Import eines 1980er Motorrads.

  • Hallo zusammen. Als erstes vorweg, ich habe schon einige Fahrzeuge importiert. Aber immer nur Jahrgänge vor 1975. Die jetzigen sind aber 1980er und viele raten mir davon ab, es zu versuchen. Was mich Wunder nimmt, ist aber wo genau der hacken bei neueren Fahrzeugen liegt ? Weiss da jemand Bescheid? Lacht mich nicht aus, aber es geht um ein paar Honda c 70 :smiling_face: Dass die keine Freude am Surfrack haben ist mit klar, auch das der Heckumbau Ärger bringen kann. Mir geht es wirklich um die jg Geschichte

  • Sollte die Erstzulassung des Motorrades im Zeitraum vom 1. Oktober 1987 bis 1. Oktober 1998 liegen, kann es kritisch werden.


    Wie evtl. weisst muss ein Motorrad welches du importierst den Gesetzte und Normen entsprechen die zum Zeitpunkt der Erstzulassung in der Schweiz gültig waren.


    Kleine Zeitreise zurück in die Mitte der achtziger Jahre: Die Zeit von Back to the Future, Terminator, Reagan, des kalten Kriege, Thatcher, Gorbatschow wurde gerade Generalsekretär der UdSSRdie Grüne Partei Schweiz wurde vor ein paar Jahren gegründet, von Schweizerhalle und Tschernobyl ahnte man noch nichts aber das Thema Waldsterben und saurer Regen war in allen Munde.


    Man tat also was für die Luftreinhaltung und verschärfte dementsprechend die Abgasvorschriften. Und zwar so stark, dass seinesgleichen nur in Kalifornien zu finden war https://www.arb.ca.gov/msprog/motcycle/onrdmc.htm
    Im übrigen Europa konzertierte man sich damals auf den dortigen Hauptverursacher: Kohlekraftwerke und andere industrielle Emissionen.


    Von 1. Oktober 1987 bis 1. Oktober 1998
    galt somit die FAV 3 in verschiedenen Varianten. Hier die Urfassung:
    https://www.amtsdruckschriften…/30002104.pdf?id=30002104
    Im Grunde ist es eigentlich EURO 1.


    Am 1. Oktober 1998 wurde sie von der TAFV 3 welches internationales Recht (UN-ECE und EG-Typengenehmigung also EURO 1) übernahm abgelöst. https://www.admin.ch/opc/de/of…compilation/1998/2487.pdf Man könte auch sagen, dass dann das Ausland die strengen Schweizer Vorschriften übernahm.


    Siehe auch "Entwicklung der schweizerischen Gesetzgebung im Bereich der Abgasemissionen von Motorfahrzeugen und Maschinen" vom BAFU:
    https://www.bafu.admin.ch/dam/…imbereichderabgasemis.pdf

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Interessant wäre noch, ob die kleine Honda jeweils überhaupt in der Schweiz erhältlich war.... war sie dies nicht, hatte dies seine Gründe (die Mühle war ja sensationell günstig und vor allem für den sehr grossen, asiatischen Markt). Kann sein, dass da überhaupt keine Grenzwerte den unsrigen anzupassen waren.... klär dies doch gleich beim für die zuständigen Strassenverkehrsamt ab

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Kann sein, dass da überhaupt keine Grenzwerte den unsrigen anzupassen waren.... klär dies doch gleich beim für die zuständigen Strassenverkehrsamt ab

    Ich habe gemeint es ist wurst ob es das Ding bei uns gab oder nicht. Es muss trotzdem die damaligen Vorschriften, der Schweiz, einhalten.


    Wer nebst dem Strassenverkehrsamt helfen kann, sind die Freunde Alter Motorräder Schweiz. http://www.fam-amv.ch/

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Danke für die Antworten, ich wusste das es ab 87 schwieriger wurde. Wir kauften damals nur moepds ( Hauptsächlich dt Rg rd gtus.) bis zu diesem jahrgang. Danach waren sie zu lasch. So weit ich weiss war sie in der schweiz nie erhältlich . Aber meine honda Scrambler gab es in der Ch ebenfalls nicht, ging aber einigermasen mit dem mfk.