Motorrad fahren mit dem Lernfahrausweis ohne Grundkurs???

  • HAllo,


    ich bin 32 Jahre jung :smiling_face: und habe den Führerausweis Kat M und mit 18 Kat B in Deutschland gemacht. Da ich nun in die Schweiz gezogen bin hab ich meinen Führerschein umgeschrieben und habe nun Katergorie B und A1 45km/h. Nun möchte ich den Führerschein der Kategorie A unbeschränkt machen. Den Lernfahrausweis habe ich beantragt und erhalten. Allerdings verwirrt mich die Bemerkung Code 114 "Gilt nur mit Bescheinigung der Grundschulung". Heisst das das ich zuerst die Grundschulung absolvieren muss bevor ich fahren darf? Sowie ich das vestanden habe darf ich mit erhalt des Lehrfahrausweises fahren sofern ein L auf dem Motorrad ist. Wäre sehr froh über eure Hilfe da ich mir morgen ein Motorrad anschauen möchte.


    Danke euch im Vorraus


    Lg Michi

  • Hi Michi


    Du kannst nun losfahren, musst jedoch innerhalb den ersten 4 Monaten nachdem der Lernfahrausweis ausgestellt wurde, den Grundkurs besuchen. Da du bereits den A1 hast, wären das noch 6h anstatt 12h. Erkundige dich bei einem Fahrlehrer deiner Wahl nach dem Grundkurs.


    Wenn du den Kurs absoliviert hast, wird der Lernfahrausweis um 1 Jahr verlängert. Also insgesamt ist der dann 1 Jahr und 4 Monate gültig. Da solltest du genügend Zeit haben die Prüfung zu machen.


    Die Kurse so wie auch die Prüfung würde ich genüg früh anmelden, da diese jeweils sehr gut ausgebucht sind.


    Gruess und Viel Spass :smiling_face:

    Eintopf wird mit min. 4000 Rpm angerührt. :grinning_squinting_face:

  • Moinsen, noch 2 Kleinigkeiten:


    1. Mit dem LFA darfst Du nicht nach Deutschland.
    2. Ohne Grundkurs / Prüfungsanmeldung darfst Du offiziell nicht auf die Autobahn.


    Cheers