Hab ein wenig einge Beiträge überflogen.
Zitat Astra:
Die schweizerischen Kategorien sollen mit jenen der EU harmonisiert werden, zudem soll das Mindestalter auf EU-Niveau gesenkt werden. Künftig sollen Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt werden dürfen (heute in der Schweiz: ab 18 Jahren). Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW). Sie wird in die Unterkategorie A1 integriert. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (heute in der Schweiz: 16 Jahre). Keine Änderung gibt es beim Mindestalter für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW (EU=A2), das bei 18Jahren bleibt.
Hab ich das richtig verstanden das Kat. AM in die Kat A1 integriert wird. ab 15 Jahren darf man 45 km/h (max. 50ccm oder 4kW Leistung) und ab 16 Jahren 125 ccm fahren. Aus A beschränkt wird A2, das Mindestalter bleibt bei 18 Jahren. Es wird nur noch den Stufeneinstieg geben.
In älteren Kommentaren habe ich gelesen, dass als Stufeneinstieg eine 4 Jährige Fahrpraxis mit Kat. A1 angerechnet wird für den Einstieg in Kat. A. Ich habe es schon richtig verstanden, dass nach neuster Information nach min. 2 Jahre klagloser Fahrpraxis kann der A-Schein beantragt werden.
Was aber nicht ersichtlich ist, muss für die Kat. A nach klagloser zweijähriger Fahrpraxis die Prpüfung nochmals abgelegt werden?
Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
(Um ehrlich zu sein, habe ich nicht alle 16 Seiten akribisch durchgelesen.)
Grundsätzlich kanns mir ja egal sein, ich habe mein A-Permis aber für den künftigen Töff-Nachwuchs sind das wichtige Informationen.