Ich verstehe dein Problem nicht ganz. Deutschland hat z.Z. die strengsten Vorschriften bezüglich Speedindex, die umliegenden Ländern jedoch meist Ausnahmen bezüglich M+S Reifen. Das Problem besteht also eher, wenn Töfffahrer aus dem Ausland in Deutschland fahren und in eine Kontrolle geraten. Was dann?
Die haben Glück, die können sich entspannen:
§ 36 StVZO betrifft nur in Deutschland zugelassene Fahrzeuge (»Zulassungsverordnung«). Nach StVZO kann kein Fahrzeug aus dem Ausland zugelassen werden, es ist ja dort zugelassen bzw. eingelöst.
Ein Fahrzeug, das in der Europäischen Union oder einem Land des europäischen Wirtschaftsraumes zugelassen ist, muss nicht den deutschen Vorschriften über das Zulassungsverfahren und den Beschaffenheits- und Ausrüstungsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
In § 2 StVO ist lediglich die Winterreifenpflicht entfallen. Da gibt es kein Problem mit dem Speedindex (bzw. dort bestand nie eins).
Daher ist für Fahrer aus dem Ausland alles in Ordnung. Die dürfen dann auch noch M+S in Deutschland mit Aufkleber (bei niedrigerem Speedindex) fahren weil das in ihrem Heimatland auch so erlaubt ist. In anderen Ländern gibt es das Problem gar nicht da die M+S Reifen den Speedindex der Sommerbereifung erfüllen müssten -> die Kameraden ziehen sich also sowieso nur passende Pneu auf.
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Für in Deutschland zugelassene Motorräder gibt es nun folgende Szenarien (welche heiß diskutiert werden - teilweise sehr emotional) und bislang ist keine wirklich bestätigt/widerlegt:
Variante #1:
Fahrzeuge mit Zulassung nach StVZO (also etwa vor 1999 auf den Markt gekommen) dürfen keine M+S Bereifung mit niedrigerem Speedindex fahren welche nach dem Stichtag produziert wurden. Durch die Änderung vom § 36 StVZO geht dies also nur noch bei Reifen, welche 2017 produziert wurden. Ist er 2018 produziert wurden darf er nicht mehr aufgezogen werden.
Gleichzeitig sei es aber Fahrzeugen mit EG-Zulassung (ab ca. 1999 auf den Markt gekommen) erlaubt weiterhin M+S Reifen mit EG-Gutachten (Reifenfreigabe des Herstellers) aufzuziehen - auch wenn diese 2018 produziert wurden. Denn dafür gibt es ja die Gutachten vom Hersteller mit Bezug auf die EG-Zulassung von Reifen und Fahrzeug.
Diese Variante wurde auch vom ADAC so bekanntgegeben.
Variante #2:
Für kein Motorrad ist es zulässig einen Reifen mit niedrigerem Speedindex aufzuziehen wenn der Reifen 2018 produziert wurde. Reifen mit M+S Kennung und niedrigerem Speedindex können trotz Herstellerfreigabe und Aufkleber im Sichtbereich nicht legal gefahren werden.
Reifen mit DOT von 2017 oder älter dürfen noch bis 2024 genutzt werden.
Dies ist der aktuelle Panikmache-Stand, daher versuchen viele noch Reifen von 2017 zu kaufen und zu bunkern damit sie sie irgendwann 2018 aufziehen können.
Variante #3:
Was im CoC erlaubt ist, gilt auch weiterhin da EG-Recht das nationale Recht in diesem Fall bricht. So <i>sei</i> (ich habe kein Original gesehen) z.B. bei einer R 1200 GS (luftgekühlt) mit Vmax von 215 km/h im CoC oder der EU-Betriebserlaubis (weiß ich nicht genau da ich es selbst nie gesehen habe) vermerkt, dass bestimmte M+S Reifen auch mit Speedindex Q (160 km/h) zulässig sind.
Leider steht das nicht in der Zulassungsbescheinigung sondern eventuell im CoC (was nur zwei Seiten hat) oder gar nur in der EU-Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (bis zu 140 Seiten).
Wie das dann bei einer Kontrolle überprüft werden soll sei fraglich - schließlich steht den Beamten evtl. digital das CoC zur Verfügung, nicht aber die EU-Betriebserlaubnis bzw. bis sie die dann durchgeackert haben...
Das zusätzliche Problem: Ich weiß das bei meiner R 1150 GS das CoC und die EU-Betriebserlaubnis u.U. gar nicht den aktuellen Standards genügen können. Denn die wurden erst 2005 wohl genau festgelegt. Meine GS hatte ihre EZ in 2000...
Grüße, Martin