2 Rückspiegel an Euro Norm gebunden?

  • Im Klartext heisst das, wenn Deine RN22 bisher noch nie eingelöst war, dann musst Du zwei Spiegel verbauen, leider
    es kommt nicht auf die Euro 3 Norm an.

    Danke Lüku, genau dies war meine Meinung von der Sache.
    Das mit der neuen RN22 war eine Hyphthese. Dein Begleiter letztes mal (meine Wenigkeit) über den Susten hatte ne RN19 :winking_face:
    Und in 2 Tagen bin ich einer der Wahnsinnigen welche mit ner RN49 im ersten und zweiten Gang die CH bereist :grinning_squinting_face:
    Lass uns das wieder mal machen :winking_face:

    Si vis pacem para bellum

  • Yup, werden wir wiederholen :grinning_squinting_face:
    Fronleichnam habe ich Do und Fr frei, da bin ich bei schönem Wetter dabei, dann sollte auch der eine oder andere Pass schon offen sein


    Und auf Deine RN49 bin ich gespannt


  • Der einzelne 50cm2 Spiegel war nur dank separater CH-Regelung gemäss Art. 143 VTS möglich. Dieser Zug ist am 15.1.2017 abgefahren. In Deutschland musste man z.B. schon fast ein Jahrzehnt früher mindestens zwei haben.

    Das ist jetzt so halb off-topic aber gibt es Probleme wenn man in Deutschland mit einem schweizer Töff nur mit einen Spiegel fährt?

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • Das ist jetzt so halb off-topic aber gibt es Probleme wenn man in Deutschland mit einem schweizer Töff nur mit einen Spiegel fährt?

    Sollte nicht. Im allgemeine gilt Gesetz und Vorschriften des Zulassungsstaates mit wenigen spezifischen Ausnahmen bzw. Mindestvorschriften (Anhang 5 des Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr vom 8. November 1968 https://www.admin.ch/opc/de/cl…244/index.html#app5ahref1 , § 31d StVZO https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__31d.html).


    In den Deutschen Vorschriften findet sich aber in §20 Abs. 3 FZV https://www.gesetze-im-interne…v_2011/BJNR013900011.html folgende Generalklausel: "Ausländische Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland nur teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind." Die Weiterfahrt kann, bzw. muss andernfalls gemäss §22 und 5 FZV untersagt werden.


    Wenn der Schnittlauch also meint ein einzelner Spiegel sie nicht verkehrssicher, obwohl gemäss Schweizer Vorschriften und Wiener Übereinkommen erlaubt kann es zu Problemen kommen.


    Das gleiche Problem besteht theoretisch auch bei Reifen welche keine Freigabe haben (Falls in der Deutschen Typengenehmigung ein Markenbindung besteht, betrifft also vorallem Fahrzeuge vor Euro-Zulassung), bei Mischbereifungen (Marken wie Bauart) oder Reifen-Felgen Kombinationen die zwar gemäss ETRTO erlaubt aber aber nicht auf der Schweizer Typengenehmigung aufgeführt sind. Änderung von Ritzel/Kettenblatt ist auch so eine Geschichte. Bei uns, bezogen auf die Gesamtübersetzung, innerhalb +/- 8% problemlos und ohne Eintragung möglich, in Deutschland ein riesen Drama. Bei Zubehörscheiben dass selbe. Als Ausgleich haben wir bei uns halt die ganze Bremshebel-Eintragungs-Geschichten.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Danke vielmals Rebel :grinning_face_with_smiling_eyes:
    Im Falle des Schnittlauches muss man argumentieren dass man genügend rasant unterwegs ist damit man sie nicht braucht :face_with_tongue:

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • gibt es da nicht für... gewisse modelle die zwar noch nie zugelassen waren aber schon importiert sind nicht eine gewisse ausnahmeregelung betreffend zulassung?


    was passiert sonst mit solchen kostbarkeiten: https://www.motorradhandel.ch/…n-lyss-lyss/103394/1/2/1/


    müsste die nicht... sofern man sie tatsächlich noch zulassen möchte.. mittels umbau an die aktuell gültigen zulassungsnormen anpassen?
    oder endet das gute stück am ende nur auf der renne oder im museum?

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • In der EU scheint der Zug definitiv Ende 2018 abgefahren zu sein. In der Schweiz wird ja in der TAFV 3 nur auf die geltenden EU-Normen referenziert und somit müsste in der Schweiz ähnliches gelten.


    Die verlinkte Hayabusa scheint ja gar das alte Modell von vor 2008 zu sein. Ohne Tageszulassung sehe ich so auf die schnelle auch nur den Einsatz auf Rennstrecke, als Ersatzteilspender oder im Museum. Umbau auf die aktuellen Normen wird wohl schwierig und die nötigen Nachweise wohl sehr Teuer.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Umbau auf die aktuellen Normen wird wohl schwierig und die nötigen Nachweise wohl sehr Teuer.

    Zu Deutsch -> Kaufmann in Lyss kann sich seine Hayabusa in die Haare schmieren :winking_face:


    @Sachsi Könnte es sein, dass Dir dies in irgendeiner Form ein Lachen entlockt? :winking_face:

    Si vis pacem para bellum