Beiträge von X_FISH

    Er soll doch das holen, was er will! Nicht das, was einfacher oder schwächer ist!

    Er weiß ja nicht was er will, also welches Modell passt. Das ist ja das Problem. Außer das es eine Kawasaki sein soll die wie eine Z800 (Welches Modell eigentlich - gibt's ja schön Äonen?) aussieht ist wenig bekannt.


    Und: Das Budget liegt bei maximal 7'500 CHF. Da wird's eng mit Z800/Z800e. Z900 ist unmöglich. Bleiben noch Z650 und ER-6 F.


    Liegen beide im Budget, die Optik passt zum Gesuchten und evtl. für den (Wieder)Einstieg auch keine schlechte Wahl.


    Wenn du ihm die fehlenden CHF rüberschiebst kann er sich natürlich auch eine fabrikneue Z900 holen. Noble Tat von dir. :winking_face:


    Daher finde ich deinen ersten Absatz pure Ironie zum Rest. Wir sprechen hier von einem 48 jährigen Mann und nicht von 12 jährigen Blagen. Omg bitte.....

    Was du rausliest bleibt dir überlassen. Wenn du schon so empfindlich bist wenn andere sich etwas schreiben ist das Internet evtl. zu hart für dich.


    Grüße, Martin


    PS: Fullquote ist unhöflich.

    Es gibt Foren, da wird einem gleich mal alles unterstellt wenn man von 125 ccm auf 900 ccm und 92,2 kW wechseln will - auch wenn man es darf weil man braune Augen hat, über 40 ist und den A direkt erwerben will (kein A2).


    Mit Z900 wird er ja sicherlich die Z900 meinen und nicht die Z900RS (nur 82 kW, Retrooptik, auch als Cafe Racer mit Halbschale und auffälliger Lackierung)?


    Kawasaki erfindet ja gerne neue Motorradgattungen bzw. -sparten. Die »Supernaked« gibt's nur dort. Klingt aber cooler als ER-6. :grinning_squinting_face:


    Ich werfe mal die Z650 in den Raum. Mit 50 kW sicherlich für den Anfang und auch danach genug kW. Zumindest in .ch muss man sowieso sehr sanft mit der rechten Hand umgehen wenn man die Z900 längere Zeit ohne zusätzliche Kosten führen möchte. :winking_face:


    Und via Z650 komme ich dann zur ER-6 Naked, dem Vorgängermodell. Als Occasion sicherlich relativ günstig zu finden und für den (Wieder)Einstieg vielleicht gar nicht mal so schlecht?


    Wenn die dann doch zu langsam ist (ich denke dabei auch an die Ausbildung und Prüfung) wieder verkaufen und doch die große Z holen.


    Reichen 53 kW als Prüfungsfahrzeug für die Kategorie A oder muss die Maschine dafür mehr Leistung haben (ist in Deutschland der Fall)? *google bemüht*


    Zitat


    Prüfungsfahrzeug
    Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW und zwei Sitzplätzen.


    Quelle: https://stva.zh.ch/internet/si…/StVAlf/LFkat/LFkatA.html



    Klingt doch gut?


    Grüße, Martin

    So, hier mal eine so richtig gute Antwort vom ADAC zur Auslegung/zum Verständnis des § 72 StVZO (Abs. 1 Satz 1):


    http://www.w311.info/viewtopic.php?t=16787


    Wenn ich das bei einer Verkehrskontrolle als Ausdruck zücke... Der kontrollierende Beamte nimmt mich doch gleich hopps von wegen Beamtenbeleidigung wenn ich ihn Frage ob er mir das erklären kann weil ich zu doof dafür bin. Unterstelle ich ihm doch nicht genügend Verstand für die Formulierung zu haben?


    Sprich: Ich sage ihm ich bin zu doof das zu verstehen und wenn er das auch nicht verstehen kann, dann ist er so schlau wie ich (also doof == Beleidigung). :grinning_squinting_face:


    Grüße, Martin

    Früher konnte man einen Führerschein machen. Da stand dann drauf was man machen darf - und was nicht.


    Heute braucht man ein abgeschlossenes Jurastudium um zu wissen ob man bei 5°C und blau-weißem Himmel überhaupt mit dem Motorrad auf die Straße darf. Zumindest in Deutschland. :grinning_squinting_face:


    Grüße, Martin

    Wenn Variante #4 tatsächlich funktionieren würde -> da hätten die Hersteller bestimmt schon lange darauf verwiesen. Ich bin skeptisch.


    Habe am Freitag mit der Dekra in Deutschland telefoniert. Diese waren überrascht davon das ich einen M+S Reifen eintragen möchte. Auch bzw. gerade mit dem Hinweis darauf das man im europäischen Ausland sowieso den Speedindex nicht ausreizen kann da man davor vermutlich (je nach Reiseland) einen Teil von seinem Jahresgehalt abgeben darf.
    _____


    Mit ausländischer Zulassung in Deutschland fahren -> § 20 FZV (unter anderem).


    http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170014.htm


    Zitat

    (3) Ausländische Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland nur teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind.


    Es ist nicht weiter definiert was das ist. Im Zweifelsfall also klagen? Das ist auch keine Lösung. Wenn sie im EU-Raum oder europäischen Wirtschaftsraum (also inkl. .ch) zugelassen/eingelöst sind:



    Zitat

    (1) In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. [...]


    Die Zulassung passt ja. Aber da ist dann nicht automatisch abgedeckt das die Bereifung auch in Ordnung ist. Hm... Oje... Noch mehr Fragen. :frowning_face:
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    Bezüglich der trügerischen Sicherheit von Freigaben »von geprüften Reifen« -> da schließe ich mich dir an. Aber das ist ja auch der Punkt beim Speedindex der Grobstollen-Winterreifen. Niemand fährt damit vermutlich freiwillig bis an den Speedindex... Den Speedindex der Reifen von meinem PKW erreiche ich auch nicht. :grinning_squinting_face:


    Grüße, Martin

    Und: Original passt. Bei meiner GSF hat ein Nachrüst-Kupplungshebel nicht gepasst. Das dann gekaufte Original von Suzuki (geschmiedet) passte wunderbar.


    Das die Teile so »zerbrechlich« sind ist gut so. Ansonsten würde dir der Hebel irgendwas anderes an der Maschine zerlegen, beispielsweise den Getriebedeckel, etc.


    Dann sollte doch lieber einfach der Hebel selbst abbrechen. :smiling_face:


    Grüße, Martin

    Ich verstehe dein Problem nicht ganz. Deutschland hat z.Z. die strengsten Vorschriften bezüglich Speedindex, die umliegenden Ländern jedoch meist Ausnahmen bezüglich M+S Reifen. Das Problem besteht also eher, wenn Töfffahrer aus dem Ausland in Deutschland fahren und in eine Kontrolle geraten. Was dann?

    Die haben Glück, die können sich entspannen:


    § 36 StVZO betrifft nur in Deutschland zugelassene Fahrzeuge (»Zulassungsverordnung«). Nach StVZO kann kein Fahrzeug aus dem Ausland zugelassen werden, es ist ja dort zugelassen bzw. eingelöst.


    Ein Fahrzeug, das in der Europäischen Union oder einem Land des europäischen Wirtschaftsraumes zugelassen ist, muss nicht den deutschen Vorschriften über das Zulassungsverfahren und den Beschaffenheits- und Ausrüstungsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.


    In § 2 StVO ist lediglich die Winterreifenpflicht entfallen. Da gibt es kein Problem mit dem Speedindex (bzw. dort bestand nie eins).


    Daher ist für Fahrer aus dem Ausland alles in Ordnung. Die dürfen dann auch noch M+S in Deutschland mit Aufkleber (bei niedrigerem Speedindex) fahren weil das in ihrem Heimatland auch so erlaubt ist. In anderen Ländern gibt es das Problem gar nicht da die M+S Reifen den Speedindex der Sommerbereifung erfüllen müssten -> die Kameraden ziehen sich also sowieso nur passende Pneu auf.
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    Für in Deutschland zugelassene Motorräder gibt es nun folgende Szenarien (welche heiß diskutiert werden - teilweise sehr emotional) und bislang ist keine wirklich bestätigt/widerlegt:


    Variante #1:


    Fahrzeuge mit Zulassung nach StVZO (also etwa vor 1999 auf den Markt gekommen) dürfen keine M+S Bereifung mit niedrigerem Speedindex fahren welche nach dem Stichtag produziert wurden. Durch die Änderung vom § 36 StVZO geht dies also nur noch bei Reifen, welche 2017 produziert wurden. Ist er 2018 produziert wurden darf er nicht mehr aufgezogen werden.


    Gleichzeitig sei es aber Fahrzeugen mit EG-Zulassung (ab ca. 1999 auf den Markt gekommen) erlaubt weiterhin M+S Reifen mit EG-Gutachten (Reifenfreigabe des Herstellers) aufzuziehen - auch wenn diese 2018 produziert wurden. Denn dafür gibt es ja die Gutachten vom Hersteller mit Bezug auf die EG-Zulassung von Reifen und Fahrzeug.


    Diese Variante wurde auch vom ADAC so bekanntgegeben.


    Variante #2:


    Für kein Motorrad ist es zulässig einen Reifen mit niedrigerem Speedindex aufzuziehen wenn der Reifen 2018 produziert wurde. Reifen mit M+S Kennung und niedrigerem Speedindex können trotz Herstellerfreigabe und Aufkleber im Sichtbereich nicht legal gefahren werden.


    Reifen mit DOT von 2017 oder älter dürfen noch bis 2024 genutzt werden.


    Dies ist der aktuelle Panikmache-Stand, daher versuchen viele noch Reifen von 2017 zu kaufen und zu bunkern damit sie sie irgendwann 2018 aufziehen können.


    Variante #3:


    Was im CoC erlaubt ist, gilt auch weiterhin da EG-Recht das nationale Recht in diesem Fall bricht. So <i>sei</i> (ich habe kein Original gesehen) z.B. bei einer R 1200 GS (luftgekühlt) mit Vmax von 215 km/h im CoC oder der EU-Betriebserlaubis (weiß ich nicht genau da ich es selbst nie gesehen habe) vermerkt, dass bestimmte M+S Reifen auch mit Speedindex Q (160 km/h) zulässig sind.


    Leider steht das nicht in der Zulassungsbescheinigung sondern eventuell im CoC (was nur zwei Seiten hat) oder gar nur in der EU-Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (bis zu 140 Seiten).


    Wie das dann bei einer Kontrolle überprüft werden soll sei fraglich - schließlich steht den Beamten evtl. digital das CoC zur Verfügung, nicht aber die EU-Betriebserlaubnis bzw. bis sie die dann durchgeackert haben...


    Das zusätzliche Problem: Ich weiß das bei meiner R 1150 GS das CoC und die EU-Betriebserlaubnis u.U. gar nicht den aktuellen Standards genügen können. Denn die wurden erst 2005 wohl genau festgelegt. Meine GS hatte ihre EZ in 2000...


    Grüße, Martin


    Ja in Deutschland haben sie es ja bei der Änderung der StVZO kolossal verkackt. Ein kleinerer Speedindex als in der Typengenehmigung ist nur noch dann erlaubt wenn es sich um einen Winterreifen handelt.

    Schlimmer noch: Wenn der Winterreifen noch 2017 produziert wurde (DOT xx17) ist er erlaubt. Ist er erst 2018 aus der Maschine gehüpft, ist er mit niedrigerem Speedindex nicht mehr als Winterreifen zulässig (so die Meinung auf einigen Seiten - andere Seiten sehen es anders). Begründung: Es fehlt die Kennzeichnung (»Alpine«-Symbol, Schneeflocke im Bergmotiv).


    Die situative Winterreifenpflicht für einspurige Fahrzeuge ist in Deutschland schon Mitte 2017 entfallen. Daher hilft vermutlich nicht mal ein Reifen mit Alpine-Symbol weiter wenn er einen niedrigeren Speedindex hat - weil man ja keinen Winterreifen braucht.


    Das keiner den Reifen mit Index T mit 190 km/h über die verschneite deutsche Autobahn prügeln will ist eigentlich klar. Man will ja »nur« den Grobstoller (welcher i.d.R. eine längere Laufleistung hat und somit für lange Touren besser (?) geeignet ist nutzen dürfen).


    Mit dem groben Profil fährt vermutlich sowieso niemand allzu schnell, es »rubbelt und schüttelt« ja schon deutlich bevor Vmax auch nur ansatzweise erreicht wird.


    Immerhin ist in Österreich die EG-Richtlinie (2006/27/EG) benannt. Die schaue ich mir jetzt mal genauer an.


    Grüße, Martin

    Merci für die schnellen Antworten.


    Hintergrund meiner Frage: In Deutschland war es bis zum 01.01.2018 erlaubt einen mit »M+S« gekennzeichneten Pneu mit niedrigerem Speedindex aufzuziehen. Musste eben ein Aufkleber gut sichtbar platziert werden von wegen »maximal 190 km/h« (bei Index T).


    Die Reifen waren (und sind) beliebt, waren es doch die Stollenreifen bzw. für lange Touren ausgelegten Reifen für schwere Reiseenduros (welche auch bzw. gerade auf Asphalt sehr, sehr hohe Laufleistungen erreichen können - im Vergleich zu reinen Straßenreifen). Mit Stollen bzw. dem groben Profil fährt i.d.R. sowieso keiner allzu schnell -> wird unangenehm bei hohen Geschwindigkeiten.


    Da die Gesetzesänderung das Thema in den Foren überkochen lässt kam auch die Frage auf »Wie ist das eigentlich im EU-Ausland - und in der Schweiz? Wenn ich da mit meiner Reifenfreigabe vom Reifenhersteller fahre: Wird das dann überhaupt anerkannt?«.


    Grüße, Martin

    Zur Saison 2018 mal ein kleines Update (war schon länger nicht mehr hier... *räusper*


    Meine Suzuki GSF 1200 habe ich verkauft. Ging leider sehr, sehr günstig weg. Dafür hat sich der Käufer sehr gefreut. Liegt wohl an den 2 kW zu viel (72 kW statt 70 kW, darf also in Deutschland nach Drosselung auf 35 kW nicht mehr geführt werden). Und: Kein ABS.


    Nun ja, der Käufer hat den großen Motorradführerschein, darf sie also führen. Ich hoffe es geht ihr gut und sie freut sich auf den Frühling. Er hat mir versprochen sie nicht zu zerlegen und in Teilen zu verkaufen...


    Was noch da ist, ist die BMW. Inzwischen mit über 77'500 km auf der Uhr (abgelesen). Die ersten 600 km dieses Jahr konnte ich an den wenigen frühlingshaften Tagen schon fahren. Ich hoffe im April kommt der Frühling dann so richtig zum Zug. :smiling_face:


    Für ein paar Bilder hat's unterwegs jedenfalls wieder gereicht. :winking_face:


    [Blockierte Grafik: https://www.600ccm.info/pages/x_fish/images/180308_33_t.jpg]


    [Blockierte Grafik: https://www.600ccm.info/pages/x_fish/images/180314_23_t.jpg]


    Grüße, Martin

    Der Deutsche schleicht sich mal wieder ins Forum und hat eine Frage. Vielleicht eine etwas konfuse Frage, aber immerhin eine Frage. :winking_face:


    Also: Ich weiß das es in .ch keine »Reifenfabrikatsbindung« gibt. Sowas können sich nur Deutsche einfallen lassen (und unbehelligt davonkommen).


    Aber wie ist das eigentlich mit dem Speedindex? Ich habe nach bestimmten Reifen für meine BMW gesucht und dabei auch Beiträge aus der Schweiz gefunden. Bei meiner BMW sind Reifen mit Speedindex V vorgeschrieben (240 km/h). Laut Papieren soll sie an guten Tagen 195 km/h schaffen.


    Der von vielen empfohlene und genutzte Reifen ist aber nur bis Speedindex T zulässig (190 km/h).


    Konkret die Frage:


    Was gibt es in der Schweiz für Regelungen wenn der Reifen vom Speedindex her nicht zu der Höchstgeschwindigkeit vom Fahrzeug (Motorrad) »passt«?


    Das 80 bzw. 120 km/h Vmax in .ch gesetzlich auf den Straßen einzuhalten sind ist ein anderes Kapitel.


    Merci vorab für Aufklärung,


    Martin

    Durchrechnen. Ich zahle 2 Jahre lang keine VK und bin schon ordentlich mit den Prozenten runter -> nach 2 Jahren habe ich meine gebrauchten Maschinen "refinanziert".


    Sprich: Habe ich in den ersten 2 Jahren einen VK-Schaden zahle ich drauf. Würde ich nach den zwei Jahren eine VK-Schaden haben, habe ich den Gegenwert der Maschine schon an die Versicherung voll und ganz bezahlt.


    Grüße, Martin

    Kurz nachgehakt: Ist das dann der Honda SH 300 ABS?


    Flott von A nach B (im Rahmen seiner Hubraummöglichkeiten), ABS ist mit dabei und mit einer hohen Scheibe macht's auch bei Wind und Wetter nicht viel aus.


    Ich war ja mit 125er Roller in .ch unterwegs -> war für mich das ideale Pendelfahrzeug (außer bei Regen). :grinning_squinting_face:


    Allzeit gute Fahrt,


    Martin