Verschiedene DB-Killer

  • Hoi zäme


    Ich bin nun im Besitz eines LeoVince LV One Evo für meine KTM SMCR 2016, ich habe jedoch zwei DB-Killer bekommen, einen geschlossenen und ein offenen.


    Ich habe den Auspuff mit meinem eigenen DB-Messgerät gemessen und beide halten die vorgeschriebene Lautstärke ein. Ausser es gibt keine Toleranz, ich habe nun 5 DB Toleranz abgezogen.



    Kann mir jemand weiterhelfen?:thinking_face:

  • Die Standmessung gibt einen Richtwert, ist aber in CH rechtlich nicht relevant.

    Wenn ein Beamter *das Gefühl* hat, es wäre zu laut, dann musst du

    das Bike im schlimmsten Fall an Ort und Stelle stehen lassen und

    auf deine Kosten (ab CHF 565.-) eine Geräusch-Vorbeifahrtsmessung organisieren: https://www.dtc-ag.ch/dienstle…ssung/vorbeifahrtsmessung

    Wenn die Vorschriften erfüllt sind, weiss ich nicht, ob du die Kosten rückvergütet bekommst.



    „Die wahre Kunst der Fahrzeug-Beherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand!“

    Walter Röhrl

    2 Mal editiert, zuletzt von snowman42 ()

  • Wenn der nicht homologierte dB-Killer drin ist, ist es wurst ob zu laut oder nicht. Manipuliert ist manipuliert und somit verboten.


    Zu den 5 dB Tolleranz:

    Bei Einzelprüfungen (Art. 105 Abs. 1 VZV) ist eine Standmessung nach Ziffer 4 durchzuführen. Dabei dürfen die in der Typengenehmigung oder im Datenblatt oder im Fahrzeugausweis eingetragenen Werte bei der Nahfeldmessung um höchstens 5 dB(A) und bei der «7-Meter-Messung» um höchstens 2 dB(A) überschritten werden. Bestehen trotz Einhaltung dieser Werte Zweifel an der Konformität des gemessenen Fahrzeugs, so kann eine Vorbeifahrtmessung angeordnet werden.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!