Blinker

  • Auszug aus Moto-Treff.ch / Autor Tramper, wo die E-Homologation beschrieben wird :grinning_face_with_smiling_eyes: :grinning_face_with_smiling_eyes:


    ABE (ausgeschrieben Allgemneine Betriebserlaubnis) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt KBA erteilt und ist Bestandteil des Zulassungsverfahrens (§ 19 StVZO) für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Deutschland. Einfach ausgedrückt ist sie eine Bestätigung, dass das Fahrzeug oder Fahrzeugteil den einschlägigen nationalen Vorschriften entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist eine Bundesoberbehörde in Deutschland und hat ihren Hauptsitz in Flensburg und eine Filiale in Dresden. Das KBA ist für den Straßenverkehr zuständig und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unterstellt.


    Somit ist wohl ausreichend begründet warum die ABE ausserhalb Deutschland nur ein bedrucktes Papier ohne Wert ist.


    In der Schweiz braucht es seit Jahrzehnten die CH-Typengenehmigung, seit 1995 sind auch die Typengenemigungen (EG/ECE) der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf annerkannt und der CH-Typengenehmigung gleich gestellt.


    Das ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.


    Neben dem ECE-Prüfzeichen gibt es noch das Prüfzeichen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach europäischen Richtlinien. Dieses besteht aus einem kleinen e im Rechteck und besagt, dass für diese Fahrzeuge oder Fahrzeugteile eine europäische Typgenehmigung erteilt wurde. Die Erteilung dieser Prüfzeichen erfolgt aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage.


    [Blockierte Grafik: http://www.abload.de/img/e-pruefzeichen7wd3.png]


    Das ECE-Prüfzeichen dürfen die Hersteller durch ihr Firmenlogo ersetzen. So kennzeichnet BMW z.B. ihre Helmvisiere mit dem Propellerlogo und der jeweiligen Prüfnummer rechts daneben. Übrigens die Zahl neben dem E im Kreis oder e im Viereck ist der Ländercode (in welchem Land die Prüfung vorgenommen wurde). Wurde ein Fahrzeugteil in der Schweiz geprüft bekommt es die Zahl 14.


    Die ECE-Homologation wird durch die zuständige nationale Behörde gewöhnlich nach Vorlage eines Prüfberichts erteilt, den in der Regel ein im jeweiligen Land akkreditierter Technischer Dienst erstellt. Die Prüfungen vollziehen ausgebildete Sachverständige auf Einrichtungen des akkreditierten Technischen Dienstes, in Fremdlaboren, oder auf Prüfständen des Kunden gemäß der jeweiligen ECE-Regel.


    Das Bundesamt ASTRA führt ein Informationssystem, das für jeden Typ die Daten für die Zulassung und Überprüfung der Fahrzeuge enthält. Die für die Zulassung und Überprüfung zuständigen Stellen haben Zugang zum elektronischen Informationssystem. Ist ein Zubehörauspuff noch nicht im Informationssystem erfasst worden, muss der Halter des Motorrades die Papiere vorlegen aus denen hervor geht, dass der Zubehörauspuff nach ECE Richtlinien geprüft und genehmigt wurde oder gleich eine Kopie vom Prüfbericht oder Genehmigung. Dabei hat das ASTRA das Recht, stichprobenartig eine Nachprüfung bei der EMPA anzuordnen.

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Ja der Polizist hat gemeint im sei es Eigentlich Wurst was für ein Prüfzeichen da drauf ist. Er hatte gemeint das müsse er Abklären mit den Blinkern auf was sich die Prüfzeichen beziehen. Zuerst hatte er das E Prüfzeichen nicht gefunden.

    Das ist alles original :smiling_face_with_halo:

  • Und gemäss ASA 2b sind Beleuchtungen im Normallfall "nicht melde- und prüfpflichtige Änderung; Bauteile müssen aber typengenehmigt sein"


    ebenda findet man: "Bei Zweifel an der Richtigkeit der Genehmigung oder der Rechtmässigkeit der Genehmigungszeichen an den Einrich-tungen kann Einsicht in die Genehmigungsunterlagen verlangt werden. D. h., diese müssen beim Lieferant vorhanden sein oder von diesem auf Verlangen innert nützlicher Frist beschafft werden können."


    Im dümmsten Fall müsstes du also irgendwelchen Papiere nachseckeln. Ausser du hast einen Liferanten in der Schweiz, dann kannst du den schwarzen Peter weiterreichen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ja was soll ich denn jedes mal abklären für was die Verdammten Prüfzeichen sind wenn mir mein Mech andere Blinker montiert oder was?

    Das ist alles original :smiling_face_with_halo: