Hallo zusammen
Bin neu hier und möchte mich an dieser Stelle für die tolle Website bedanken, die ich bisher nur als Gast zum herumschauen genutzt habe. Viele Spannende Themen die mir viele Stunden meines Lebens zum Lesen genommen haben
Nun zu meinem eigentlichen Thema.
Seit längerem lässt mich ein Thema nicht mehr los. Die Geschichte mit den U-Nummern. Bevor ich eine rein Hypothetische Diskussion starte, will ich lieber ein konkretes Beispiel bearbeiten. Zufällig betrifft es mich auch direkt.
Folgendes…
Yamaha MT-07, originalauspuff ersetzt durch einen in der Schweiz zugelassene Auspuffanlage mit Beiblatt, siehe hier
https://www.cycle-tech.ch/de/q…209806/ProductDetail.aspx
mit Db-Killer und Katalysator kann man ohne jegliche Probleme damit herumfahren. Mal angenommen ich habe eine U-Nummer, könnte ich dann auch ohne Killer in der Schweiz herumgurken?
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Zur zweiten Frage und ich setze noch einen oben drauf…
In der Schweiz ist für eine Yamaha MT-07 eine Auspuffanlage von Yoshimura nicht zugelassen. Das habe ich bei mehreren Händlern nachgefragt. Es wurde bei der Zulassungsbehörde nicht zugelassen. Den genauen Grund konnte ich nicht herausfinden. Ich vermute aber wegen der Lautstärke.
http://www.yoshimura-rd.com/sh…s-genuine-accessories.asp
Mal angenommen ich habe eine U-Nummer, könnte ich dann auch mit dieser Auspuffanlage in der Schweiz fahren?
Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass wenn ein Bauteil in der Schweiz nicht zugelassen ist, dass dies auch mit Händlerschild nicht gestattet ist, wenn man damit herumfährt. Stimmt das?
Konkret, aber mit Auto...
Ich kenne jemanden der eine Garage hat mit U-Nummer, jedoch für Autos…
Er besitzt einen Ferrari F40, gekauft in Saudi Arabien. Kat hat er nicht und alles was den Lärm irgendwie dämpfen könnte kennt das Fahrzeug nicht. Sport-Fächerkrümmer Spezialfertigung vom Motor ohne behindernde Komponenten bis zum Auspuff. Der Sound, einfach nur WOW. Im Gubrist bebte mein Zwerchfell… Die Ohren… Feeling,… einfach ein wunderbares Gefühl. Ohne Witz, ich habe geweint. Es war einfach nur schön.
Mit U-Nummer kein Problem, er fährt dieses Fahrzeug seit acht Jahren Privat auch Nachts und am Wochenende. Halt wie ein ganz normales Auto.
Zur Hauptfrage, darf man mit dem U wirklich alles?
Bitte spart euch die Mühe mit copy/paste von Gesetzestexten. Die habe ich bereits rauf und runter gelesen.