An alle KTM 390 Duke besitzer bitte lesen

  • Guten Tag


    Diese Frage geht an alle aktuellen oder ehemaligen KTM 390 Duke besitzer (nicht 2017 Modell) und Inhaber der Kategorie A beschränkt. Ich muss das Motorrad nächste Woche vorführen gehen weil es importiert wurde und mache mir nun etwas Sorgen wegen dem Leistungsgewicht (Zugelassen 0.2kW/kg meine: 0.21kW/kg) und wollte wissen wie es bei euch war oder ob ihr jemanden kennt. Denn eigentlich will ich mir den Aufwand und das Geld sparen wegen 0.01kW/kg zu viel noch drosseln zu müssen. Lassen die beim STVA etwas Gnade walten oder nicht?


    Ich bedanke mich bereits jetzt für eure Antworten. :smiling_face:

  • Die 0.21 Kg/Kw kommen schon hin. 139 Kg trocken macht ca. 150 Kg fahrfertig womit die MFK rechnet. 32 Kw/150 Kg = 0.213 Kg/Kw.
    Habe auf meinem Fahrzeugausweis deswegen auch schon nachgeschaut. Auf dem Ausweis ist zwar das Gewicht + 75Kg. für Töff und Fahrer, doch das Verhältnis wird ohne Fahrer berechnet.
    @lucak Der Thread-Name lässt eher eine Rückrufaktion wegen Problemen mit den Bremsen vermuten als dein Anliegen. :winking_face:

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Nein das sollte schon stimmen. Ist auf den Papieren auch so geschrieben


    Habe auf meinem Fahrzeugausweis deswegen auch schon nachgeschaut. Auf dem Ausweis ist zwar das Gewicht + 75Kg. für Töff und Fahrer, doch das Verhältnis wird ohne Fahrer berechnet.


    Ihr habt recht. Interessant gemäss Art. 7 VTS ist Leergewicht zwar das Gewicht des Fahrzeuges (inkl. Betriebsmittel und 75 kg Fahrer) https://www.admin.ch/opc/de/cl…on/19950165/index.html#a7 aber für die Berechnung des Leistungsgewicht wird das Leergewicht ohne Fahrer verwendet. Keine Ahnung wo das definiert ist.


    Zu deinem Problem. Ich würde sagen darüber ist darüber. Entweder drosseln oder warten bis man A unbeschränkt fahren kann.
    Das Problem ist ja bekannt und ist so auch im EU-Ausland vorhanden: http://www.handelsblatt.com/au…-zu-leicht/8054016-2.html

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Vielen Dank für deine Antwort. Dann werde ich wohl diese Woche zum "Mech" gehen und mir einen Gasanschlag anbringen lassen

  • Ehrlich gesagt sehe ich das Problem nicht ganz. Hinfahren und zeigen, wenn sie durchkommt ist gut, wenn nicht weisst du auch was du machen musst. :grinning_squinting_face:
    In meinen Augen die einfachste Lösung.
    Ich habe bei meinen Fahrzeugen noch nie Gedanken wegen der MFK gemacht. Entweder habe ich gewusst, dass sie nicht durchkommen und ich habe sie reparieren lassen oder verschrottet. Oder ich bin einfach vorbei und habe es darauf ankommen lassen. Meisst ging es gut und ich musste nur einmal zur Nachprüfung... :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Hat die Blume einen Knick, dann war der Schmetterling wohl zu dick.

  • Ich habe bei meinen Fahrzeugen noch nie Gedanken wegen der MFK gemacht. Entweder habe ich gewusst, dass sie nicht durchkommen und ich habe sie reparieren lassen oder verschrottet. Oder ich bin einfach vorbei und habe es darauf ankommen lassen. Meisst ging es gut und ich musste nur einmal zur Nachprüfung...

    Mach ich normalerweise auch so. Aber hier geht es um die allererste MFK nach einem Import aus dem Ausland. Wenn man das Gefährt noch drosseln muss, ist es sicher sinnvoll dies vor der ersten Prüfung zu machen.



    Dann werde ich wohl diese Woche zum "Mech" gehen und mir einen Gasanschlag anbringen lassen


    Da du "Mech" mit " " schreibst. Einfach schauen, dass der "Mech" in der Lage ist eine Bestätigung auszustellen, dass der Töff nach dem Umbau dem gedrosselten Modell mit CH-Zulassung entspricht. Sollte ein Schweizer KTM-Mech machen können, ein "Mech" evtl nur begrenzt.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ehrlich gesagt sehe ich das Problem nicht ganz. Hinfahren und zeigen, wenn sie durchkommt ist gut, wenn nicht weisst du auch was du machen musst. :grinning_squinting_face:
    In meinen Augen die einfachste Lösung.
    Ich habe bei meinen Fahrzeugen noch nie Gedanken wegen der MFK gemacht. Entweder habe ich gewusst, dass sie nicht durchkommen und ich habe sie reparieren lassen oder verschrottet. Oder ich bin einfach vorbei und habe es darauf ankommen lassen. Meisst ging es gut und ich musste nur einmal zur Nachprüfung... :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Ich verstehe schon was du meinst. Das Problem ist nur, dass man bei import-Fahrzeugen innerhalb von 30 Tagen eine Zulassung erwerben muss und die Wartezeiten bei den Kontrollstellen enorm lange sind.

  • Ich verstehe schon was du meinst. Das Problem ist nur, dass man bei import-Fahrzeugen innerhalb von 30 Tagen eine Zulassung erwerben muss und die Wartezeiten bei den Kontrollstellen enorm lange sind.

    Nach den 30 Tagen darf man einfach nicht mehr damit fahren :winking_face: ASA Richtlinie 1, Seite 10. https://asa.ch/wp-content/uplo…ien/w_1_D/index.html#p=10
    Die Zulassung kann man auch später bekommen. Man muss dann halt nur evtl. das Fahrzeug auf einem Anhänger oder in einem Bus zur MFK bringen.


    PS: Wenn du z.Z. den A beschränkt hast, dann darfst Du die Duke noch nicht fahren. Eben wegen dem Leistungsgewicht das zur Zeit noch zu hoch ist. Kläre mit dem Strassenverkehrsamt ab, ob du selber die gedrosselte aber noch nicht umgeschriebene Duke zum Strassenverkehrsamt fahren darfst oder ob das jemand mit A unbeschränkt machen muss bzw. Anhänger oder ein Bus nötig ist.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!