Meine letzte Geschwindigkeitsbusse aus Deutschland wurde mir über die schweizer Polizei zugestellt. Ich musste auf den Polizeiposten, um eine Stellungnahme zu machen. Ich habe den Polizisten gefragt, ob es auch eine Busse in der Schweiz gibt. Er sagte mir, dass die Deutschen die Möglichkeit haben, dass Verfahren an die schweizer Behörden zu übergeben und dann würde man nach schweizer Gesetz abgeurteilt. Gilt aber nur bei zu gestellten Bussen. Bei direkt ausgestellten erfolgt keine Meldung an die schweizer Behörden.
Vor 4 Jahren hat ein entfernter Kollege im Suff (1.7 Promille, der Pfosten) ein Jahr Fahrverbot in DE geholt. Galt in der CH nicht.
...das war eben vor vier Jahren.
Das ist heute nicht mehr so, hat sich alles mit via sicura geändert...
Es kann sogar sein, dass ein Vergehen, dass in D nur zu einer Geldbusse/Ordnungswidrigkeit führt in CH zu Fahrausweisentzug und Strafverfahren führt.
Die obengenannten 55 zu schnell im 80er wären hier in CH kurz vor einer Freiheitsstrafe gewesen...
Ich hoffe, dass das obengenannte stimmt und deine Sofortzahlung eine Weitermeldung an die Schweizer Behörden verhindert hat.
Sonst wirds bitter.