Frag zu Anbauten und Umbauten

  • Guten Tag zusammen,


    ich bin recht neu in der Schweiz und habe mir nun hier ein Motorrad gekauft - eine Honda Black Widow. Ich hatte eine Black Widow schon früher, allerdings die letzten 4 Jahre Motorradpause.
    Nun komme ich noch nicht ganz mit der Regelung und Gesetzgebung in der Schweiz bezüglich der Umbauten zurecht und hoffe hier von euren Erfahrungen profitieren zu können.
    Gerne möchte ich einiges verändern wie zum Beispiel einen neunen breiten Lenker und neue Riser, neue Blinker, seitlichen Kennzeichenhalter, Griffe etc... all die Klenigkeiten, die wichtig sind.


    Wie sieht es da bezüglich Eintragung aus? Müssen solche Änderungen vorgeführt und eingetragen werden? Und wo in der Schweiz bekomme ich am besten solche Ersatzteile?
    In Deutschland habe ich das meiste bei Louis gekauft. Ist ein Import in die Schweiz möglich und reicht dann die EG Bescheinigung oder gibt es in der Schweiz etwas eigenes?


    Würde mich sehr über Antworten und Erfahrungen freuen und wünsche eine gute Woche!


    Viele Grüsse
    Philipp

  • In der Schweiz gibt es in der Nähe von Zürich auch eine Louis-Filiale: https://www.louis.de/service/f…p-zuerich-wallisellen/115. Ansonsten kannst du auch bei Louis in Deutschland einkaufen. Meines Wissens darf aber für Zubehörteile die deutsche Mehrwertsteuer nicht zurück erstattet werden. Alternativ gibt es in der Schweiz auch mehrere Polo-Filialen.


    Was unter welchen Bedingungen erlaubt ist, kann ich dir allerdings nicht beantworten.

  • Lenker und Riser...
    brems-&kupplungs-hebel...
    Stossdämpfer...
    fussrasten-anlagen...
    gehören eingetragen :pinch:
    blinker und Rückleuchten einfach auf die passende E-nummer achten
    rasten allein kannste austauschen...
    müssen aber klappbar bleiben


    weil der Lenker zwar ABE hatte, aber nicht eingetragen war... hat mich das mfk grad noch mal antraben lassen letzten Herbst...
    (da auch noch ne lenkeruhr mittig montiert war konnte der kollege eben nicht die kontrollnr ablesen... und dummerweise hatte ich auch grade nicht den passenden imbusschlüssel dabei um die uhr abzunehmen.... denn eigentlich wurde der töff schon mehrfach mit diesem lenker vom mfk abgenommen und nie muckiert)

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • Kupplungshebel sind eintragungsfrei.
    Stossdämpfer müssen nur unter speziellen Bedingungen eingetragen werden.
    Siehe ASA 2b.


    Ansonsten gilt bei der MFK Bringschuld, d.H. man muss selbständig auf Änderungen hinweisen. Nur weil es nie beanstandet wurde und man "durchgeschlüpft" ist, hiesst dies nicht dass es auch i.O. ist.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • wenn es nicht werksseitige federbeine/stossdämpfer sind eben doch...


    für meine waren TG sowie ABE vorhanden...
    das hat so nicht gelangt...
    sie müssen eingetragen werden...
    laut mfk...


    war bei mein töff noch ne schererei...
    wo den gekauft habe...
    und mir der vorbesitzer noch ne frische mfk machen wollte...
    sonst wäre eher an das gute Stück gekommen...

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • Ansonsten gilt bei der MFK Bringschuld, d.H. man muss selbständig auf Änderungen hinweisen. Nur weil es nie beanstandet wurde und man "durchgeschlüpft" ist, hiesst dies nicht dass es auch i.O. ist.

    Ist aber unterschiedlich. Ich habe meine Katana gebraucht mit Stahlflex gekauft. 10 Jahre lang hat es im Albisgütli niemanden interessiert. Erst als ich nach Bülach musste haben die Heinis dort ausgerufen. Aber mein Mech ist ein guter Suzukispezi und konnte es eintragen lassen. Aber dafür ging er ins Albisgütli. :grinning_squinting_face:


    Bülach hat eh einen schlechten Ruf als Prinzipienreiter. Mein Nachbar als Garagist geht lieber nach Winterthur oder Zürich, obwohl weiter weg.

    This Space Intentionally Left Blank

  • Vielen Dank für die vielen Hinweise, vor allem ist es erfreulich, dass es eine Louis Filiale gibt, da werde ich doch demnächst mal vorbeischauen!
    Und danke auch für den Link zum ASA 2b. Verstehe zwar von der Fachsprache nicht sonderlich viel, aber ist eine gute Übersicht um ein bisschen Ahnung zu kriegen.
    Werde mich jetzt weiterhin einlesen und falls ich noch Fragen habe, die offen sind, melde ich mich nochmal!


    Besten Dank nochmal!

  • Hallo Zusammen


    Da ich momentan auch mit einem Umbau beschäftigt bin, möchte ich mich gerne einklinken. Habe die Wegleitung der ASA durchgelesen, leider ist dort nicht alles vermerkt. Die Anfragen bei der MFK stossen auf sehr geringes Interesse, werden nur sehr dürftig oder gar nicht beantwortet. Dessweitern wird man bei der MFK an die ASA und bei der ASA an die MFK verwiesen.


    Kann mir jemand sagen welche Beiblätter vorhanden sein müssen und wie die ganze Vorführgeschichte mit folgenden Teilen aussieht:


    -Tank
    -Schutzblech
    -Armaturen
    -Sattel
    -Speichen
    -Luftfilter
    -Kennzeichenhalterung
    -Hydraulische Kupplung


    Gruss

  • Dessweitern wird man bei der MFK an die ASA und bei der ASA an die MFK verwiesen.

    :muaha: Das kenn ich doch von irgendwo her :grinning_squinting_face:


    Achtung ohne Gewähr!


    Tank - Materialgutachten (sofern nicht ein anderer Tank von einem anderen Motorrad verwendet wird)
    Schutzblech - Materialgutachten (Bei Plastikteilen auch Splittergutachten)
    Armaturen - Wenn du damit den Tacho meinst, darf keinesfalls zuwenig anzeigen und muss beleuchtet sein. Wenn du Schalter und so meinst, interessiert niemand. Blinker und Fernlichtkontrolllampen müssen vorhanden sein.
    Sattel - interessiert niemand
    Speichen - Gutachten des Herstellers
    Luftfilter - Gutachten des Herstellers
    Kennzeichenhalterung - Interessiert niemand, abstände der Blinker, Winkel des Nr-Schild, höhe des Schildes/leuchten müssen den Richtlinien entsprechen
    Hydraulische Kupplung - Interessiert niemand

  • Erst einmal danke für die Infos. Mit Armaturen meinte ich Gasgriff, Brems- und Kupplungshebel. Möchte gerne etwas ohne all die Schalter für Licht, Blinker usw verbauen.


    Das heisst der Tank und das Blech müssen nicht auf das jeweilige Modell zugelassen sein?

  • Bremshebel (eigentlich alles, was mit der Bremse zu tun hat, also auch der Zylinder, Schläuche etc..) ist eintragungspflichtig, dazu brauchst du die Papiere des Herstellers/Importeur.


    Und wie willst du dann Licht, Blinker usw betätigen? Die Schalter müssen frei zugänglich und gut bedienbar sein.


    Tank und Blech kann ich dir definitiv nicht weiterhelfen.

  • Also der Plan sieht so aus: Blinker möchte ich weglassen (sind erst ab Jg2013 obligatorisch), die Schalter für Licht möchte ich gerne irgendwo unsichtbar verbauen oder das Ganze ohne Schalter verbauen (Licht brennt immer)



    Die Teile müssten mehrheitlich im Ausland beschafft werden daher fallen die Papiere vom Importeur wohl weg. Bin um jeden Tipp oder Erfahrungsbericht dankbar.

  • Möchte gern schnell meinen Senf dazu geben wegen den Blinkern. Bitte mach die nicht weg, sie sind wichtig für den Verkehr und mich nerven die Leute die sie z.b. in Kreisverkehren nicht benutzen. Es nervt einfach unnötig anzuhalten nur weil der andere zu faul war um zu blinken.
    Es ist auch für deine und die Sicherheit der anderen, wenn jemand blinkt (und blinker sind sehr hell) passt jeder mehr auf und weiss was du machen willst.


    vom Toaster verschickt also nicht auf die Rechtschreibung achten :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • Tank - Materialgutachten (sofern nicht ein anderer Tank von einem anderen Motorrad verwendet wird)
    Schutzblech - Materialgutachten (Bei Plastikteilen auch Splittergutachten)

    Braucht nach meiner Erfahrung beides kein Gutachten. Bei einem Kunststofftank kann ein Materialgutachten verlangt werden. Schutzbleche brauchst du nicht mal. Splittergutachten brauchst du bei Faserverbundkunststoffen. Ansonsten muss das Motorrad einfach sicher sein, sprich Räder gegen Berührung geschützt und keine unnötigen spitze Ecken und Kanten, die bei einem Unfall Verletzungen verursachen können.


    Und ja, lass doch die Blinker dran, wenn du im Jahr mehr als ein paar Kilometer fahren willst.


    Setz dich direkt mit der Prüfstelle in Verbindung, die das dann auch abnehmen sollen. Alles, was man nachlesen kann (Richtlinien Nr 2b sind da immer empfehlenswert) brauchst du die nicht fragen. Alles was bisschen ausgefallener ist, sollen die dir beantworten. Sonst ist die Abnahme ein Glücksspiel. Wenn du zeigst, dass du dich darauf vorbereitest, Dokumente, Skizzen, Bilder usw hast, dann nehmen die sich garantiert zeit, um das kurz zu besprechen.

    Einmal editiert, zuletzt von Pilarius ()