Auspuff - Gebraucht kaufen - Papiere

  • Guten Abend zusammen


    Ich suche aktuell einen Auspuff (Slip-on) für meine 790 Duke. Soll der Remus werden, da er nicht messbar lauter als der Ori Pot ist, aber einfach m.M.n. viel schöner. Finde den Ori Pot gelinde gesagt „scheusslich“.


    Könnte ihn jetzt relativ günstig bei einem Freund kaufen. Kaum gebraucht.


    Wie sieht es jetzt mit dem rechtlichen aus. Im Beiblatt ist logischerweise seine und nicht meine Fahrgestellnr. drinnen, der Typenschein/die Typennummer ist jedoch identisch.


    Kann ich den Topf trotzdem legal fahren oder bekomme ich allenfalls Ärger?


    Danke und bleibt gesund!

  • Laut Auskunft der techn. Hotline des Strassenverkehrsamtes AG muss nur die Typenscheinnummer im Beiblatt aufgeführt sein. Die Fahrgestellnummer sei nicht nötig.

    Frage mich warum jetzt z.T. die Fahrgestellnummer in den Papieren eingetragen ist. Von Termi kenne ich z.B. nur die umfassenden Blätter die alle Typennummern aufführen für die die jeweiligen Auspuffe zugelassen sind. Hatte bei meinen Yamahas nie ein Beiblatt mit eingetragener Fahrgestellnummer.



    Und das Händler bei denen der Auspuff ursprünglich gekauft wurde 150.- für ein neues Beiblatt verlangen ist auch lächerlich.

    Arbeitsaufwand -> 10minuten —> 120.-(stundenansatz/60x10= 20.-

    Porto -> 1.-

    Sprich 21.- wäre der angemessene Preis m.M.n.

  • Laut Auskunft der techn. Hotline des Strassenverkehrsamtes AG muss nur die Typenscheinnummer im Beiblatt aufgeführt sein. Die Fahrgestellnummer sei nicht nötig.

    Ist möglich, jedoch wissen es nicht alle unserer Freunde... :emojiSmiley-61: Somit könnte es sein, dass nach der Kontrolle dein Motorrad stillgelegt wird, gab es alles schon...


    Um auf der sicheren Seiten zu sein, holl dir ein Beiblatt mit den Daten deines Motorrades.


    Somit musst du bei keiner Kontrolle Angst haben :smiling_face:

  • Lass Dir das, was Du an der Hotline erfahren hast, mindestens per MAil noch einmal bestätigen, dann nimmst Du das Beiblatt und den Mailausdruck, so sollten auch die freundlichen Helfer Klarheit erhalten.

  • Laut Auskunft der techn. Hotline des Strassenverkehrsamtes AG muss nur die Typenscheinnummer im Beiblatt aufgeführt sein. Die Fahrgestellnummer sei nicht nötig.

    Kannst ja sicherheitshalber auch einen Termin machen und das ganze dann Eintragen lassen, dann sollte es sowieso keine Probleme geben.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Falls es noch aktuell ist;


    - Erläuterungen zu ASA Richtlinien


    Steht zimlich klar drin, was genau auf dem Blatt stehen muss und was nicht.

    Kannst das ja auf dem Smartphone noch dabei haben, falls die Kollegen in Uniform mal aufgrund einer Missinformation Probleme machen...


    Und noch generell zum Thema Auspuff: MFK BL

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer