Prüfungsfahrzeug Kriterien

  • Guten Tag


    Ich kann leider nirgend Richtlinien für den Zustand von Prüfungsfahrzeugen finden. Mir ist klar das Die Technik einwandfrei funktionieren muss und auch das der L noch dran sein muss :grinning_squinting_face: . Aber wie sieht es aus wenn ein Schalenteil aufgrund Schaden fehlt? Werde ich dann nach Hause geschickt, oder ist das nicht weiter tragisch 8| ?



    LG SMAXD

  • Welches Verschalungsteil fehlt denn?


    Soviel mir bekannt ist, müssen Vollverschalungen wieder montiert werden, bestimmt wegen den Lärmvorschriften und wegen den sogenanten scharfen Teile die hervorstehen könnten, wo man sich bei einem Sturz daran verletzen könnte.

    Wer andre Wesen schont, die auch nach Wohlsein streben, so wie er selbst, der findet Glück im nächsten Leben. :imsohappy:

  • Ich weiss leider nicht welches Teil genau fehlt. Mein Fahrbarer Untersatz hat 3 Wochen vor Prüfung einen Totalschaden erlitten, weshalb ich meine Bekannten mal gefragt habe wie es mit ausleihen aussieht. Aber wenn man alles Teile montiert haben sollte, werde ich Sicherheitshalber noch weiter Suchen. Nicht das ich noch bevor ich einen Meter gefahren bin schon wieder Heim gehen muss.


    Danke für deine Hilfe :thumbup:


  • Ich kann leider nirgend Richtlinien für den Zustand von Prüfungsfahrzeugen finden. Mir ist klar das Die Technik einwandfrei funktionieren muss


    Hiermit gibst du eigentlich die Antwort schon. Alles was dran sein sollte muss auch dran sein. Lärmvorschriften und Verletzungsgefahr wurde schon erwähnt. Allerdings sind die Prüfer in der Regel keine technischen Experten und werden das Motorrad nur optisch und oberflächlich ansehen. Geprüft werden sicher so Sachen wie Reifen/Profil, Bremsen, Hebel, Lampen und Blinker. Ob der Prüfungsexperte (der vermutlich kein technischer Prüfer bei der MFK ist) dann bemerkt ob irgendwo eine kleine Plastikabdeckung fehlt wage ich zu bezweifeln.


    und auch das der L noch dran sein muss :grinning_squinting_face: .


    Und hier liegst du falsch. An der Prüfung selber muss das L nicht dran sein. Das L muss nach Vorschrift an allen Lernfahrten dran sein. Die Prüfung ist aber keine Lernfahrt sondern eine Prüfungsfahrt. Deswegen muss e von Gesetz wegen nicht dran sein. Wie du aber ohne L zum Prüfungsplatz kommen würdest und bei ggf. nicht bestandener Prüfung wieder nach Hause, das steht auf einem anderen Blatt. Also theoretisch brauchst du während der Prüfung kein L. Praktisch hingegen wird eins dran sein müssen.

    The Sky isn't the limit!


    Ich bin gerade etwas neben der Spur. Macht Spass!

    2 Mal editiert, zuletzt von SkyBeam ()

  • Auch dir noch vielen Dank SkyBeam :grinning_squinting_face:


    Das mit dem L wusste ich nicht so genau, ich dachte nur wie komm ich an die Prüfung ohne L und bin deshalb davon ausgegangen das es auch während der Prüfung Pflicht ist.


    LG SMAXD

  • Naja und auch wenn es fehlt. Wenn dich die Polizei erwischt kostet das 20.--. Also kein riesiges Problem. Vielleicht glauben sie dir sogar, dass es gerade erst abgefallen sein muss. Gerade die Schilder aus Alu brechen ja gerne mal ab bei Törffs die stärker vibrieren. Ich glaube kaum, dass dich ein Experte nach Hause schickt weil das L fehlt. Insbesondere weil es gesetzlich gesehen gar nicht vorgeschrieben ist an der Prüfung.


    Aber man muss dem Experten ja nicht schon am Anfang Grund zum Zweifel geben. Fahre am besten mit einem Töff in TOP-Zustand vor. Dazu gehört auch eine gut geschmierte Kette, ein sauberer Töff, gute Reifen und natürlich technischer TOP-Zustand. Dann gibt es da nur glänzende Augen und der Experte hat nicht schon am Anfang ein mulmiges Gefühl bei dir auf den Bock zu sitzen.

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    Ich bin gerade etwas neben der Spur. Macht Spass!

  • Wenn du Mühe hast einen Töff im Top-zustand von Bekannten zu bekommen frag mal bei deinem Mech, der hat sicher die eine oder andere Maschine rumstehen. Am besten nimst du sie dann für 2 Tage um dich ein wenig daran zu gewöhnen.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Und hier liegst du falsch. An der Prüfung selber muss das L nicht dran sein. Das L muss nach Vorschrift an allen Lernfahrten dran sein. Die Prüfung ist aber keine Lernfahrt sondern eine Prüfungsfahrt. Deswegen muss e von Gesetz wegen nicht dran sein. Wie du aber ohne L zum Prüfungsplatz kommen würdest und bei ggf. nicht bestandener Prüfung wieder nach Hause, das steht auf einem anderen Blatt. Also theoretisch brauchst du während der Prüfung kein L. Praktisch hingegen wird eins dran sein müssen.



    Nein er liegt richtig. Lernfahrt ist in Art. 17 VZV defniiert https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19760247/index.html#a17
    Die Prüfungsfahrt gilt rechtlich als Lernfahrt.


    Die Pflicht des L-Schild ist in Art. 27 Abs. 1 VRV definiert https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19620246/index.html#a27
    Keine Ausnahme für Prüfungsfahrten.


    Was es aber an der Prüfungsfahrt nicht braucht ist die Vignette. Art. 4 Abs. 1 Lit. h NSAG https://www.admin.ch/opc/de/cl…on/20041429/index.html#a4

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!