Beiträge von X_FISH

    die EU hat das landeszeichen ins nummernschild integriert. das gilt aber nur für fahrten auf EU-gebiet. wenn ein auto aus einem EU-land in ein nicht-EU land (schweiz?) fährt, muss es auch so ein ovales teil haben.

    Du bist nicht ganz up 2 date: Schon seit der Einführung des sogenannten Euro-Kennzeichens gibt es ein Abkommen mit der Schweiz: Wer ein EU-Kennzeichen am Fahrzeug hat, braucht in der Schweiz (und Liechtenstein) kein D-Schild (oder sonstiges EU-Nationalitätskennzeichen).


    Die Schweiz war (und ist?) somit die einzige Ausnahme als Nicht-EU-Land.


    Andersherum geht es jedoch nicht:

    Zitat

    Gemäss Artikel 45 der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) müssen Motorfahrzeuge und Anhänger, die ins Ausland fahren, ein Landeszeichen, d.h. einen CH-Kleber, gut sichtbar am Heck des Fahrzeuges tragen. Dieses Landeskennzeichen muss auf dem Fahrzeug (Autos und Motorräder) sowie auf Anhängern angebracht sein.


    Diese Anforderung ergibt sich aus dem Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr (1968), welches die Schweiz ratifiziert hat. Dieser internationale Vertrag erlaubt es, eine unverwechselbare Staatsangehörigkeit direkt auf das Nummernschild zu integrieren, was mittlerweile bei den neuen europäischen Nummernschildern der Fall ist.


    Gemäss diesem Vertrag erfüllt ein Landeswappen auf dem Nummernschild die Anforderungen eines Landeskennzeichens nicht. Somit bleibt für die Schweiz als einzig gültiges (und damit obligatorisches) Unterscheidungsmerkmal der CH-Kleber.

    Hätte .ch also ein »CH« auf dem Kontrollschild wären alle glücklich und zufrieden...


    Daher in Planung: https://www.kontrollschild-schweiz.ch/zukunft.aspx


    Exkurs: Vorhin auf der Autobahn ein albanischer Sprinter mit Anhänger -> AL und doppelköpfiger Adler... A8, Deutschland.


    Grüße, Martin

    Man denkt eventuell schon etwas zu konkrekt. Es gibt ja auch andere Helferlein die frühere Motorräder nicht hatten.


    Da wäre z.B. die elektronisch geregelte Einspritzung.


    Oder der CAN-Bus, welcher die Suche nach Sicherungen in einer R 1200 GS zur Fleißarbeit am 1. April werden lässt. :winking_face:


    Grüße, Martin

    Versucht dein Körper beim Atmen, Lambda 1 zu erreichen?

    Ne. 0,9 wäre besser. Ist aber hinfällig: Keine Regelung da Baujahr und Erstzulassung noch in den 1970er Jahren.


    Aber vielleicht ist der TE ja auch per Kompressor aufgeladen und kein Sauger. Dann geht natürlich mehr durch den Mund in die Lunge als sie u.U. verkraftet. Müsste er sich aber mal selbst dazu melden (sofern er noch kann).


    Grüße, Martin

    @Rene_
    Ich habe nur den Luftfilterkasten offen und möchte wissen ob die Einspritzung das Gemisch mit der zusätzlichen Luft die der Motor nun ansaugt selber abstimmt oder ob die Regelgrenze so überschritten wird.

    Normalerweise atmest du durch die Nase, richtig?


    Was passiert wenn du durch den Mund atmest? Explodieren dann deine Lungen?


    Grüße, Martin

    Ich habe aktuell den Ausweis A1 Beschränkt (50ccm)Wäre es möglich dass ich 125ccm in Frankreich fahren darf??
    Oder gibt es eine Möglichkeit einen 50ccm welcher keine Beschränkung hat zu mieten?

    Ich mache es kurz und schmerzlos: Du darfst keine Maschine mit 125 ccm führen.


    Also blieben noch Maschinen mit 50 ccm und ohne Leistungsbeschränkung übrig. Die gibt es aber - außer in .ch - nirgendwo mehr als Führescheinklasse in Europa. Die "schnellen 50er" waren zu unfallträchtig -> daher EU-weit eliminert. In .de beispielsweise mit maximal 80 km/h und 80 ccm (ging im aktuellen A1 mit 125 ccm und 11 kW ohne Vmax-Beschränkung auf - aber auch erst seit 2013).


    Daher ist es sehr unwahrscheinlich das du irgendwo in der EU eine aktuelle (!) Maschine bei einem Vermieter findest, welche der Kategorie A1 (unter 18 Jahre) in der Schweiz entspricht.


    Denn nicht nur die ccm müssen passen, auch die Elektroalternative darf nur maximal 4 kW (unter 18 Jahre) haben. Warum? Wegen der Beschränkung der Kategorie A1 in .ch für Elektrogefährte (unter 18 Jahren).


    Zudem könnte dein Alter schon der Planung einen Strich durch die Rechnung machen: Am Ende wird nicht an Personen unter 18 Jahren vermietet (als Fahrzeugführer). :frowning_face:


    Da hilft nur: Direkt vor Ort per Telefon anfragen und abklären im Voraus. :frowning_face:


    Grüße, Martin

    Hyosung Comet GT 650 P <- meines Wissens kein ABS (daher in .de keine Neuzulassung mehr möglich). Wenn ABS vorhanden wäre -> muss auch eine Kontrollleuchte da sein. Außerdem die gut erkennbaren ABS-Ringe an den Rädern.


    Welches Baujahr hat die Comet denn?


    Grüße, Martin