Rechtsfrage betreffend StoppelCross

  • Hallo zusammen


    Ich stelle nun doch mal hier eine meiner Tausend Fragen. Habe schon oft sehr konstruktive Antworten von einigen gelesen darum denke ich Ihr könnt mir sicher helfen.


    Folgendes Szenario:


    Wir haben in der nähe unseres Dorfes ein abgemähtes Stück Land erhalten von einem Bauern. Er hat uns erlaubt mit unseren Enduros/Motocross Motorräder dort zu fahren bis er das Land neu bepflanzt.


    Wir fahren 1-2x die Woche am Abend von 18:00Uhr bis 20:00Uhr.
    Ich selbst habe ein Strassenzugelasenes Motorrad die anderen haben Motocross Töffs.


    Kann mir nun jemand sagen, ob dies Erlaubt ist? Was kann passieren? Welche "Strafen" könnten vorkommen? Ich habe die Geminde Informiert und die Faseln nun was von Sie werden eine Bewilligung Prüfen und alles. Was ich so eigentlich gar nicht wollte haha.


    Die Strecke ist minimal ausgesteckt aber eben es ist keine Rennstrecke sondern lediglich ein Tummelplatz. Hat hier jemand erfahrung mit solchen Stoppecross Strecken und dem Gesetz? Danke für die Antworten.

  • Wenn es ein Privatgelände ist, sollte dies niemandem was angehen. Ist der Bauer der Besitzer des Landes?

    Fehlende PS werden durch WAHNSINN ersetzt ! :devil:

  • Nicht ganz. Die Gemeinde könnte damit argumentieren, dass so ein Verlustierfeld nicht Zonenkonform ist. Dann kann sie allerdings keine Bewilligung erteilen und keine Gebühren erheben.

  • Das Feld gehört dem Bauern.
    Es ist aber eie Landwirtschaftszone, Ebenfalls ist das Feld "sehr" nahe an der Bauzone.


    Das lustige ist ja eben, wir wollen gar keine Bewilligung für diese Strecke, also brauche wir ja eigentlich nicht. Und Ende September ist der ganze Spuck auch wieder vorbei. Dann wird frisch gesäht.


    Jedoch fand der Herr der Gemeinde, er werde das im Gemeinderat besprechen und auch mit dme Kanton schauen wie da die Rechtslage ist. o.O


    Mir geht es lediglich darum zu wissen, was passiert oder was kann die Polizei tun wenn sie auftaucht? Ich denke eigentlich kann die Polizei lediglich sagen, es seien Lärm Reklamationen eingegangen und uns bitten aufzuhören? Mehr können Sie och eigentlich gar nicht tun?

  • Ach, wenn man will, kann man ne ganze Batterie an gesetzlichen Bestimmungen auffahren:
    SVG, Gewässerschutzgesetz, RPG, Baugesetz, StGB ...
    Vielleicht laufen die am Schluss alle ins Leere, aber für den Anfang reichts, um einen den Spass zu vergällen.

  • Im Moment würde ich mir noch grad nicht allzu grosse Sorgen machen, der Arme war wahrscheinlich etwas überfordert mit der spezifischen/aussergewöhnlichen Anfrage und hat den rettenden Spruch "wir werden das intern besprechen" von sich gegeben :winking_face: . Nach dem Motto lieber nachfragen als Falsches rauslassen...


    Auch dass er den Kanton konsultieren will, muss nichts heissen, es könnten halt einfach kantonale Gesetze betroffen sein und über die kann der Kanton am besten Auskunft geben.


    Also: Tee trinken und abwarten :smiling_face: .

  • Yoah das werden wir so oder so :).


    Wir werden das ganze nun auch nicht auf die Spitze treiben. Wir fahren 1x die Woche am Abend und allefalls am Samstag Nachmitag. Und unter der Woche ist um 20:00Uhr schluss. Ich denke das sollte soweit keine Probleme geben. Mal sehn was der gemeinderat bespricht und wie da das Ergebnis zum Schluss aussieht.

  • Im Kanton Thurgau ist die Lage klar. Braucht eine Bewiligung vom Kanton:
    § 54 des Gesetz über Strassen und Wege
    http://www.rechtsbuch.tg.ch/fr…ons/614/download_pdf_file


    In vielen kommunalen Polizeiverordnungen finden sich einen Schlag-mich-tot Artikel Analog zu Art. 5 der Polizeiverordnung von Mettmensteten

    Zitat


    Veranstaltungne auf Privatgrund (im Freien oder in Räumen) können vom zuständigen Ressort verboten werden, wenn mit Bestimmtheit oder hoher Wahrscheinlichkeit eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Umwelt zu erwarten ist.


    Dann noch Art. 18 der selbigen Verordnung

    Zitat


    Motorsportveranstaltungen und Trainingsfahrten auf öffentlichen und privaten Grund sind bewiligungspflichtig.


    http://www.mettmenstetten.ch/d…g_Mettmenstetten_2012.pdf

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Unser Jüngster hat zwei Jahre auf einer " unbewilligten" Motocrossstrecke bei einem Bauern trainiert. Es wurde drei Jahre stillschweigend von der Gemeinde toleriert. Nachdem aber zwei Unfälle auf der Piste passiert sind, bei der dann auch der Rettungshelikopter kommen musste, wurde es von der Gemeinde verboten. Das Bewilligung verfahren hat dann fast 1,5 Jahre gedauert.

    久而久之越来越多人可以亲我屁股!