Händlerschild (U-Nummer), darf man das…?

  • Hallo zusammen


    Bin neu hier und möchte mich an dieser Stelle für die tolle Website bedanken, die ich bisher nur als Gast zum herumschauen genutzt habe. Viele Spannende Themen die mir viele Stunden meines Lebens zum Lesen genommen haben :smiling_face:


    Nun zu meinem eigentlichen Thema.


    Seit längerem lässt mich ein Thema nicht mehr los. Die Geschichte mit den U-Nummern. Bevor ich eine rein Hypothetische Diskussion starte, will ich lieber ein konkretes Beispiel bearbeiten. Zufällig betrifft es mich auch direkt.


    Folgendes…


    Yamaha MT-07, originalauspuff ersetzt durch einen in der Schweiz zugelassene Auspuffanlage mit Beiblatt, siehe hier
    https://www.cycle-tech.ch/de/q…209806/ProductDetail.aspx


    mit Db-Killer und Katalysator kann man ohne jegliche Probleme damit herumfahren. Mal angenommen ich habe eine U-Nummer, könnte ich dann auch ohne Killer in der Schweiz herumgurken?
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    Zur zweiten Frage und ich setze noch einen oben drauf…


    In der Schweiz ist für eine Yamaha MT-07 eine Auspuffanlage von Yoshimura nicht zugelassen. Das habe ich bei mehreren Händlern nachgefragt. Es wurde bei der Zulassungsbehörde nicht zugelassen. Den genauen Grund konnte ich nicht herausfinden. Ich vermute aber wegen der Lautstärke.


    http://www.yoshimura-rd.com/sh…s-genuine-accessories.asp


    Mal angenommen ich habe eine U-Nummer, könnte ich dann auch mit dieser Auspuffanlage in der Schweiz fahren?


    Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass wenn ein Bauteil in der Schweiz nicht zugelassen ist, dass dies auch mit Händlerschild nicht gestattet ist, wenn man damit herumfährt. Stimmt das?


    Konkret, aber mit Auto...


    Ich kenne jemanden der eine Garage hat mit U-Nummer, jedoch für Autos…
    Er besitzt einen Ferrari F40, gekauft in Saudi Arabien. Kat hat er nicht und alles was den Lärm irgendwie dämpfen könnte kennt das Fahrzeug nicht. Sport-Fächerkrümmer Spezialfertigung vom Motor ohne behindernde Komponenten bis zum Auspuff. Der Sound, einfach nur WOW. Im Gubrist bebte mein Zwerchfell… Die Ohren… Feeling,… einfach ein wunderbares Gefühl. Ohne Witz, ich habe geweint. Es war einfach nur schön.


    Mit U-Nummer kein Problem, er fährt dieses Fahrzeug seit acht Jahren Privat auch Nachts und am Wochenende. Halt wie ein ganz normales Auto.


    Zur Hauptfrage, darf man mit dem U wirklich alles?


    Bitte spart euch die Mühe mit copy/paste von Gesetzestexten. Die habe ich bereits rauf und runter gelesen.

  • mit Db-Killer und Katalysator kann man ohne jegliche Probleme damit herumfahren. Mal angenommen ich habe eine U-Nummer, könnte ich dann auch ohne Killer in der Schweiz herumgurken?

    Du darfst grundsätzlich rumfahren wie du willst....geht auch ohne U-Nummer....



    Mal angenommen ich habe eine U-Nummer, könnte ich dann auch mit dieser Auspuffanlage in der Schweiz fahren?

    Dito



    Mit U-Nummer kein Problem, er fährt dieses Fahrzeug seit acht Jahren Privat auch Nachts und am Wochenende. Halt wie ein ganz normales Auto.

    Dito



    Es geht alles, solange sie dich nicht erwischen....


    Bist Du so naiv, das du meinst, in der reglementierten Schweiz sei das legal....


    Grusssugus


    PS: Wenn du die Gesetzestexte schon alle gelesen hast, müsstest du dir deine Fragen eigentlich selber beantworten können....

  • wer lesen kann....



    • 1.4 Art. 24 - Verwendung1 Der Kollektiv-Fahrzeugausweis berechtigt zum Anbringen der darin genannten Händlerschilder an geprüften und nichtgeprüften, betriebssicheren und den Vorschriften entsprechenden Fahrzeugen der im Ausweis genannten Art. Nicht in allen Teilen den Vorschriften entsprechen muss das Fahrzeug auf Fahrten, die zur Feststellung oder Kontrolle eines Mangels erforderlich sind.

    ist klar im Vorteil.....


    Grusssugus


    PS: Doch noch nicht alles gelesen, und wenn doch, nicht verstanden....

  • Ja was willst Du nun genau?


    Irgendwelche Aussagen die Dich in deinem Vorhaben unterstützen illegal herumzufahren oder was rechtlich erlaubt ist, womit wir wieder beim Gesetzestext lesen und verstehen (wollen) sind.


    Hier ein Auszug :grinning_squinting_face: , denn Du via Google x-fach findest:
    "Der Kollektiv-Fahrzeugausweis berechtigt zum Anbringen der darin genannten Händlerschilder angeprüften und nichtgeprüften, betriebssicheren und den Vorschriften entsprechenden Fahrzeugen derim Ausweis genannten Art. Nicht in allen Teilen den Vorschriften entsprechen muss das Fahrzeug aufFahrten, die zur Feststellung oder Kontrolle eines Mangels erforderlich sind. "


    Ohne DB-Killer entspricht deine MT-07 nicht mehr den Vorschriften ergo darfst Du nicht mit einer U-Nummer rumfahren. Den Einwand Du seist auf der Probefahrt zur Feststellung von Mängeln:
    "zum Überführen und Erproben von Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Fahrzeughandel, mitReparaturen oder Umbauten am Fahrzeug; "


    wird Dir ein- oder zweimal aus der Patsche helfen, aber irgendwann kriegst Du Stress. Und dass ist recht so!


    Die Vorschriften sind nämlich dazu da, ein geregeltes Zusammenleben zu ermöglichen. Jeder Depp mit einer zu lauten Maschine schadet allen anderen, durch Verschärfung der Gesetze, Fahrverbote usw.


    Also freu dich an deiner MT-07 mit legalem Zubehörauspuff. Und wenn Du mal erwachsen bist :grinning_squinting_face: , wirst Du es auch verstehen, warum Laut nicht gleich geil ist.


    Oder kauf Dir eine alte Maschine, die dürfen auch lauter sein.

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • kurz ein einfach als ehemaliges Streifenhörnchen:
    Nein, darfst du nicht.
    Das Händlerschild ist für Garagisten gedacht, damit sie Fahrzeuge überführen können, welche nicht eingelöst sind und beispielsweise für die MFK bereit gestellt werden müssen.
    Viele Garagisten hielten und halten sich als Hobby irgendeine Karre, welche sie Sonntags mal Ausfahren und dank Händlerschild damit bewegen können ohne das Hobbyfahrzeug voll einzulösen.
    Gerade in Sachen Lärm aber hört auch hier der Spass blitzartig auf. Die Vergabe diese Händlerschilder ist übrigens an zahlreiche Bedingungen gebunden (Autohandel MIT Werkstatt, Werkzeuge müssen vorgewiesen werden etc etc) und Versicherungstechnisch ziemlich teuer, muss ja vom Smart bis zum Lambo alles abdecken :grinning_squinting_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Abgesehen davon, dass man nicht einfach mal eben ein Händlerschild ordern kann...


    Du müsstest jedes Mal, wenn du erwischt wirst, glaubhaft klarmachen können, dass du gerade auf einer Probefahrt bist um zu checken, ob der DB-Killer der Grund für irgendein abnormales Fahrverhalten ist (Ruckeln, Leisungsloch etc.). Was aber schon bei der ersten Kontrolle schiefgehen wird, denn


    - für genau solche Sachen gibt es Leistungsprüfstände, somit ist eine Probefahrt deswegen definitiv nicht gerechtfertigt.


    - Selbst wenn es am dB-Killer liegen würde, müsste man einfach mit einem neuen dB-Killer die Probefahrt machen, es gibt keinen plausiblen Grund ohne zu fahren. Wenns mit einem neuen dB-Killer nicht funktioniert, liegt das Problem woanders und der Killer kann drinbleiben, Punkt.


    Einfach aus Neugierde: Was hättest du für eine Erklärung parat im Fall einer Kontrolle?

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur