CH-kompatibler Auspuff kann teuer werden- der von der Afrika Twin hat mich einen tausender gekostet!), dann kommst Du um die ganze Umbauerei nicht rum.


    Kurz: Mit Modellen mit CH-Zulassung (statt EGE-Übereinstimmung) kann man viel Ärger haben - das lohnt sich in der Regel nicht mal, wenn man die Maschine richtig günstig und in gutem Zustand bekommen hat.


    Mein Tipp: lass es mit der 1400er. Mach das Ding "schön" und verkauf es wieder nach DE, dann kannst Du Dir hier eine gebraucht mit problemloser Zulassung zulegen.


    Marc

  • s problem isch ja das sini KE CH zuelassig hett sondern us dütschland chunnt, da heisst er müesst e einzelabnahm mache und da ding so umbaue dases de abgas u lärmwert erreicht, da chostet riese chöle. da lohnt sich nid würk.

  • Wollte damit nur sagen, dass es noch lange nicht damit getan ist eine Maschine nach (alten) CH-Massstäben zugelassen zu bekommen.
    Weil nämlich bei den wenigsten Nachrüstteilen eine CH-ABE dabei ist, aber nur diese für diese alten CH-Modelle überhaupt gilt, hört der Ärger nach der (eventuellen) Zulassung noch lange nicht auf.


    Die grössten Probleme dürften rostende Original-Auspuffanlagen sein. Diese sind oft nicht mehr erhältlich und werden im Ausland in der Regel gegen hochwertigere Edelstahl-Varianten getauscht. Diese haben aber keine CH-ABE (EU-ABE nützt nicht mal mit CH-Importeur etwas, weil Typenbescheinigung anders ist und die Fahrzeuge deshalb eben nicht übereinstimmen) was CH-Haltern somit nichts nützt. Das Problem ist beispielsweise bei DRZ400 Fahrern wohlbekannt, dort gibt es für die Modelle mit FCR-Vergaser und höherer Verdichtung (E- und Z-Modelle) mittlerweile keine zugelassenen Töpfe mehr und die speziellen CH-Töpfe welche extra für die Zulassung hergestellt wurden, sind nicht mehr erhältlich.


    KalleWirsch hat es bisschen anders ausgedrückt als ich, aber im Grunde ist die Aussage die Selbe. Erst muss, falls überhaupt eine CH-Zulassung möglich ist bzw. "damals" möglich war, umgebaut werden - und selbst dann wäre ich noch nicht 100% sicher, dass kein Experte irgendwo etwas findet was ihm nicht in den Kram passt. Und spätestens wenn Zubehörteile nötig sind welche speziellen Beschränktungen unterliegen (alles was Abgasrelevant ist) geht der Zirkus wieder von vorne los.


    Aber bitte - wenn einer sich den Spass mit der Zulassungsstelle nicht entgehen lassen will...


    Marc